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Partner der Seeschifffahrt
Eine indirekte Förderung stellt das Internationale
Seeschifffahrtsregister (ISR) dar, das vom BSH ge
führt wird. In das ISR können Handelsschiffe, die die
deutsche Flagge führen und die im internationalen
Seeverkehr eingesetzt werden, eingetragen werden.
Auf Schiffen die Im ISR registriert sind, können In ge
wissem Umfang ausländische Seeleute zu Heuern
beschäftigt werden, die nach dem Niveau Ihres Hei
matlandes auf entsprechenden Tarifverträgen basie
ren. Weitere Vergünstigungen sind mit einer Regist
rierung Im ISR nicht verbunden.
Flaggenrecht
Das BSH stellt die erforderlichen Dokumente zum
Nachweis des Flaggenführungsrechts aus und führt
das nationale Flaggenregister, in dem alle Seeschiffe
erfasst sind, die einen Ausweis über die Berechti
gung zum Führen der deutschen Flagge erhalten
haben. Für Seeschiffe über 15 m Rumpflänge ist ein
solches Dokument obligatorisch. Hierzu gehören
auch Flaggenschelne für Werftprobefahrten und zeit
weise eingeflaggte ausländische Schiffe, Flaggenbe
scheinigungen für Behördenfahrzeuge sowie Flag-
genzertlflkate für kleine Schiffe bis 15 m Rumpflänge.
Für deutsche Sportfahrzeuge wurden Im letzten Jahr
1547 Flaggenzertifikate ausgestellt, die - obwohl in
Deutschland nicht verpflichtend - von ausländischen,
insbesondere französischen Behörden, als Nachweis
zur Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge
verlangt werden. Außerdem wurden für die gewerb
liche Schifffahrt - fast ausschließlich für Probe- und
Überführungsfahrten - 75 Flaggenscheine und für
Schiffe Im öffentlichen Dienst neun Flaggenbeschel-
nlgungen erteilt.
Grundsätzlich haben alle Seeschiffe, deren Eigen
tümer Deutsche sind und die Ihren Wohn- oder Un
ternehmenssitz im Geltungsbereich des Grundge
setzes haben, gemäß § 1 Flaggenrechtsgesetz die
Bundesflagge zu führen. Unter bestimmten Voraus
setzungen kann für ein Schiff, das vorübergehend
einem Ausländer zur Bereederung überlassen wird
(sog. Bareboat-Charter), gestattet werden, befristet
eine ausländische Flagge zu führen. Diese Genehmi
gungen nach §7 Flaggenrechtsgesetz erteilt das
BSH. Die auf höchstens zwei Jahre befristete Geneh
migung kann auf Antrag verlängert werden.
Die Contalnerflotte mit deutschen Eignern behauptet
ihren Spitzenplatz unter den modernsten und leis
tungsfähigsten der Welt. Das geringe Durchschnitts
alter von nur vier Jahren sichert zudem technisch
höchsten Standard.
2004
2003
Handelsschiffe
Anzahl
Gesamt-BRZ
Anzahl
Gesamt-BRZ
in deutschen Schiffsregistern eingetragen
2100
31,0 Mio
1951
25,3 Mio
davon unter deutscher Flagge
508
7,6 Mio
482
5,8 Mio
davon im ISR
289
7,2 Mio
254
5,3 Mio
nicht in deutschen Schiffsregistern einge
tragen, deutsche Eigentümer
428
8,3 Mio
432
7,5 Mio
Ausflaggungen
erstmalige Genehmigung
283
14,5 Mio
326
13,6 Mio
Verlängerungen
663
639
vorzeitiger Widerruf der Ausflaggung
256
140