Skip to main content

Full text: Jahresbericht 2006

36 
Partner der Seeschifffahrt 
fahrtsverwaltungen bzw. Schifffahrtsunternehmen 
Informationen bei den ausstellenden Staaten einho 
len. In Deutschland Ist das BSH die Ansprechstelle. 
Hierzu wird ein zentrales elektronisches Verzeichnis 
aller in Deutschland ausgestellten Zeugnisse geführt 
- das Seeleute-Befähigungs-Verzelchnis. Im Jahr 
2006 wurden u. a. 2000 Anfragen aus dem In- und 
Ausland beantwortet. 
Das BSH hat Im vergangenen Jahr über 500 Anfra 
gen an andere Schifffahrtsverwaltungen gerichtet, 
um nach Bestätigung der Echtheit und Gültigkeit der 
Dokumente die international vorgeschriebenen An 
erkennungsvermerke ausstellen zu können bzw. um 
Abweichungen vom vorgeschriebenen Ausbildungs 
gang für den Erwerb nautischer und technischer 
Befähigungszeugnisse zu genehmigen. Deutsche 
Anerkennungsvermerke sind für den Dienst auf 
Schiffen unter Bundesflagge erforderlich, wenn See 
leute ein im Ausland erworbenes nautisches oder 
technisches Befähigungszeugnis bzw. Seefunkzeug 
nis besitzen. 
Daneben arbeitet das BSH auch in zahlreichen inter 
nationalen Gremien mit, um u. a. neue Mindeststan 
dards für die Ausbildung von Matrosen, Motor 
männern bzw. Schiffsmechanikern festzulegen. Auf 
nationaler Ebene wird die notwendige Aus- und 
Fortbildungsstruktur bedarfsgerecht In enger Zu 
sammenarbeit mit den anderen zuständigen Einrich 
tungen, wie den Seefahrtsschulen und dem Verband 
Deutscher Reeder, weiterentwickelt. Als Beispiel 
sei die Konzeption eines neuen Ausbildungshand 
buches für die praktische Ausbildung und Seefahrt 
zelt zum nautischen Wachoffizier genannt. Dieses 
wird seit Mitte 2006 unter dem Titel „On board trai- 
nlng record book (TRB) for deck cadets“ vom BSH 
vertrieben. 
Schiffsvermessung 
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung 
aller deutschen Seeschiffe sowie auf Ersuchen ande 
rer Vertragsstaaten des „Internationalen Schiffsver- 
messungs-Überelnkommens London 1969“ auch für 
ausländische Seeschiffe. Ziel der Vermessung nach 
dem Übereinkommen ist die Ermittlung der Raum 
zahlen zur Größenbestimmung von Seeschiffen. 
Für die Bruttoraumzahl BRZ (international: Gross 
Tonnage GT) wird das gesamte umbaute Schiffsvolu 
men in Kubikmetern ermittelt; für die Nettoraumzahl 
NRZ (international: Net Tonnage NT) entsprechend 
das umbaute Volumen der Laderäume. Mit den im 
Übereinkommen festgelegten Umrechnungsfaktoren 
werden daraus die dimensionslosen Raumzahlen 
BRZ bzw. NRZ, z. B. „BRZ 10000“ und „NRZ 3000“. 
Schiffsneubauten werden auf den Bauwerften kurz 
vor Fertigstellung vermessen. Das Ergebnis der Ver 
messung wird In einem Schiffsmessbrief dokumen 
tiert, der für alle Seeschiffe, die In der Auslandsfahrt 
eingesetzt werden und die länger als 24 m sind, ge 
setzlich vorgeschrieben ist. Für Schiffe die den Suez 
oder Panamakanal durchfahren, sind darüber hinaus 
jeweils gesonderte Kanal-Messbriefe erforderlich, 
die auf unterschiedlichen Vermessungsverfahren der 
jeweiligen Kanalbehörden basieren. Diese Vermes 
sungen werden vom BSH ebenfalls durchgeführt. 
Die Raumzahlen eines Schiffes sind Grundlage vieler 
Regelungen, z. B. für die 
• amtliche Registrierung des Schiffes; 
• Berechnung von Gebühren und Abgaben; 
• Einordnung des Schiffes In nationale und Inter 
nationale Vorschriften zu Schiffssicherheit, 
Schiffsbesetzung, Meeresumweltschutz usw.; 
• Ermittlung der Tonnagesteuer; 
• Statistiken in Schifffahrt, Schiffbau und Zuliefer 
industrie. 
Des Weiteren gehört die vermessungstechnische Be 
ratung von Werften, Ingenieurbüros und Reedereien 
hinsichtlich konstruktiver Besonderheiten der jeweiligen 
Schiffstypen zu den Aufgaben der Schiffsvermessung. 
Im IMO-Unterausschuss „Stablllty, Load Lines and 
Fishing Vessels Safety“ (SLF) wurde der Vorschlag
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.