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Umweltschutz
Schutz der Meere
Das BSH trägt mit vielen Arbeiten zum Schutz der
Meere bei. Dazu zählen nicht nur die nautischen In
formationen, meereskundlichen Vorhersagedienste und
Untersuchungen zur Bewertung des physikalischen
und chemischen Zustands von Nord- und Ostsee
oder gut funktionierende Ausrüstungen für die Schiffe.
Vielmehr Ist das BSH auch dort aktiv, wo es um die
Reduzierung schädlicher Umweltauswirkungen geht,
die durch den Schiffsbetrieb verursacht werden.
Ballastwasser
Zur Stabilisierung benötigen Schiffe Ballastwasser.
Mit dem Wasser werden regelmäßig auch Organismen
aufgenommen. Dabei kann es sich um kleine Fische,
Benthosorganlsmen, Planktonorganlsmen oder auch
pathogene Keime handeln, die mit dem Ablassen
des Ballastwassers wieder freigesetzt werden. Hier
durch werden Organismen und Krankheitserreger In
andere Regionen der Weltmeere verschleppt, wo sie
sich unter den veränderten Randbedingungen als
schädlich erweisen können. Durch die Erwärmung
der Meere hat diese deutlich zugenommen, denn
gebietsfremde Arten können sich In unseren Breiten
graden nun viel besser behaupten, als das bisher
der Fall war. Mittlerweile haben sich auf diese Weise
bereits zahlreiche fremde Arten etwa in der Nord- und
Ostsee angesiedelt, die hier mangels natürlicher
Feinde einheimische Arten verdrängen und erhebliche
wirtschaftliche Schäden anrlchten.
Um dem entgegenzuwirken wurde im Februar 2004
bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
das Ballastwasserübereinkommen verabschiedet,
das noch nicht International in Kraft getreten Ist. Ziel Ist,
ab 2009, spätestens jedoch bis 2016, ein Ballast
wasser-Management sicherzustellen, das weitgehend
auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraus
tausch bei Aufnahme und Ablassen von Ballastwasser
verzichtet und das Ballastwasser an Bord behandelt
wird. Das BSH ist an der Ausarbeitung der Umsetzungs
vorschriften zur Ballastwasserkonvention beteiligt.
Künftig müssen Schiffe mit Anlagen ausgerüstet wer
den, die gewährleisten, dass nur noch eine bestimmte
Anzahl lebensfähiger Organismen im Ballastwasser
enthalten sind. Die Konvention regelt außerdem, wo
Schiffe während einer Übergangszeit, d. h. bis diese
Behandlungsanlagen an Bord vorhanden sind, das
Ballastwasser ablassen dürfen. Die dazu erforder
lichen Anlagen brauchen eine Genehmigung, die In
Deutschland vom BSH erteilt wird.
Das BSH führt bereits entsprechende Genehmigungs
verfahren durch, die mit umfangreichen Testreihen
zur Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit der Anla
gen verbunden sind. 2007 wurden für zwei deutsche
Hersteller Anträge auf endgültige Genehmigung
aktiver Substanzen zur Ballastwasserbehandlung
bei der IMO eingereicht. Die Beteiligung der IMO
sichert die internationale Kompatibilität dieser neu
entwickelten Systeme. Dies Ist der letzte wichtige
Schritt vor einer abschließenden Genehmigung der
Gesamtsysteme durch das BSH. Weitere In- und aus
ländische Hersteller planen Genehmigungsverfahren
beim BSH durchzuführen.
MARPOL
Das BSH sichert In Zusammenarbeit insbesondere
mit den Behörden der Küstenländer und den Schiff
fahrtsverbänden die Umsetzung internationaler Über
einkommen und nationaler Vorschriften zum Schutze
der Meeresumwelt. Der Schwerpunkt liegt bei der
Überwachung der Einhaltung der Regelungen des
Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78).
Als Bußgeldbehörde ahndet das BSH Verstöße der
Seeschifffahrt gegen diese Umweltschutz-Regelungen,
soweit es sich um Ordnungswidrigkelten handelt.
Auch hier liegt der Schwerpunkt beim MARPOL-
Überelnkommen. An Bord von Schiffen müssen
Tagebücher geführt werden, um den Verbleib von
Öl als Betriebsstoff oder Ladung, von als Massengut
beförderten schädlichen flüssigen Stoffen (Chemi
kalien) oder Müll zu dokumentieren. Werden diese
Tagebücher nicht korrekt geführt, kann mit Bußgeldern
bis zu 30000 € geahndet werden. Hinter mangel
haft geführten Tagebüchern verbergen sich häufig