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Full text: Jahresbericht 2007

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Umweltschutz 
Schutz der Meere 
Das BSH trägt mit vielen Arbeiten zum Schutz der 
Meere bei. Dazu zählen nicht nur die nautischen In 
formationen, meereskundlichen Vorhersagedienste und 
Untersuchungen zur Bewertung des physikalischen 
und chemischen Zustands von Nord- und Ostsee 
oder gut funktionierende Ausrüstungen für die Schiffe. 
Vielmehr Ist das BSH auch dort aktiv, wo es um die 
Reduzierung schädlicher Umweltauswirkungen geht, 
die durch den Schiffsbetrieb verursacht werden. 
Ballastwasser 
Zur Stabilisierung benötigen Schiffe Ballastwasser. 
Mit dem Wasser werden regelmäßig auch Organismen 
aufgenommen. Dabei kann es sich um kleine Fische, 
Benthosorganlsmen, Planktonorganlsmen oder auch 
pathogene Keime handeln, die mit dem Ablassen 
des Ballastwassers wieder freigesetzt werden. Hier 
durch werden Organismen und Krankheitserreger In 
andere Regionen der Weltmeere verschleppt, wo sie 
sich unter den veränderten Randbedingungen als 
schädlich erweisen können. Durch die Erwärmung 
der Meere hat diese deutlich zugenommen, denn 
gebietsfremde Arten können sich In unseren Breiten 
graden nun viel besser behaupten, als das bisher 
der Fall war. Mittlerweile haben sich auf diese Weise 
bereits zahlreiche fremde Arten etwa in der Nord- und 
Ostsee angesiedelt, die hier mangels natürlicher 
Feinde einheimische Arten verdrängen und erhebliche 
wirtschaftliche Schäden anrlchten. 
Um dem entgegenzuwirken wurde im Februar 2004 
bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation 
das Ballastwasserübereinkommen verabschiedet, 
das noch nicht International in Kraft getreten Ist. Ziel Ist, 
ab 2009, spätestens jedoch bis 2016, ein Ballast 
wasser-Management sicherzustellen, das weitgehend 
auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraus 
tausch bei Aufnahme und Ablassen von Ballastwasser 
verzichtet und das Ballastwasser an Bord behandelt 
wird. Das BSH ist an der Ausarbeitung der Umsetzungs 
vorschriften zur Ballastwasserkonvention beteiligt. 
Künftig müssen Schiffe mit Anlagen ausgerüstet wer 
den, die gewährleisten, dass nur noch eine bestimmte 
Anzahl lebensfähiger Organismen im Ballastwasser 
enthalten sind. Die Konvention regelt außerdem, wo 
Schiffe während einer Übergangszeit, d. h. bis diese 
Behandlungsanlagen an Bord vorhanden sind, das 
Ballastwasser ablassen dürfen. Die dazu erforder 
lichen Anlagen brauchen eine Genehmigung, die In 
Deutschland vom BSH erteilt wird. 
Das BSH führt bereits entsprechende Genehmigungs 
verfahren durch, die mit umfangreichen Testreihen 
zur Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit der Anla 
gen verbunden sind. 2007 wurden für zwei deutsche 
Hersteller Anträge auf endgültige Genehmigung 
aktiver Substanzen zur Ballastwasserbehandlung 
bei der IMO eingereicht. Die Beteiligung der IMO 
sichert die internationale Kompatibilität dieser neu 
entwickelten Systeme. Dies Ist der letzte wichtige 
Schritt vor einer abschließenden Genehmigung der 
Gesamtsysteme durch das BSH. Weitere In- und aus 
ländische Hersteller planen Genehmigungsverfahren 
beim BSH durchzuführen. 
MARPOL 
Das BSH sichert In Zusammenarbeit insbesondere 
mit den Behörden der Küstenländer und den Schiff 
fahrtsverbänden die Umsetzung internationaler Über 
einkommen und nationaler Vorschriften zum Schutze 
der Meeresumwelt. Der Schwerpunkt liegt bei der 
Überwachung der Einhaltung der Regelungen des 
Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der 
Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78). 
Als Bußgeldbehörde ahndet das BSH Verstöße der 
Seeschifffahrt gegen diese Umweltschutz-Regelungen, 
soweit es sich um Ordnungswidrigkelten handelt. 
Auch hier liegt der Schwerpunkt beim MARPOL- 
Überelnkommen. An Bord von Schiffen müssen 
Tagebücher geführt werden, um den Verbleib von 
Öl als Betriebsstoff oder Ladung, von als Massengut 
beförderten schädlichen flüssigen Stoffen (Chemi 
kalien) oder Müll zu dokumentieren. Werden diese 
Tagebücher nicht korrekt geführt, kann mit Bußgeldern 
bis zu 30000 € geahndet werden. Hinter mangel 
haft geführten Tagebüchern verbergen sich häufig
	        
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