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Full text: Jahresbericht 2006

Umweltschutz 
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Schutz der Meere 
Das BSH trägt mit vielen Arbeiten zum Schutz der 
Meere bei. Dazu zählen nicht nur die zuverlässigen 
nautischen Informationen, aktuellen meereskund- 
llchen Vorhersagen und Warnungen des BSH oder 
gut funktionierende Ausrüstungen für die Schiffe. 
Vielmehr Ist das BSH auch dort aktiv, wo es um die 
Reduzierung schädlicher Umweltauswirkungen geht, 
die durch den Schiffsbetrieb verursacht werden. 
Ballastwasser 
Zur Stabilisierung benötigen Schiffe Ballastwasser. 
Mit dem Wasser werden regelmäßig auch Organismen 
aufgenommen. Dabei kann es sich um kleine Fische, 
Muscheln, Benthosorganismen, Planktonorganismen 
oder auch pathogene Keime handeln, die mit dem 
Ablassen des Ballastwassers wieder freigesetzt wer 
den. Hierdurch werden Organismen und Krankheitser 
reger in andere Regionen der Weltmeere verschleppt, 
wo sie sich unter den veränderten Randbedingungen 
als schädlich erweisen können. Mit dem wachsenden 
und schneller werdenden Schiffsverkehr hat diese 
Bedrohung deutlich zugenommen. Mittlerwelle haben 
sich auf diese Welse bereits zahlreiche gebietsfremde 
Arten etwa In der Nord- und Ostsee angesiedelt, die 
hier mangels natürlicher Feinde einheimische Arten 
verdrängen und erhebliche wirtschaftliche Schäden 
anrichten. Das 2004 beschlossene internationale Bal 
lastwasser-Übereinkommen, das völkerrechtlich noch 
nicht In Kraft getreten ist, soll dem entgegenwirken. 
Ziel Ist, ab 2009, spätestens jedoch bis 2016, ein 
Ballastwasser-Management sicherzustellen, das 
weitgehend auf den bisher üblichen unkontrollierten 
Wasseraustausch bei Aufnahme und Ablassen von 
Ballastwasser verzichtet und das Ballastwasser an 
Bord behandelt. Dazu müssen Schiffe künftig mit 
entsprechenden Anlagen ausgerüstet werden, die 
gewährleisten, dass nur noch eine kleinere Bandbreite 
an lebensfähigen Organismen im Ballastwasser ent 
halten ist. Das Übereinkommen regelt außerdem, wo 
Schiffe Ballastwasser während einer Übergangszeit 
ablassen dürfen, bis derartige Behandlungsanlagen 
an Bord vorhanden sind. 
Das BSH, das In Deutschland für die Zulassung von 
Anlagen zur Behandlung des Ballastwassers zu 
ständig Ist, führt seit 2006 die ersten von deutschen 
Unternehmen beantragten Zulassungsverfahren 
durch. Die Prüfverfahren sind mit umfangreichen 
Testreihen zur Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit 
der Anlagen verbunden. Zwischenzeitlich hat die IMO 
die Verwendung einer von einem deutschen Hersteller 
entwickelten aktiven Substanz zur Ballastwasserbe 
handlung zugelassen. 
Da sich die Anlagen zur Behandlung von Ballastwas 
ser noch in der Entwicklung befinden, erstellte das 
BSH 2006 erneut eine Übersicht, In der die Kenntnisse 
und Erfahrungen mit der hierzulande bereits vorhan 
denen Technologie dokumentiert sind. Die vielverspre 
chenden Ergebnisse wurden bei der IMO vorgestellt. 
Ordnungswidrigkeiten nach 
MARPOL 
Das BSH ahndet Verstöße der Seeschifffahrt gegen 
Internationale Übereinkommen und nationale Vor 
schriften zum Schutze der Meeresumwelt vor schäd 
lichen Auswirkungen des Schiffsbetriebes soweit es 
sich um Ordnungswidrigkelten handelt. Den Schwer 
punkt bilden dabei die Regelungen des Internationa 
len MARPOL-Überelnkommens. 
Dabei konnten 2006 auch erstmals Bußgelder wegen 
Verstoßes gegen neue Vorschriften zur Luftreinhal 
tung verhängt werden. Eine entsprechende Neurege 
lung, nach der Schiffe nur noch Schweröl mit einem 
maximalen Schwefelgehalt von 1,5% verwenden 
dürfen, war im Mal zunächst für das Fahrtgebiet der 
Ostsee In Kraft getreten. Denn trotz der im Vergleich 
zu anderen Verkehrsträgern umweltfreundlichen 
Schifffahrt gelangen durch die an Bord verwendeten 
Treibstoffe große Mengen von Schadstoffen in die 
Atmosphäre. 
Eine größere Bedeutung hatten aber weiterhin die 
Tatbestände zur Verhütung von Meeresverschmut
	        
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