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Full text: Jahresbericht 2006

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Umweltschutz 
zungen, die das MARPOL-Übereinkommen seit lan 
gem regelt, insbesondere die Verschmutzung durch 
Öl. An Bord von Schiffen müssen Tagebücher geführt 
werden, um den Verbleib von Öl als Betriebsstoff oder 
Ladung, von als Massengut beförderten schädlichen 
flüssigen Stoffen und Müll zu dokumentieren. Das 
nicht ordnungsgemäße Führen der Tagebücher, hinter 
dem sich häufig Illegale Einleitungen verbergen, kann 
mit Bußgeldern bis zu 25000 € geahndet werden. 
Illegale Rohrleitungen, die ein unmittelbares Außen 
bordpumpen von Ölschlamm ermöglichen, werden 
ebenfalls als Ordnungswldrlgkeit geahndet. 
2006 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der 
Küstenländer bei Insgesamt 11257 Überprüfungen von 
Schiffen In 1489 Fällen Mängel fest. Wegen geringfügiger 
Verstöße wurden gegen die betroffenen Kapitäne, Inge 
nieure und Maschinisten durch die Wasserschutzpolizei 
Verwarnungen ausgesprochen, bei denen z. T. ein Ver 
warngeld bis zu 35 € verhängt wurde. 112 Fälle wurden 
zur weiteren Verfolgung an das BSH abgegeben. 
Bei Schiffen unter ausländischer Flagge wurden 
15 Fälle, die nicht In Deutschland geahndet werden 
konnten, an den Flaggenstaat zur weiteren Verfol 
gung gemeldet. 
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer 
verunreinigungen im Küstenmeer, in der ausschließ 
lichen Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrts 
straßen (innere Gewässer). Von der Küstenwache 
(Bundespolizei See, Zoll, Vollzugsorgane der Was 
ser- und Schifffahrtsverwaltung, Fischereiaufsicht der 
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung), 
der Deutschen Marine, der Wasserschutzpolizei sowie 
durch Private wurden 247 (2005: 248; 2004: 210) 
Verunreinigungen gemeldet. In 43 Fällen konnte der 
mutmaßliche Verursacher festgestellt werden. In der 
Regel handelte es sich um Ölverschmutzungen; 
Gewässerverschmutzungen durch Ghemikallen und 
Müll wurden nur in wenigen Fällen angezeigt. 
Aufgrund der dem BSH gemeldeten Gewässerver 
unreinigungen leiteten die zuständigen Staatsanwalt 
schaften 116 Ermittlungsverfahren (2005: 123; 
2004: 114) wegen des Verdachts auf Verunreinigung 
eines Gewässers (§ 324 Strafgesetzbuch) ein. 
• 89 Verfahren wurden eingestellt; 
(Nichtermittlung des Täters oder Mangel an 
Beweisen); 
• 26 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen 
bzw. liegen dem BSH noch keine Mitteilungen 
über das Ergebnis vor. 
Das BSH führte 2006 gegen 150 Betroffene Ordnungswidrigkeiten durch 
Verfahren 
Bußgelder 
Summe (€) 
Einstellungen 
Anlage I, Regel 17 
(verbotene Rohrleitungen) 
22 
18 
14 220,00 
4 
Anlage I, Regel 20 
(Öltagebuch) 
113 
85 
86 005,00 
28 
Anlage II 
(Ladungstagebuch) 
0 
0 
0,00 
0 
Anlage V 
(Mülltagebuch) 
8 
8 
1 210,00 
0 
Anlage VI 
7 
7 
4 900,00 
0 
Gesamt: 
150 
118 
106 335,00 
32 
Durchschnittliche Bußgeldhöhe 900,00 €
	        
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