Nutzung der Meere
57
ln der Nordsee verlief der Betrieb der vorhandenen
Transit-Gasrohrleitungen NORPIPE, EUROPIPE I,
EUROPIPE II, ZEEPIPE, FRANPIPE sowie der beiden
Verdichterplattformen Im deutschen Festlandsockel
weiterhin ohne Störungen.
Forschungshandlungen
Fünf Anträge ausländischer Institute auf Durchfüh
rung von meereskundllchen Forschungshandlungen
Im Meeresboden wurden genehmigt. 23 genehmi
gungsfreie Fahrten ausländischer Forschungsschiffe
zur Untersuchung der Wassersäule wurden zustim
mend zur Kenntnis genommen.
Marine Raumordnung
Die In der AWZ bereits existierenden und noch
zunehmenden vielfältigen Nutzungsansprüche durch
Schifffahrt, Fischerei, Offshore-Aktlvltäten, Wlnd-
energleparks, Meeresforschung und Marine können
zu Konflikten untereinander bzw. mit den Zielen des
Umwelt- und Naturschutzes führen. Die traditionellen
Nutzungsarten haben starke Konkurrenz bekommen,
Raumordnungsplan für Nord-
und Ostsee
Das BSH erarbeitet auf der Grundlage des Raumord
nungsgesetzes einen Raumordnungsplan für die AWZ
von Nord- und Ostsee, In dem Ziele und Grundsätze
der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzung,
der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit
der Seeschifffahrt sowie zum Schutz der Meeresum
welt aufgestellt werden. 2006 hat das BSH den ersten
Entwurf für den Raumordnungsplan erstellt. Darin
sind auch die bereits 2005 festgelegten besonderen
Eignungsgebiete für Windenergie als Vorranggebiete
vorgesehen. Im begleitenden Umweltberlcht werden
die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen des
Raumordnungsplans auf die Meeresumwelt dargestellt.
so dass vielfältige Schutz- und Nutzungskonflikte zu
lösen sind, um ein erfolgreiches Nebeneinander aller
Interessen zu erreichen. Für eine nachhaltige Raum
entwicklung kann nur Sorge getragen werden, wenn
die Instrumente der Raumordnung auch auf See
eingeführt sind, um die sozialen und wirtschaftlichen
Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen
Funktionen In Einklang zu bringen. Dies wiederum Ist
nicht ohne eine fundierte Datenbasis möglich.
Nordsee:
Festlandsockel/aussschließliche
Wirtschaftszone (AWZ)