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Partner der Seeschifffahrt
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung
aller deutschen Seeschiffe und auf Ersuchen anderer
Vertragsreglerungen des „Londoner Schiffsvermes-
sungs-Überelnkommens von 1969“ auch für auslän
dische Seeschiffe. Ziel der Vermessung nach dem
1982 In Kraft getretenen Übereinkommen ist die Er
mittlung der Raumzahl zur Größenbestimmung von
Seeschiffen. Die Raumzahlen, In Deutschland mit
BRZ (Bruttoraumzahl) bzw. NRZ (Nettoraumzahl) be
zeichnet, international GT (Gross Tonnage) bzw. NT
(Net Tonnage), beschreiben ein bestimmtes umbau
tes Volumen. Diese Raumzahl basiert auf Kubikmeter,
ist aber selbst dlmenslonslos.
Desweiteren gehört die vermessungstechnische
Beratung von Werften, Ingenieurbüros und Reede
reien hinsichtlich konstruktiver Besonderheiten der
jeweiligen Schiffstypen zu den Aufgaben des BSH.
Das Ergebnis der Vermessung wird in einem Schiffs
messbrief dokumentiert, der für alle Seeschiffe, die in
der Auslandsfahrt eingesetzt werden und die länger
als 24 m sind, gesetzlich vorgeschrieben Ist. Für
Schiffe die den Suez- oder Panamakanal durchfah
ren, sind darüber hinaus jeweils gesonderte Kanal-
Messbriefe erforderlich, da unterschiedliche Vermes
sungsverfahren zugrunde liegen.
Diese Raumzahl eines Schiffes Ist Grundlage vieler
Regelungen, z.B. für die
• Berechnung von Gebühren und Abgaben;
• Einordnung des Schiffes In nationale und Inter
nationale Vorschriften zu Schiffssicherheit, Schiffs
besetzung, Meeresumweltschutz usw.;
• amtliche Registrierung des Schilfes;
• Statistiken In Schifffahrt, Schiffbau und Zuliefer
industrie.
2004 wurden nach den London-69-Regeln 65 Schiffs
vermessungen mit einer Gesamt-BRZ von 434 000
durchgeführt. Schiffsneubauten werden auch „vor
Ort“ vermessen. Bel den heute üblichen Baureihen
vermisst das BSH nur noch das „Typschiff“; bau-
gleiche Schwesterschiffe werden anhand der einge
reichten Unterlagen beurteilt. Zur Eintragung ins
Schiffbauregister wurden 37 Baubescheinigungen
ausgestellt. 15 Marinefahrzeuge wurden vermessen
bzw. erhielten neue Messbriefe. Auf Grundlage der
Suez- und Panama-Kanal-Verfahren wurden
30 Messbriefe bzw. Zertifikate ausgestellt. Im Zusam
menhang mit der Rückflaggung von Schiffen unter
die deutsche Flagge wurden 120 Internationale
Schiffsmessbriefe neu ausgestellt.
Für die Registereintragung von Sportfahrzeugen wur
den Im Berichtsjahr 210 Schiffsmessbriefe ausge
stellt. Im Interesse der Eigner wird für die Ausstellung
ein vereinfachtes Verfahren angewendet, in dem nur
auf Unterlagen zurückgegriffen wird.
Eine Besonderheit stellt die Tank- und Laderaumver
messung auf See- und Binnenschiffen dar. Für Insge
samt 88 Tanks mit ca. 190 000 m 3 wurden die
Volumina berechnet. Die Bescheinigungen umfassen
umfangreiche Inhaltstabellen, die auch in Abhängig
keit zu unterschiedlichen Schwimmlagen des Schif
fes (Trimm und Krängung) erstellt werden können.
Im Rahmen seiner Mitarbeit In Internationalen Organi
sationen hat das BSH In Zusammenarbeit mit dem
BMVBW einen Änderungsvorschlag zur Größenbe
stimmung offener Containerschiffe für die IMO erar
beitet, mit dem Ziel, eine verbindliche Regelung zur
Ermittlung der reduzierten Raumzahl für diesen
Schiffstyp zu schaffen.
Abwehr äußerer Gefahren auf See
Am 1.7. 2004 traten die von der IMO erlassenen,
neuen internationalen Regelungen zur Gefahrenab
wehr auf See in Kraft, insbesondere der ISPS-Code
(International Code for the Security of Ships and of