Schiffssicherheit
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Technische Schiffssicherheit
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver
lässigen Funktionieren der Navigations- und Funk
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schlffsun-
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher
vermieden werden. Die entsprechenden technischen
Standards und Anforderungen sind im Internationa
len Übereinkommen zum Schutz des menschlichen
Lebens auf See (SOLAS) festgelegt. SOLAS gibt
auch die Bestimmungen für die Ausrüstungspflicht
von Schiffen vor, z. B. dass nur amtliche Seekarten
an Bord benutzt werden dürfen.
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben
gesetz für die Zulassung und Besichtigung von Na
vigations- und Funkausrüstungen sowie bestimmter
Rettungsmittel zuständig.
Anerkanntes Prüflabor und
Benannte Stelle für Navigations
systeme
Als zuständige Benannte Stelle der Europäischen
Union führt das BSH Konformitätsbewertungsverfah
ren für Navlgations- und Funkausrüstungen durch.
Zum einen Ist im Rahmen der sogen. Baumusterprü
fung die Funktionsfähigkeit der Geräte entsprechend
internationaler Vorgaben nachzuweisen. Zum ande
ren überprüft die Benannte Stelle, ob der Hersteller
Qualitätssicherungssysteme in der Produktion ein
setzt. 2006 wurden über 40 EG-Zulassungen für
Qualitätssicherungssysteme erteilt.
Die Baumusterzulassungen des BSH sind in der
gesamten Europäischen Union und in den USA aner
kannt. Hersteller aus aller Welt lassen Ihre Prototypen
für die Zulassung zur Serienproduktion Im BSH prü
fen. Neunzig Prozent aller In Europa zugelassenen
Navigationsgeräte und Funkausrüstungen wurden
vom BSH geprüft.
2006 wurden über 60 Ausrüstungen zugelassen
(EG-Zulassungen), darunter:
• Magnetkompasse
• Kompass für Rettungs- und Bereitschaftsboote
• Kreiselkompasse
• Kreiselkompasse für HSC
• Echolotanlagen
• Fahrtmessanlagen (SDME)
• Wendeanzeiger
• GPS-Ausrüstungen
• AlS-Systeme
• Radaranlagen (ARPA, ATA, EPA)
• Bahnführungssysteme
• ECDIS-Systeme
• Schiffsdatenschreiber (VDR)
• Seefunkanlagen (EPIRB)
Außerdem erteilte das BSH über 120 nationale Zu
lassungen für Navigatlons- und Funkgeräte, die nicht
In der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie für
eine EU-Zulassung vorgesehen sind, unter anderem:
• Navigationsleuchten
• Transmittlng headlng device (GPS-Kompass)
• Radaranlagen
• Schallsignalanlagen
• Elektronische Seekarten (EOS)
• AIS-Class-B-Geräte
• Seefunkanlagen
• Interfaces, Monitore, Datenschutzkapseln
Erstmals ließ das BSH vier Systeme von LED-Navi-
gatlonsleuchten für die Berufs- und Sportschifffahrt
zu. Bisher war es nicht einfach, die Light Emittlng
Diode bzw. lichtemittierende Diode - kurz LED -
als Lichtquelle für Navigationsleuchten zu nutzen.
Insbesondere die Einhaltung des geforderten Farb-
berelches und die schleichende Verringerung von
Leuchtkraft und Tragweite der LED-Technik nach
langer Betriebszelt schränkten die Funktionstüchtig
keit ein und entsprachen damit nicht den in Deutsch