Umweltschutz
79
Schutz der Meere
Das BSH trägt mit vielen Arbeiten zum Schutz der
Meere bei. Dazu zählen nicht nur die zuverlässigen
nautischen Informationen, aktuellen meereskund-
llchen Vorhersagen und Warnungen des BSH oder
gut funktionierende Ausrüstungen für die Schiffe.
Vielmehr Ist das BSH auch dort aktiv, wo es um die
Reduzierung schädlicher Umweltauswirkungen geht,
die durch den Schiffsbetrieb verursacht werden.
Ballastwasser
Zur Stabilisierung benötigen Schiffe Ballastwasser.
Mit dem Wasser werden regelmäßig auch Organismen
aufgenommen. Dabei kann es sich um kleine Fische,
Muscheln, Benthosorganismen, Planktonorganismen
oder auch pathogene Keime handeln, die mit dem
Ablassen des Ballastwassers wieder freigesetzt wer
den. Hierdurch werden Organismen und Krankheitser
reger in andere Regionen der Weltmeere verschleppt,
wo sie sich unter den veränderten Randbedingungen
als schädlich erweisen können. Mit dem wachsenden
und schneller werdenden Schiffsverkehr hat diese
Bedrohung deutlich zugenommen. Mittlerwelle haben
sich auf diese Welse bereits zahlreiche gebietsfremde
Arten etwa In der Nord- und Ostsee angesiedelt, die
hier mangels natürlicher Feinde einheimische Arten
verdrängen und erhebliche wirtschaftliche Schäden
anrichten. Das 2004 beschlossene internationale Bal
lastwasser-Übereinkommen, das völkerrechtlich noch
nicht In Kraft getreten ist, soll dem entgegenwirken.
Ziel Ist, ab 2009, spätestens jedoch bis 2016, ein
Ballastwasser-Management sicherzustellen, das
weitgehend auf den bisher üblichen unkontrollierten
Wasseraustausch bei Aufnahme und Ablassen von
Ballastwasser verzichtet und das Ballastwasser an
Bord behandelt. Dazu müssen Schiffe künftig mit
entsprechenden Anlagen ausgerüstet werden, die
gewährleisten, dass nur noch eine kleinere Bandbreite
an lebensfähigen Organismen im Ballastwasser ent
halten ist. Das Übereinkommen regelt außerdem, wo
Schiffe Ballastwasser während einer Übergangszeit
ablassen dürfen, bis derartige Behandlungsanlagen
an Bord vorhanden sind.
Das BSH, das In Deutschland für die Zulassung von
Anlagen zur Behandlung des Ballastwassers zu
ständig Ist, führt seit 2006 die ersten von deutschen
Unternehmen beantragten Zulassungsverfahren
durch. Die Prüfverfahren sind mit umfangreichen
Testreihen zur Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit
der Anlagen verbunden. Zwischenzeitlich hat die IMO
die Verwendung einer von einem deutschen Hersteller
entwickelten aktiven Substanz zur Ballastwasserbe
handlung zugelassen.
Da sich die Anlagen zur Behandlung von Ballastwas
ser noch in der Entwicklung befinden, erstellte das
BSH 2006 erneut eine Übersicht, In der die Kenntnisse
und Erfahrungen mit der hierzulande bereits vorhan
denen Technologie dokumentiert sind. Die vielverspre
chenden Ergebnisse wurden bei der IMO vorgestellt.
Ordnungswidrigkeiten nach
MARPOL
Das BSH ahndet Verstöße der Seeschifffahrt gegen
Internationale Übereinkommen und nationale Vor
schriften zum Schutze der Meeresumwelt vor schäd
lichen Auswirkungen des Schiffsbetriebes soweit es
sich um Ordnungswidrigkelten handelt. Den Schwer
punkt bilden dabei die Regelungen des Internationa
len MARPOL-Überelnkommens.
Dabei konnten 2006 auch erstmals Bußgelder wegen
Verstoßes gegen neue Vorschriften zur Luftreinhal
tung verhängt werden. Eine entsprechende Neurege
lung, nach der Schiffe nur noch Schweröl mit einem
maximalen Schwefelgehalt von 1,5% verwenden
dürfen, war im Mal zunächst für das Fahrtgebiet der
Ostsee In Kraft getreten. Denn trotz der im Vergleich
zu anderen Verkehrsträgern umweltfreundlichen
Schifffahrt gelangen durch die an Bord verwendeten
Treibstoffe große Mengen von Schadstoffen in die
Atmosphäre.
Eine größere Bedeutung hatten aber weiterhin die
Tatbestände zur Verhütung von Meeresverschmut