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Full text: Jahresbericht 2006

Schiffssicherheit 
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Technische Schiffssicherheit 
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver 
lässigen Funktionieren der Navigations- und Funk 
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der 
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan 
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra 
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und 
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen 
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schlffsun- 
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher 
vermieden werden. Die entsprechenden technischen 
Standards und Anforderungen sind im Internationa 
len Übereinkommen zum Schutz des menschlichen 
Lebens auf See (SOLAS) festgelegt. SOLAS gibt 
auch die Bestimmungen für die Ausrüstungspflicht 
von Schiffen vor, z. B. dass nur amtliche Seekarten 
an Bord benutzt werden dürfen. 
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben 
gesetz für die Zulassung und Besichtigung von Na 
vigations- und Funkausrüstungen sowie bestimmter 
Rettungsmittel zuständig. 
Anerkanntes Prüflabor und 
Benannte Stelle für Navigations 
systeme 
Als zuständige Benannte Stelle der Europäischen 
Union führt das BSH Konformitätsbewertungsverfah 
ren für Navlgations- und Funkausrüstungen durch. 
Zum einen Ist im Rahmen der sogen. Baumusterprü 
fung die Funktionsfähigkeit der Geräte entsprechend 
internationaler Vorgaben nachzuweisen. Zum ande 
ren überprüft die Benannte Stelle, ob der Hersteller 
Qualitätssicherungssysteme in der Produktion ein 
setzt. 2006 wurden über 40 EG-Zulassungen für 
Qualitätssicherungssysteme erteilt. 
Die Baumusterzulassungen des BSH sind in der 
gesamten Europäischen Union und in den USA aner 
kannt. Hersteller aus aller Welt lassen Ihre Prototypen 
für die Zulassung zur Serienproduktion Im BSH prü 
fen. Neunzig Prozent aller In Europa zugelassenen 
Navigationsgeräte und Funkausrüstungen wurden 
vom BSH geprüft. 
2006 wurden über 60 Ausrüstungen zugelassen 
(EG-Zulassungen), darunter: 
• Magnetkompasse 
• Kompass für Rettungs- und Bereitschaftsboote 
• Kreiselkompasse 
• Kreiselkompasse für HSC 
• Echolotanlagen 
• Fahrtmessanlagen (SDME) 
• Wendeanzeiger 
• GPS-Ausrüstungen 
• AlS-Systeme 
• Radaranlagen (ARPA, ATA, EPA) 
• Bahnführungssysteme 
• ECDIS-Systeme 
• Schiffsdatenschreiber (VDR) 
• Seefunkanlagen (EPIRB) 
Außerdem erteilte das BSH über 120 nationale Zu 
lassungen für Navigatlons- und Funkgeräte, die nicht 
In der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie für 
eine EU-Zulassung vorgesehen sind, unter anderem: 
• Navigationsleuchten 
• Transmittlng headlng device (GPS-Kompass) 
• Radaranlagen 
• Schallsignalanlagen 
• Elektronische Seekarten (EOS) 
• AIS-Class-B-Geräte 
• Seefunkanlagen 
• Interfaces, Monitore, Datenschutzkapseln 
Erstmals ließ das BSH vier Systeme von LED-Navi- 
gatlonsleuchten für die Berufs- und Sportschifffahrt 
zu. Bisher war es nicht einfach, die Light Emittlng 
Diode bzw. lichtemittierende Diode - kurz LED - 
als Lichtquelle für Navigationsleuchten zu nutzen. 
Insbesondere die Einhaltung des geforderten Farb- 
berelches und die schleichende Verringerung von 
Leuchtkraft und Tragweite der LED-Technik nach 
langer Betriebszelt schränkten die Funktionstüchtig 
keit ein und entsprachen damit nicht den in Deutsch
	        
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