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Full text: Jahresbericht 2006

Partner der Seeschifffahrt 
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2006 wurden für deutsche Sportfahrzeuge 1 423 
Flaggenzertifikate ausgestellt. Diese werden von aus 
ländischen Behörden als Nachweis zur Berechtigung 
zum Führen der Bundesflagge verlangt. Außerdem 
wurden für die gewerbliche Schifffahrt - fast aus 
schließlich für Probe- und Überführungsfahrten - 
75 Flaggenschelne und für Schiffe Im öffentlichen 
Dienst 17 Flaggenbeschelnlgungen erteilt. 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein 
Schiff, das vorübergehend einem Ausländer zur 
Bereederung überlassen wird, gestattet werden, 
befristet eine ausländische Flagge zu führen. Diese 
Genehmigungen zur zeitweisen Führung einer aus 
ländischen Flagge nach §7 Flaggenrechtsgesetz er 
teilt das BSH. Die auf höchstens zwei Jahre befristete 
Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden. 
2006 sind für 584 Schiffe erstmalig Genehmigungen 
zur befristeten Ausflaggung erteilt worden. Darüber 
hinaus wurden 728 Verlängerungsanträge geneh 
migt. Die Gesamt-BRZ (Bruttoraumzahl) der zeitwei 
lig ausgeflaggten Schiffe Im Jahr 2006 betrug 
ca. 41,4 Millionen. In 243 Fällen wurde die Geneh 
migung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig, In der 
Regel auf Antrag des Eigentümers, widerrufen. 
In absoluten Zahlen ergibt sich folgende Gesamt 
situation: Von 2776 In deutschen Seeschiffsregistern 
eingetragenen Handelsschiffen mit einer Gesamt- 
BRZ von 52,6 Mio. werden 574 Schiffe mit einer 
Gesamt-BRZ von 11,3 Mio. unter deutscher Flagge 
betrieben. Davon befinden sich 377 Schiffe mit einer 
Gesamt-BRZ von ca. 11 Mio. Im ISR. 
Zeugnisse und Nachweise 
für Seeleute 
Modernste Technik kann den Seemann nicht erset 
zen. Ganz Im Gegenteil: Die Immer komplexere Tech 
nik erfordert hochqualifizierte und erfahrene Seeleu 
te, die je nach Schiffstyp In ausreichender Anzahl an 
Bord eingesetzt werden müssen. 
Die Mindeststandards für die Qualifizierung der 
Seeleute sowie für die Erteilung von Befähigungs 
zeugnissen sind Im Internationalen Übereinkommen 
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von 
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von 
Seeleuten (STCW-Überelnkommen, International 
Convention on Standards of Training, Certification 
and Watchkeeping for Seafarers) festgelegt. 
Zu den wesentlichen Elementen des STCW-Übereln- 
kommens zählen verbindliche Vorgaben zur 
• Qualitätssicherung bei den Aus- und Fortbildungs 
stätten; 
• Kompetenzermittlung der Seeleute; 
• Einhaltung verbindlicher Vorgaben zur Erteilung 
von Befähigungszeugnissen, -nachwelsen, See 
funkzeugnissen und Anerkennungsvermerken 
(Zeugnisse); 
• Führung von Verzeichnissen über erteilte Zeug 
nisse; 
• Nutzung von Kommunikationsstrukturen zwischen 
verantwortlichen Stellen zur Aufdeckung betrü 
gerischer Zeugnisse. 
Die entsprechenden Dienstleistungen und fachlichen 
Beratungen für Seeleute, Reeder sowie Aus- und 
Fortbildungsstätten sind Im BSH konzentriert. 2006 
hat das BSH 3807 Zeugnisse ausgestellt, u. a. 1 284 
Seefunkzeugnisse und 827 Anerkennungsvermerke 
für ausländische Seefunkzeugnisse, 583 Befähi 
gungszeugnisse für wachbefähigte Schiffsleute 
(Brücke/Maschine), 249 Befähigungsnachweise für 
den Dienst auf Tankschiffen, 677 Befähigungsnach 
weise für den Dienst auf Ro-Ro-Fahrgastschlffen und 
Fahrgastschiffen. 
Internationale Vereinbarungen können Ihre beab 
sichtigte Wirkung nur entfalten, wenn neben einer 
einheitlichen Umsetzung auch Maßnahmen zur 
Durchsetzung, Kontrolle und gegebenenfalls Ein 
leitung einzelner Sanktionen getroffen werden. Zur 
Aufdeckung gefälschter oder ungültlgerZeugnlsse 
für Seeleute können In- und ausländische Schiff
	        
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