Nutzung der Meere
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) untersucht.
Im Rahmen dieser UVP werden alle Naturschutzbe
lange (z. B. Schweinswale, Robben, Fische, Vögel,
Benthos und Sedimente) analysiert und gewürdigt.
Mindeststandards hierfür setzt ein vom BSH heraus
gegebenes „Standarduntersuchungskonzept für die
Untersuchung und Überwachung der Auswirkungen
von Offshore-Wlndenergleanlagen auf die Mee
resumwelt“ (StUK), das 2007 überarbeitet wurde.
Es gibt den Antragstellern einen verlässlichen Un
tersuchungsrahmen für die verschiedenen Projekt
phasen (Basisaufnahme, Bauphase, Betrlebsphase,
Rückbauphase). Die vor dem Bau durchzuführende
Basisaufnahmen dienen der Beschreibung des Ist-
Zustandes und sind wesentlich für die Bewertung
von möglichen Auswirkungen und Veränderungen In
den späteren Projektphasen.
Für die geologischen und bautechnischen Voruntersu
chungen für Gründungsarbeiten von Offshore-WEA-
Fundamenten gibt es verbindliche und einheitliche
Mindestanforderungen - den Standard „Baugrund
erkundung“, der Rechts- und Investitionssicherheit In
allen Projektphasen gibt. 2007 veröffentlichte das BSH
einen neuen Standard für die Konstruktion von WEA,
der Insbesondere bautechnische Zeitpläne und Nach
weise vor Errichtung eines Offshore-Wlndparks betrifft.
Forschungsprojekte des Bundesministeriums für
Umwelt, z. B. Forschungsplattform FINO 1 (dazu
Seite 77) sowie des Umweltbundesamtes begleiten
Entwicklung und Aufbau der Offshore-Wlndenergle.
Weitere Erkenntnisse sind von Messplattformen zu
erwarten, die von einzelnen zukünftigen Windparkbe
treibern errichtet wurden. Schließlich werden erste Er
fahrungen aus Untersuchungen Im benachbarten Aus
land aufmerksam verfolgt. Weder bei den schwedischen
noch bei den dänischen Windparks haben sich bisher
gravierende negative Auswirkungen ergeben.
Für das Testfeld „alpha ventus“ mit 12 „Windmühlen“
ca. 45 km vor Borkum, das die „Stiftung der deut
schen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung
der Windenergie auf See“ Initiiert hat und das voraus
sichtlich 2008 In Betrieb gehen wird, koordiniert das
BSH die ökologische Begleitforschung.
Rohrleitungen und Kabel
Pipelines In Nord- und Ostsee sind das Herzstück
der nordeuropäischen Infrastruktur für die Gas- und
Ölversorgung. Deutschland zum Beispiel muss mehr
als 80 Prozent seines Erdgases Importieren, rund
ein Drittel davon aus Russland. Insofern spielen
Rohrleitungen als Lieferwege aus den verschie
denen Erdgasförderregionen nach Deutschland eine
wichtige Rolle für die Energieversorgung. Für die
Genehmigungen solcher Rohrleitungen, aber auch
für Seekabel, die eine sehr große Bedeutung für die
weltweite Telekommunikation haben, Ist In der AWZ
das BSH zuständig.
Das BSH führt das Genehmigungsverfahren für die
1 200 km lange Nord Stream Gaspipeline von Russ
land durch die Ostsee nach Deutschland. Die ent
sprechenden Anträge wurden 2006 beim BSH und
beim Bergamt Stralsund eingereicht, die In Deutsch
land die notwendigen Verfahren für den Bereich der
AWZ und den Bereich der Küstengewässer gemein
sam durchführen. Die Trasse der geplanten Gasplpe-
llne führt vom russischen Vyborg aus durch finnische,
schwedische und dänische Gewässer bzw. AWZ und
hat dadurch grenzüberschreitend für den gesamten
Ostseeraum große Bedeutung. Deshalb wird die
Umweltverträglichkeit des Projekts parallel zu den
einzelnen nationalen Genehmigungsverfahren auch
nach den völkerrechtlichen Vorgaben des „UN/ECE-
Überelnkommens über die Umweltverträglichkeits
prüfung Im grenzüberschreitenden Rahmen“ geprüft.
Für diesen Internationalen Prozess hat das BSH
die Koordinierung übernommen. Entsprechend der
Internationalen Vereinbarungen notifizierte das BSH
für Deutschland allen Ostseeanrainerstaaten den
Beginn des Genehmigungsverfahrens; zeitgleich er
folgten die Notifizierungen durch Dänemark, Schwe
den, Finnland und Russland, die ebenfalls nationale
Genehmigungsverfahren durchzuführen haben.
Anfang 2007 haben sämtliche Ostseeanrainerstaaten
mit ersten Projektunterlagen eine Öffentllchkelts- und
Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellung
nahmen aus neun Ländern wurden Ins Englische
übersetzt und den Genehmigungsbehörden, unter