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Nutzung der Meere
gegebenes „Standarduntersuchungskonzept für
die Untersuchung und Überwachung der Auswir
kungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die
Meeresumwelt“ (StUK). Es gibt den Antragstellern
einen verlässlichen Untersuchungsrahmen für die
verschiedenen Projektphasen (Basisaufnahme, Bau
phase, Betriebsphase, Rückbauphase). Die vor dem
Bau durchzuführende Basisaufnahmen dienen der
Beschreibung des Ist-Zustandes und sind wesentlich
für die Bewertung von möglichen Auswirkungen und
Veränderungen in den späteren Projektphasen.
Für die geologischen und bautechnischen Vor
untersuchungen für Gründungsarbeiten von Off-
shore-WEA-Fundamenten gibt es verbindliche und
einheitliche Mindestanforderungen - den Standard
„Baugrunderkundung“, der Rechts- und Investitions
sicherheit in allen Projektphasen gibt. 2006 wurde
gemeinsam mit externen Experten ein neuer Standard
für die Konstruktion von WEA entwickelt, der insbe
sondere bautechnische Zeitpläne und Nachweise vor
Errichtung eines Offshore-Windparks betrifft.
Forschungsprojekte des Bundesministeriums für
Umwelt, z. B. Forschungsplattform FINO 1 (dazu
Seite 73) sowie des Umweltbundesamtes begleiten
Entwicklung und Aufbau der Offshore-Windenergie.
Weitere Erkenntnisse sind von Messplattformen zu
erwarten, die von einzelnen zukünftigen Windpark
betreibern errichtet wurden. Schließlich werden erste
Eindrücke aus Untersuchungen im benachbarten
Ausland aufmerksam verfolgt. Weder bei den schwe
dischen noch bei den drei dänischen Windparks, die
in den letzten drei Jahren errichtet wurden, haben sich
bisher gravierende negative Auswirkungenergeben.
Rohrleitungen und Kabel
Pipelines in Nord- und Ostsee sind das Herzstück
der nordeuropäischen Infrastruktur für die Gas- und
Ölversorgung. Deutschland zum Beispiel muss mehr
als 80 Prozent seines Erdgases importieren, rund
ein Drittel davon aus Russland. Insofern spielen
Rohrleitungen als Lieferwege aus den verschie
denen Erdgasförderregionen nach Deutschland eine
wichtige Rolle für die Energieversorgung. Für die
Genehmigungen solcher Rohrleitungen, aber auch
für Seekabel, die eine sehr große Bedeutung für die
weltweite Telekommunikation haben, ist in der AWZ
das BSH zuständig.
2006 ist für die 1 200 km lange Gaspipeline von Russ
land durch die Ostsee (Nord Stream) nach Deutsch
land das offizielle Genehmigungsverfahren ange
laufen. Die entsprechenden Anträge wurden beim
BSH und beim Bergamt Stralsund eingereicht, die in
Deutschland die notwendigen Verfahren für den Be
reich der AWZ und den Bereich des Küstenmeeres
gemeinsam durchführen. Die Trasse der geplanten
Gaspipeline führt vom russischen Vyborg aus durch
finnische, schwedische und dänische Gewässer
bzw. AWZ und hat dadurch grenzüberschreitend
für den gesamten Ostseeraum große Bedeutung.
Deshalb wird die Umweltverträglichkeit des Projekts
parallel zu den einzelnen nationalen Genehmigungs
verfahren, die jeder Ostseestaat, durch dessen Ge
biet die Pipeline führen soll, nach seinen Regelungen
durchführt, auch nach völkerrechtlichen Vorgaben
auf der Grundlage des internationalen Espoo-Über-
einkommens geprüft. Für diesen internationalen
Prozess hat das BSH maßgeblich die Koordinierung
übernommen. Zunächst wurden Inhalte und Ablauf
der jeweiligen Beteiligungen im Espoo-Verfahren zwi
schen allen neun Ostseeanrainerstaaten abgestimmt.
Entsprechend dieser internationalen Vereinbarungen
notifizierte das BSH im November 2006 für Deutsch
land allen Ostseeanrainerstaaten den Beginn des
Genehmigungsverfahrens; zeitgleich erfolgten die
Notifizierungen durch Dänemark, Schweden, Finn
land und Russland, die ebenfalls nationale Genehmi
gungsverfahren durchzuführen haben.
Für ein weiteres bereits laufendes Genehmigungsver
fahren, das die Gaspipeline Baltic Gas Interconnector
von Rostock nach Dänemark und Schweden betrifft,
wurde 2006 in Zusammenarbeit mit den beteiligten
Behörden und Verbänden der Umfang für die erfor
derlichen Umweltuntersuchungen festgelegt.