Nutzung der Meere
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Meeresnutzungen zur Energieversorgung
Schon seit langem spielen die Meere - so auch
Nord- und Ostsee - nicht nur für die traditionellen
Nutzungen Schifffahrt, Fischerei und Tourismus
sondern auch bei der Rohstoff- und Energiegewin
nung eine zentrale Rolle. Sand und Kies, Öl und Gas
werden aus dem Meer gewonnen. Rund 8000 Platt
formen sind weltweit im Einsatz. Mehr als ein Drittel
des Bedarfs der Europäischen Union wird durch die
Öl- und Gasförderung In der Nordsee gedeckt.
Auch bei der Entwicklung von regenerativen Ener
gien rücken die Meere Immer stärker Ins Blickfeld.
Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die
Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der
erneuerbaren Energien bis 2010 deutlich zu erhöhen.
Dabei soll der Betrieb großer Offshore-Wlndparks
In Nord- und Ostsee für einen am Nachhaltigkeits
grundsatz orientierten Energiemix der künftigen
Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland
einen wichtigen Beitrag leisten.
„Offshore“ bedeutet im buchstäblichen Sinn vor der
Küste, auf der offenen See und wird Inzwischen
synonym für all die komplexen Aktivitäten und Pla
nungen verwendet, die im Meer vor der Küste eines
Landes durchgeführt werden. Nach dem Seerechts
übereinkommen der Vereinten Nationen können
Gebiete bis zu 200 Seemeilen (sm) als AWZ bzw. In
Bezug auf Bodenschätze als Festlandsockel bean
sprucht werden. So kann auch Deutschland in seiner
AWZ, die sich an die bis zur 12-Seemeilen-Grenze
reichenden Küstengewässer anschließt, bestimmte
souveräne Rechte ausüben, obwohl die AWZ nicht
zum Hoheitsgebiet zählt. Hierzu gehören souveräne
Rechte zur Nutzung von Bodenschätzen und Ho
heitsbefugnisse in Bezug auf Anlagen, die wirtschaft
lichen Zwecken dienen, zum Beispiel Gas-Pipelines
oder Windenergieanlagen.
Windenergieanlagen
ln Deutschland ist das BSH nach der Seeanlagen
verordnung zuständig für die Genehmigung von
Anlagen In der AWZ von Nord- und Ostsee. Derzeit
laufen In der AWZ Planungen zur Errichtung von 40
Offshore-Wlndenergleparks (34 Nordsee, 6 Ostsee).
15 Windparkprojekte mit Insgesamt 1 097 Wlnd-
energleanlagen (WEA) wurden bisher genehmigt,
davon 13 in der Nordsee und zwei in der Ostsee. Im
Jahr 2006 wurden vier Genehmigungen erteilt: das
Projekt Arkona Becken Südost inkl. Messplattform In
der Ostsee sowie die Vorhaben Nordsee Windpower,
Hochsee Windpark Nordsee und Gode Wind in der
Nordsee (jeweils 80 WEA). Zur Anbindung von Wind
parks an das Landenergienetz liegen dem BSH
12 Anträge für Genehmigung der Kabelverlegung vor.
Ein Kabel wurde 2006 in der Nordsee genehmigt.
Allerdings ist mit der Genehmigung des BSH nicht
gleichzeitig das gesamte Projekt genehmigt, da sich
die Zuständigkeit des BSH nur auf die AWZ und nicht
auch auf das Küstenmeer erstreckt. Raumordnungs
verfahren für eine Kabeltrasse durch das Küsten
meer, die je nach Bundesland unterschiedlichen
Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutz
gesetz und Landesumweltrecht unterliegen, eine
Genehmigung nach Wasserstraßengesetz sowie für
die Stromeinspeisung In das Stromverbundsystem
müssen gesondert erfolgen.
Allen BSH-Entscheidungen gehen Intensive Untersu
chungen möglicher Beeinträchtigungen der Mee
resumwelt und der Sicherheitsbelange der Schifffahrt
an den geplanten Standorten voraus. Unter anderem
wird im Rahmen von Risikoanalysen zur Sicherheit
des Seeverkehrs die Kollisionswahrscheinlichkeit
zwischen Schiffen und Windenergieanlagen ermittelt.
Berücksichtigung finden auch die Interessen der
Manne/Bundeswehr, sowie der Fischerei, bergrecht
licher Unternehmungen (Sand-, Kiesabbau, Öl- und
Gasexploration) und Anlagen Dritter (Telekommuni
kationskabel, Stromleitungen und Gaspipelines).
Die etwaigen ökologischen Auswirkungen auf die
marine Umwelt werden durch eine umfassende
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) untersucht.
Im Rahmen dieser UVP werden alle Naturschutzbe
lange (z. B. Schweinswale, Robben, Fische, Vögel,
Benthos und Sedimente) analysiert und diskutiert.
Mindeststandards hierfür setzt ein vom BSH heraus