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Full text: Jahresbericht 2005

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Prüfen + Genehmigen 
Anzahl der Prüfungen 
487 
Anlagen nach Kolllslons-Verhütungs- 
Regeln (KVR) 
1433 
Ortungsfunkanlagen 
1107 
andere Navigationsausrüstungen 
4975 
UKW-Sprechfunkgeräte 
7252 
andere Funkanlagen und Zusatzgeräte 
Auch für die Binnenschifffahrt war das BSH in 47 Fäl 
len tätig, teils beratend z.B. beim Einbau von Kom 
passen oder im Bereich der Regulierung von Mag 
netkompassen. 17 elektronische Magnetkompasse 
wurden in Einzelprüfungen an Land untersucht. 
Internationale 
Seeschifffahrts-Organisation 
2005 beteiligte sich das BSH an den Arbeiten des 
Schiffssicherheitsausschusses und seiner Unteraus 
schüsse. Wichtige Themen waren dabei nicht nur 
technische Fragen, sondern auch das „human ele- 
ment“ Im Schiffssicherheitsbereich. In allen Arbeits 
gruppen setzte sich das BSH für eine Vereinfachung 
des IMO-Regelwerkes ein. 
Im Schiffssicherheitsausschuss, dem „Maritime 
Safety Committee“ (MSC), lag der Schwerpunkt der 
BSH-Arbeiten Im Bereich der Abwehr äußerer Ge 
fahren auf See. Auch wenn Eigner Ihre Schiffe an 
Reedereien Im Ausland für eine Weile verchartern, 
können sie in Deutschland registriert bleiben. Diese 
Besonderheit hatte zu Irritationen bei der Kontrolle 
durch Hafenstaaten geführt. Hier konnte das BSH 
eine Änderung der entsprechenden IMO-Regelung 
durchsetzen. 
Der Unterausschuss „Standards of Training and 
Watchkeeping“ (STW) befasste sich mit neuen Rege 
lungen für die Ausbildung des Decks- und Maschl- 
nenpersonal (Mannschaftsgrade). Ziel ist es, das 
Ausbildungsniveau weltweit anzuheben und für Har 
monisierung zu sorgen. 
Im Unterausschuss „Safety of Navigation“ (NAV) geht 
es u.a. um das Thema „Integrierte Navigationssys 
teme“. In enger Abstimmung mit dem BMVBS wur 
den Entwicklungen zur Electronic-Navigation weiter 
vorangetrieben. In diesem Ausschuss werden unter 
anderem Anforderungen aus Sicht der Navigation 
festgelegt - Grundlage für den „IMO“-Standard der 
Navigationsausrüstung. In der Internationalen Tele- 
kommunlkatlons Union (ITU) einer weiteren UNO- 
Unterorganlsatlon, werden dann die notwendigen 
Parameter, für die Nutzung des Frequenzspektrums 
und die Funktionsweisen von Schnittstellen In einer 
„ITU recommendation“ festgeschrieben - ebenfalls 
mit BSH-Beteiligung. In einer dritten Runde macht 
die International Electrotechnical Commission (IEC) 
hieraus, erneut unter Mitwirkung des BSH, einen 
umsetzbaren Prüfstandard, in dem technische 
Details, Klarstellungen, Konkretisierungen sowie 
Messverfahren, Toleranzen, Messunsicherheiten usw. 
hinzugefügt werden. Die Einbindung der Grundlagen 
von IMO und ITU erfolgt im IEC Standard. Die IEC 
selbst ist keine UNO-Organlsation, sondern ein 
Zusammenschluss von Normungseinrlchtungen. 
Im Ausschuss „Stability and Load Lines and Fishing 
Vessel Safety“ (SLF) wurde der Vorschlag des BSH 
zur Größenbestimmung offener Containerschiffe 
angenommen. Ziel ist es, in Zukunft die veraltete 
Formel zur Ermittlung der reduzierten Raumzahl zu 
ersetzen. 
Im Unterausschuss „Flag State Implementation“ 
stand das Thema freiwilliger einheitlicher Überprü 
fungen In den Flaggenstaaten zur Umsetzung der 
IMO-Regelungen Im Mittelpunkt. Die Erkenntnisse 
aus diesen Prüfungen sollen mit dazu beitragen, den 
Sicherheitsstandard in der Seeschifffahrt weltweit zu 
verbessern.
	        
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