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Prüfen + Genehmigen
Navigationsausrüstungen
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver
lässigen Funktionieren der Navlgations- und Funk
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schlffsun-
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher
vermieden werden.
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben
gesetz für die Zulassung und Besichtigung von Navl
gations- und Funkausrüstungen sowie bestimmter
Rettungsmittel zuständig. Im Rahmen der Internatio
nalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Inter
nationalen Normungsgremien arbeitet das BSH In
den entsprechenden Ausschüssen und Unteraus
schüssen konsequent an der Entwicklung und Ein
führung modernster Navigationstechnik mit. Hierbei
setzt sich das BSH besonders dafür ein, die Sicher
heit In der Seeschifffahrt auch durch Regelungsver
einfachung und Berücksichtigung der „human ele-
ments“ voranzutreiben.
Arbeit als Benannte Stelle der EU
Als In Deutschland zuständige Benannte Stelle der
Europäischen Union führt das BSH EG-Konformitäts-
bewertungsverfahren im Rahmen der europäischen
Richtlinie 96/98/EG für Navigatlons- und Funkausrüs
tungen durch, d.h. Baumusterprüfungen und Zulas
sungen. Um die so geprüften Geräte auf den Markt
zu bringen, müssen die Hersteller auch die gleich
bleibende Qualität Ihrer Produkte nachwelsen. In die
sem Zusammenhang werden Qualitätssicherungs
systeme von Herstellern vor Ort begutachtet und zu
gelassen.
2005 nahmen mehr als 35 Gerätehersteller die
Dienstleistungen des BSH bei der Überwachung
Ihrer Qualitätssicherungssysteme In Anspruch. Über
60 EG-Zulassungen für Qualitätssicherungssysteme
wurden erteilt.
Im Bereich der Navigationsausrüstung arbeiten EU
und USA eng zusammen. Hierzu haben die Beteilig
ten ein Abkommen über die gegenseitige Anerken
nung der Zulassung von Navigationsgeräten ge
schlossen. Dieses Abkommen wird kontinuierlich fort
geschrieben.
Zur ständigen Verbesserung und Aktualisierung der
europäischen Richtlinie arbeitet das BSH in den
Gremien der Europäischen Kommission mit und trägt
auf diese Welse dazu bei, dass die Liste der zulas
sungspflichtigen Schiffsausrüstung und die jeweili
gen Leistungsanforderungen der EG-Rlchtllnie konti
nuierlich aktualisiert werden.
Baumusterzulassungen
Das BSH-Prüflabor gilt als eine der führenden Stellen
für die Zulassung neuer Navigatlons- und Funkaus
rüstungen, denn es gibt kaum akkreditierte Prüflabo
ratorien mit einer vergleichbaren technischen Band
breite. Insbesondere durch die Mitarbeit In den inter
nationalen Normungsgremien (IEC, ISO, ETSI) trägt
das BSH zur Entwicklung und Definition neuer Navi
gationssysteme bei. Das BSH wirkt bei der Entwick
lung von Testverfahren und Prüfungen neuer und
innovativer Geräte und Systeme mit. Die vom BSH-
Prüflabor durchgeführten Geräteprüfungen sind inter
national anerkannt. Dies gilt insbesondere für die
Prüfungen von AIS (Universal Shipborne Automatic
Identification System) und VDR (Voyage Data
Recorder).