Partner der Seeschifffahrt
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Partner für Reedereien, Werften und Seeleute
Zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Seeschiff
fahrt beizutragen ist das wesentliche Anliegen des
BSH. Grundlage für diesen Aufgabenbereich sind
das Seeaufgabengesetz, das Schiffssicherheitsge
setz, die Schiffssicherheitsverordnung und das Flag
genrechtsgesetz, internationale Übereinkommen so
wie nationale und europäische Richtlinien und Ver
ordnungen.
Schifffahrtsstandort Deutschland
Für die Internationalen Schifffahrtsmärkte war auch
das Jahr 2006 durch eine Wachstumsdynamik kaum
vergleichbaren Ausmaßes gekennzeichnet. Der Auf
tragsbestand für Containerschiffe hat Ende 2006 er
neut Rekordhöhe erreicht. Der Markt für Schiffsbetei
ligungen Ist weiter gewachsen. Raten und Laufzeiten
der Containerschiff-Zeitchartern haben sich auf
hohem Niveau stabilisiert. Zweifellos haben die
Vereinbarungen der nun schon fünften Nationalen
Maritimen Konferenz, mit der die Förderung der
Schifffahrt unter deutscher Flagge fortgesetzt wurde,
hierzu beigetragen.
Die Seeschifffahrt mit Ihrem weiteren maritimen Um
feld ist in Deutschland wohl eine der zur Zeit wachs
tumsstärksten Branchen, die Arbeitsplätze schafft,
allerdings vorwiegend in Landbeschäftigungen, und
insgesamt zur Verbesserung volkswirtschaftlicher
Daten beiträgt.
Weiterhin fehlt es jedoch an qualifizierten Schiffs
offizieren, nicht nur In Deutschland, sondern eu-
ropa- und weltweit. Mittlerweile werden von allen
Beteiligten erhebliche Anstrengungen unternommen,
dieses Defizit zu beheben.
Förderung der deutschen
Handelsflotte
Die nationalen Fördermaßnahmen für die Schifffahrt
unter deutscher Flagge wurden konsequent fortge
setzt. Mit der 1999 eingeführten „Tonnagesteuer“,
die Reedereien ein Wahlrecht einräumt zwischen
einer ertragsabhängigen Besteuerung oder der an
der Schiffsgröße ausgerlchteten Tonnagesteuer, soll
Deutschland als Standort für die Schifffahrt attrak
tiv bleiben. Im Rahmen des Maritimen Bündnisses
fördert die Bundesregierung die deutsche Handels
flotte außerdem durch Zuschüsse zur Senkung der
Lohnnebenkosten und zur Ausbildungsförderung, um
dauerhaft mehr Arbeitsplätze für deutsche Seeleute
zu sichern und maritimes Know-how In Deutschland
zu erhalten und zu stärken.
Das BSH setzt das Förderprogramm um und hat
2006 Fördermittel in Höhe von 56,4 Mio € ausgezahlt
(2005: 51,7 Mio €). Davon entfielen ca. 6 Mio. € auf
die Förderung von 245 Ausbildungsplätzen (2005:
4,4 Mio €), dies sind 25500 € pro Ausbildungsplatz.
Eine Indirekte Förderung stellt das Internationale See
schifffahrtsregister (ISR) dar, das vom BSH geführt
wird. In das ISR können Handelsschiffe, die die
deutsche Flagge führen und die im Internationalen
Seeverkehr eingesetzt werden, eingetragen werden.
Auf Schiffen die im ISR registriert sind, können In
gewissem Umfang ausländische Seeleute zu Heu
ern beschäftigt werden, die nach dem Niveau ihres
Heimatlandes auf entsprechenden Tarifverträgen
basieren.
Flaggenrecht
Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche mit Wohn
sitz oder Unternehmenssitz im Geltungsbereich
des Grundgesetzes sind, haben gemäß §1 Flag
genrechtsgesetz die Bundesflagge zu führen. Das
nationale Flaggenregister wird beim BSH geführt.
Darin sind alle Seeschiffe erfasst, die die deutsche
Flagge führen. Das BSH stellt die erforderlichen Do
kumente zum Nachweis dieses Rechts aus. Hierzu
gehören auch Flaggenscheine für Werftprobefahrten
und zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe,
Flaggenbescheinigungen für Behördenfahrzeuge
sowie Flaggenzertifikate für kleine Schiffe bis 15 m
Rumpflänge.