58
Nutzung der Meere
Meeresnutzungen zur Energieversorgung
Schon seit langem spielen die Meere - so auch
Nord- und Ostsee - nicht nur für die traditionellen
Nutzungen Schifffahrt, Fischerei und Tourismus
sondern auch bei der Rohstoff- und Energiegewin
nung eine zentrale Rolle. Sand und Kies, Öl und Gas
werden aus dem Meer gewonnen. Rund 8000 Platt
formen sind weltweit im Einsatz. Mehr als ein Drittel
des Bedarfs der Europäischen Union wird durch die
Öl- und Gasförderung In der Nordsee gedeckt.
Auch bei der Entwicklung von regenerativen Ener
gien rücken die Meere Immer stärker Ins Blickfeld.
Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die
Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der
erneuerbaren Energien bis 2010 deutlich zu erhöhen.
Dabei soll der Betrieb großer Offshore-Wlndparks
In Nord- und Ostsee für einen am Nachhaltigkeits
grundsatz orientierten Energiemix der künftigen
Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland
einen wichtigen Beitrag leisten.
„Offshore“ bedeutet im buchstäblichen Sinn vor der
Küste, auf der offenen See und wird Inzwischen
synonym für all die komplexen Aktivitäten und Pla
nungen verwendet, die im Meer vor der Küste eines
Landes durchgeführt werden. Nach dem Seerechts
übereinkommen der Vereinten Nationen können
Gebiete bis zu 200 Seemeilen (sm) als AWZ bzw. In
Bezug auf Bodenschätze als Festlandsockel bean
sprucht werden. So kann auch Deutschland in seiner
AWZ, die sich an die bis zur 12-Seemeilen-Grenze
reichenden Küstengewässer anschließt, bestimmte
souveräne Rechte ausüben, obwohl die AWZ nicht
zum Hoheitsgebiet zählt. Hierzu gehören Rechte zur
Nutzung von Bodenschätzen und Hoheitsbefugnisse
in Bezug auf Anlagen, die wirtschaftlichen Zwecken
dienen, zum Beispiel Gas-Pipelines oder Windenergie
anlagen.
Windenergieanlagen
ln Deutschland ist das BSH nach der Seeanlagen
verordnung zuständig für die Genehmigung von
Anlagen In der AWZ von Nord- und Ostsee. In der
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord-
und Ostsee laufen die Planungen für Insgesamt 52
Offshore-Wlndenergleparks (45 Nordsee, 7 Ostsee).
20 Windpark-Projekte mit Insgesamt 1 417 Wlnd-
energleanlagen (WEA) wurden bisher genehmigt,
davon 17 (mit 1 177 WEA) In der Nordsee und drei
(mit 240 WEA) In der Ostsee; zwei Anträge für die
Ostsee wurden abgelehnt.
Fünf der Genehmigungen wurden 2007 erteilt: das
Projekt Ventotec Ost 2 (80 WEA) In der Ostsee sowie
die Vorhaben Bard Offshore 1 (80 WEA), Meerwind
Süd und Meerwind Ost (jeweils 40 WEA) sowie
Hochsee Windpark He dreiht in der Nordsee. Zur
Netzanbindung von Windenergieanlagen liegen dem
BSH 12 Anträge auf Genehmigung stromführender
Kabel vor. Fünf Genehmigungen wurden bisher
erteilt, davon zwei im Jahr 2007. Allerdings ist mit der
Genehmigung des BSH nicht gleichzeitig das ge
samte Projekt genehmigt, da sich die Zuständigkeit
des BSH nur auf die AWZ und nicht auch auf die
Küstengewässer erstreckt. Raumordnungsverfahren
für eine Kabeltrasse durch die Küstengewässer, die
je nach Bundesland unterschiedlichen Genehmi
gungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz und
Landesumweltrecht unterliegen, eine Genehmigung
nach Wasserstraßengesetz sowie für die Strom
einspeisung In das Stromverbundsystem müssen
gesondert erfolgen.
Allen BSH-Entscheidungen gehen Intensive Untersu
chungen möglicher Beeinträchtigungen der Mee
resumwelt und der Sicherheitsbelange der Schifffahrt
an den geplanten Standorten voraus. Unter anderem
wird im Rahmen von Risikoanalysen zur Sicherheit
des Seeverkehrs die Kollisionswahrscheinlichkeit
zwischen Schiffen und Windenergieanlagen ermittelt.
Berücksichtigung finden auch die Interessen der
Manne/Bundeswehr, sowie der Fischerei, bergrecht
licher Unternehmungen (Sand-, Kiesabbau, Öl- und
Gasexploration) und Anlagen Dritter (Telekommuni
kationskabel, Stromleitungen und Gaspipelines).
Die etwaigen ökologischen Auswirkungen auf die
marine Umwelt werden durch eine umfassende