Nutzung der Meere
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beim BSH. Hierbei erhalten sie wegen der breiten
Beteiligung aller Interessengruppen ein realistisches
Bild über die Erfolgsaussichten des Gesamtprojek
tes.
Für den Bereich der AWZ liegen beim BSH 10 An
träge für die Genehmigung von Kabeln vor, die den
in Windparks erzeugten Strom in Richtung des ter
restrischen Stromnetzes transportieren sollen. Neun
Verfahren betreffen die Nordsee, eines die Ostsee.
Diese teils neben den WEA’s gesondert beantragten
Vorhaben müssen genehmigungsrechtlich isoliert
vom Bauvorhaben Windpark behandelt und entschie
den werden. Sie haben jedoch im wesentlichen die
gleichen Grundlagen.
Da alle Projekte für Windenergienanlagen in der AWZ
in Bereichen großer Wassertiefen (15-35 Meter) be
antragt worden sind, die durch den Seeverkehr ge
nutzt werden, stellen die geplanten Anlagen ein po
tenzielles Hindernis für die Seeschifffahrt dar. Daher
werden alle Antragsteller verpflichtet, eine Risikoana
lyse vorzulegen, die u.a. die Entrittswahrscheinlich-
keit einer Kollision Schiff/WEA beschreibt und be
rechnet. Die besondere Bedeutung der Schifffahrt
wird auch dadurch hervorgehoben, dass die Wasser-
und Schifffahrtsdirektionen aufgrund ihrer besonde
ren Fachkompetenz Zustimmungsbehörden im Rah
men des Genehmigungsverfahrens sind. Ferner wer
den die Interessen der Marine/Bundeswehr, sowie
die Fischerei, bergrechtliche Unternehmungen
(Sand-, Kiesabbau, Öl- und Gasexploration) und An
lagen Dritter (Telekommunikationskabel, Stromleitun
gen und Gaspipelines) behandelt.
Die Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach
einer Außerbetriebnahme und Aufgabe der Anlage
ist bereits in der Seeanlagenverordnung enthalten
und wurde in den bisherigen Genehmigungsbeschei
den durch die Forderung einer Bankbürgschaft von
vornherein abgesichert.
Im Verfahren wird eine intensive Prüfung der etwai
gen Auswirkungen auf die marine Umwelt durch um
fassende eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
durchgeführt. Sie erhöht die Transparenz für die inte
ressierte Öffentlichkeit, da sich jedermann zu den
öffentlich bekannt gemachten und ausgelegten Plä
nen äußern kann. Im Rahmen der UVP werden alle
Naturschutzbelange (z. B. Schweinswale, Robben,
Fische, Vögel, Benthos und Sedimente) umfassend
betrachtet und diskutiert.
Ein vom BSH herausgebenes „Standardunter
suchungskonzept für die Untersuchung und Überwa
chung der Auswirkungen von Offshore-Windenergie-
anlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK), das unter
Mitwirkung zahlreicher Experten fortentwickelt wurde,
setzt Mindeststandards für Umweltuntersuchungen.
Es gibt den Antragstellern einen verlässlichen Rah
men über die erforderlichen Untersuchungen der
Schutzgüter Benthos, Fische, Vögel und Säuger in
den verschiedenen Projektphasen (Basisaufnahme,
Bauphase, Betriebsphase, Rückbauphase). Vor dem
Bau durchgeführte Untersuchungen (Basisaufnah
men) dienen der Beschreibung des Ist-Zustandes
und sind wesentlich für die Bewertung von mögli
chen Auswirkungen und Veränderungen in den spä
teren Projektphasen.
Trotz einer bereits seit einiger Zeit intensiv geführten
Diskussion über die möglichen Auswirkungen derarti
ger Anlagen für die Seeschifffahrt und auf die Mee
resumwelt, sind noch eine ganze Reihe von Frage
stellungen kontinuierlich weiter zu erforschen und zu
untersuchen. Auswirkungen von bau- und betriebs
bedingtem Schall in den Wasserkörper, insbesondere
auf Schweinswale, müssen beispielsweise ebenso
noch speziell erforscht werden wie mögliche negati
ve Einflüsse auf bestimmte Zug- und Rastvögelarten.
Um diese zu klären, werden den Antragstellern um
fangreiche Untersuchungsprogramme auferlegt. Das
Standarduntersuchungskonzept stellt hierfür eine hilf
reiche Grundlage zur Verfügung.