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Partner der Seeschifffahrt
fahrtsverwaltungen bzw. Schifffahrtsunternehmen
Informationen bei den ausstellenden Staaten einho
len. In Deutschland Ist das BSH die Ansprechstelle.
Hierzu wird ein zentrales elektronisches Verzeichnis
aller in Deutschland ausgestellten Zeugnisse geführt
- das Seeleute-Befähigungs-Verzelchnis. Im Jahr
2006 wurden u. a. 2000 Anfragen aus dem In- und
Ausland beantwortet.
Das BSH hat Im vergangenen Jahr über 500 Anfra
gen an andere Schifffahrtsverwaltungen gerichtet,
um nach Bestätigung der Echtheit und Gültigkeit der
Dokumente die international vorgeschriebenen An
erkennungsvermerke ausstellen zu können bzw. um
Abweichungen vom vorgeschriebenen Ausbildungs
gang für den Erwerb nautischer und technischer
Befähigungszeugnisse zu genehmigen. Deutsche
Anerkennungsvermerke sind für den Dienst auf
Schiffen unter Bundesflagge erforderlich, wenn See
leute ein im Ausland erworbenes nautisches oder
technisches Befähigungszeugnis bzw. Seefunkzeug
nis besitzen.
Daneben arbeitet das BSH auch in zahlreichen inter
nationalen Gremien mit, um u. a. neue Mindeststan
dards für die Ausbildung von Matrosen, Motor
männern bzw. Schiffsmechanikern festzulegen. Auf
nationaler Ebene wird die notwendige Aus- und
Fortbildungsstruktur bedarfsgerecht In enger Zu
sammenarbeit mit den anderen zuständigen Einrich
tungen, wie den Seefahrtsschulen und dem Verband
Deutscher Reeder, weiterentwickelt. Als Beispiel
sei die Konzeption eines neuen Ausbildungshand
buches für die praktische Ausbildung und Seefahrt
zelt zum nautischen Wachoffizier genannt. Dieses
wird seit Mitte 2006 unter dem Titel „On board trai-
nlng record book (TRB) for deck cadets“ vom BSH
vertrieben.
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung
aller deutschen Seeschiffe sowie auf Ersuchen ande
rer Vertragsstaaten des „Internationalen Schiffsver-
messungs-Überelnkommens London 1969“ auch für
ausländische Seeschiffe. Ziel der Vermessung nach
dem Übereinkommen ist die Ermittlung der Raum
zahlen zur Größenbestimmung von Seeschiffen.
Für die Bruttoraumzahl BRZ (international: Gross
Tonnage GT) wird das gesamte umbaute Schiffsvolu
men in Kubikmetern ermittelt; für die Nettoraumzahl
NRZ (international: Net Tonnage NT) entsprechend
das umbaute Volumen der Laderäume. Mit den im
Übereinkommen festgelegten Umrechnungsfaktoren
werden daraus die dimensionslosen Raumzahlen
BRZ bzw. NRZ, z. B. „BRZ 10000“ und „NRZ 3000“.
Schiffsneubauten werden auf den Bauwerften kurz
vor Fertigstellung vermessen. Das Ergebnis der Ver
messung wird In einem Schiffsmessbrief dokumen
tiert, der für alle Seeschiffe, die In der Auslandsfahrt
eingesetzt werden und die länger als 24 m sind, ge
setzlich vorgeschrieben ist. Für Schiffe die den Suez
oder Panamakanal durchfahren, sind darüber hinaus
jeweils gesonderte Kanal-Messbriefe erforderlich,
die auf unterschiedlichen Vermessungsverfahren der
jeweiligen Kanalbehörden basieren. Diese Vermes
sungen werden vom BSH ebenfalls durchgeführt.
Die Raumzahlen eines Schiffes sind Grundlage vieler
Regelungen, z. B. für die
• amtliche Registrierung des Schiffes;
• Berechnung von Gebühren und Abgaben;
• Einordnung des Schiffes In nationale und Inter
nationale Vorschriften zu Schiffssicherheit,
Schiffsbesetzung, Meeresumweltschutz usw.;
• Ermittlung der Tonnagesteuer;
• Statistiken in Schifffahrt, Schiffbau und Zuliefer
industrie.
Des Weiteren gehört die vermessungstechnische Be
ratung von Werften, Ingenieurbüros und Reedereien
hinsichtlich konstruktiver Besonderheiten der jeweiligen
Schiffstypen zu den Aufgaben der Schiffsvermessung.
Im IMO-Unterausschuss „Stablllty, Load Lines and
Fishing Vessels Safety“ (SLF) wurde der Vorschlag