Skip to main content

Full text: Jahresbericht 2007

58 
Nutzung der Meere 
Meeresnutzungen zur Energieversorgung 
Schon seit langem spielen die Meere - so auch 
Nord- und Ostsee - nicht nur für die traditionellen 
Nutzungen Schifffahrt, Fischerei und Tourismus 
sondern auch bei der Rohstoff- und Energiegewin 
nung eine zentrale Rolle. Sand und Kies, Öl und Gas 
werden aus dem Meer gewonnen. Rund 8000 Platt 
formen sind weltweit im Einsatz. Mehr als ein Drittel 
des Bedarfs der Europäischen Union wird durch die 
Öl- und Gasförderung In der Nordsee gedeckt. 
Auch bei der Entwicklung von regenerativen Ener 
gien rücken die Meere Immer stärker Ins Blickfeld. 
Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die 
Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der 
erneuerbaren Energien bis 2010 deutlich zu erhöhen. 
Dabei soll der Betrieb großer Offshore-Wlndparks 
In Nord- und Ostsee für einen am Nachhaltigkeits 
grundsatz orientierten Energiemix der künftigen 
Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland 
einen wichtigen Beitrag leisten. 
„Offshore“ bedeutet im buchstäblichen Sinn vor der 
Küste, auf der offenen See und wird Inzwischen 
synonym für all die komplexen Aktivitäten und Pla 
nungen verwendet, die im Meer vor der Küste eines 
Landes durchgeführt werden. Nach dem Seerechts 
übereinkommen der Vereinten Nationen können 
Gebiete bis zu 200 Seemeilen (sm) als AWZ bzw. In 
Bezug auf Bodenschätze als Festlandsockel bean 
sprucht werden. So kann auch Deutschland in seiner 
AWZ, die sich an die bis zur 12-Seemeilen-Grenze 
reichenden Küstengewässer anschließt, bestimmte 
souveräne Rechte ausüben, obwohl die AWZ nicht 
zum Hoheitsgebiet zählt. Hierzu gehören Rechte zur 
Nutzung von Bodenschätzen und Hoheitsbefugnisse 
in Bezug auf Anlagen, die wirtschaftlichen Zwecken 
dienen, zum Beispiel Gas-Pipelines oder Windenergie 
anlagen. 
Windenergieanlagen 
ln Deutschland ist das BSH nach der Seeanlagen 
verordnung zuständig für die Genehmigung von 
Anlagen In der AWZ von Nord- und Ostsee. In der 
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- 
und Ostsee laufen die Planungen für Insgesamt 52 
Offshore-Wlndenergleparks (45 Nordsee, 7 Ostsee). 
20 Windpark-Projekte mit Insgesamt 1 417 Wlnd- 
energleanlagen (WEA) wurden bisher genehmigt, 
davon 17 (mit 1 177 WEA) In der Nordsee und drei 
(mit 240 WEA) In der Ostsee; zwei Anträge für die 
Ostsee wurden abgelehnt. 
Fünf der Genehmigungen wurden 2007 erteilt: das 
Projekt Ventotec Ost 2 (80 WEA) In der Ostsee sowie 
die Vorhaben Bard Offshore 1 (80 WEA), Meerwind 
Süd und Meerwind Ost (jeweils 40 WEA) sowie 
Hochsee Windpark He dreiht in der Nordsee. Zur 
Netzanbindung von Windenergieanlagen liegen dem 
BSH 12 Anträge auf Genehmigung stromführender 
Kabel vor. Fünf Genehmigungen wurden bisher 
erteilt, davon zwei im Jahr 2007. Allerdings ist mit der 
Genehmigung des BSH nicht gleichzeitig das ge 
samte Projekt genehmigt, da sich die Zuständigkeit 
des BSH nur auf die AWZ und nicht auch auf die 
Küstengewässer erstreckt. Raumordnungsverfahren 
für eine Kabeltrasse durch die Küstengewässer, die 
je nach Bundesland unterschiedlichen Genehmi 
gungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz und 
Landesumweltrecht unterliegen, eine Genehmigung 
nach Wasserstraßengesetz sowie für die Strom 
einspeisung In das Stromverbundsystem müssen 
gesondert erfolgen. 
Allen BSH-Entscheidungen gehen Intensive Untersu 
chungen möglicher Beeinträchtigungen der Mee 
resumwelt und der Sicherheitsbelange der Schifffahrt 
an den geplanten Standorten voraus. Unter anderem 
wird im Rahmen von Risikoanalysen zur Sicherheit 
des Seeverkehrs die Kollisionswahrscheinlichkeit 
zwischen Schiffen und Windenergieanlagen ermittelt. 
Berücksichtigung finden auch die Interessen der 
Manne/Bundeswehr, sowie der Fischerei, bergrecht 
licher Unternehmungen (Sand-, Kiesabbau, Öl- und 
Gasexploration) und Anlagen Dritter (Telekommuni 
kationskabel, Stromleitungen und Gaspipelines). 
Die etwaigen ökologischen Auswirkungen auf die 
marine Umwelt werden durch eine umfassende
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.