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Full text: Jahresbericht 2006

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Seekarten und mehr 
Seekarten und mehr 
Die Herausgabe amtlicher Seekarten und Seehand 
bücher obliegt nach dem Seeaufgabengesetz dem 
BSH. Das nautische Informationssystem des BSH 
umfasst die europäischen Gewässer mit insgesamt 
510 Seekarten, 50 Seebüchern, amtlichen Seekarten 
daten für das digitale Navigationsinformationssystem 
ECDIS sowie kleinformatigen Kartenserien für die 
Sportschifffahrt. Hinzu kommen amtliche Hafenhand 
bücher, die das BSH gemeinsam mit dem Deutschen 
Seglerverband (DSV) und Deutschen Motoryacht 
verband (DMYV) herausgibt. 
Aktuelle Seekarten und andere nautische Publika 
tionen gehören zur Pflichtausrüstung seegehender 
Schiffe und sind an Bord stets auf dem neuesten 
Stand zu halten, um sicher zu navigieren und Schä 
den an der Meeresumwelt zu vermeiden. Da es auf 
grund von Strömungsverhältnissen und Sedimentum 
lagerungen laufend nautisch bedeutsame Verän 
derungen, z. B. in den Tiefenverhältnissen der Schiff 
fahrtswege gibt, müssen all diese Informationen 
immer wieder aktualisiert werden. Regelmäßig neue 
Informationen und Vermessungsdaten liefern die fünf 
Vermessungs- und Wracksuchschiffe des BSH, die zu 
den modernsten weltweit zählen. Je nach den ört 
lichen Gegebenheiten sieht das BSH systematische 
Wiederholungsvermessungen in Abständen von 
1 bis 30 Jahren vor. 
Seevermessung 
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nati 
onen weist den Küstenstaaten nicht nur im Küsten 
meer, über das sie die volle Hoheit ausüben, sondern 
auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) 
souveräne Rechte der Nutzung und Erforschung 
zu. Dazu zählt auch das Recht der Vermessung des 
Meeres, d. h. die topographische Aufnahme des 
Meeresbodens und der Wattflächen sowie die Orts 
bestimmung von unbewegten Objekten unter der 
Wasseroberfläche. Zugleich sind die Küstenstaaten 
nach dem Internationalen Schiffssicherheitsvertrag 
SOLAS zu einer den Sicherheitsanforderungen der 
Seeschifffahrt genügenden hydrographischen Ver 
messung verpflichtet. Durch das Seeaufgabengesetz 
ist diese Aufgabe dem BSH zugewiesen. 
Das Vermessungsgebiet des BSH umfasst eine 
Fläche von etwa 57000 km 2 ; dies entspricht einem 
Sechstel der Fläche Deutschlands. Es wird durch 
die entsprechenden Hoheitsgewässer und AWZen 
der Nachbarstaaten begrenzt. Sowohl die Deutsche 
Bucht als auch die südwestliche Ostsee sind ausge 
sprochen stark befahrene Gewässer, die nur geringe 
Wassertiefen aufweisen und deren vielerorts san 
diger Meeresboden ständigen Veränderungen unter 
liegt. Eine zuverlässige Kenntnis der aktuellen Mee 
restopographie ist also von besonderer Bedeutung 
für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs. 
Die Seevermessung des BSH erfolgt in enger Ab 
stimmung national mit den Behörden der Wasser- 
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und 
international mit den hydrographischen Diensten der 
Nachbarländer. So werden nach einer Vereinbarung 
der Ostsee-Anrainerstaaten in der Helsinki-Kommis 
sion alle Hauptschifffahrtswege und Ansteuerungen 
im Ostseeraum hochauflösend vermessen und nach 
Hindernissen abgesucht. Dabei wird der IHO-Stan- 
dard S-44 zugrundegelegt, nach dem u. a. Objekte 
ab der Größenordnung eines Würfels mit zwei Me 
tern Kantenlänge flächendeckend erkannt werden 
müssen. Ziel ist es, die Topographie des Meeresbo 
dens mit einem dichten Netz von Lotprofilen und mit 
Einsatz des Side Scan Sonars lückenlos zu bestim 
men. Auf Anregung des BSH wurde 2006 auf einer 
Ministerkonferenz der Nordsee-Anrainerstaaten in 
Göteborg beschlossen, in Zukunft auch die Haupt 
schifffahrtsrouten in der Nordsee nach den selben 
Qualitätsvorgaben zu vermessen. 
2006 führten die Vermessungsschiffe KOMET und 
CAPELLA sowie die Vermessungs-, Wracksuch- und 
Forschungsschiffe ATAIR, DENEB und WEGA See 
vermessungsarbeiten mit insgesamt 21 600 sm 
(40000 km) Lotungsprofilen in der Nordsee 
(16200 sm bzw. 30000 km) und in der Ostsee 
(5400 sm bzw. 10000 km) durch. In der Nordsee
	        
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