Schiffssicherheit
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Technische Schiffssicherheit
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver
lässigen Funktionieren der Navigations- und Funk
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schlffsun-
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher
vermieden werden. Die entsprechenden technischen
Standards und Anforderungen sind im Internationa
len Übereinkommen zum Schutz des menschlichen
Lebens auf See (SOLAS) festgelegt. SOLAS gibt
auch die Bestimmungen für die Ausrüstungspflicht
von Schiffen vor, z. B. dass nur amtliche Seekarten
an Bord benutzt werden dürfen.
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben
gesetz für Navigations- und Funkausrüstungen sowie
bestimmte Rettungsmittel zuständig.
Anerkanntes Prüflabor und
Benannte Stelle für Navigations
systeme
Als zuständige Benannte Stelle der Europäischen
Union führt das BSH Konformitätsbewertungsverfah
ren für Navlgations- und Funkausrüstungen durch.
Zum einen Ist im Rahmen der sogen. Baumusterprü
fung die Funktionsfähigkeit der Geräte entsprechend
internationaler Vorgaben nachzuweisen. Zum ande
ren überprüft die Benannte Stelle, ob der Hersteller
Qualitätssicherungssysteme in der Produktion ein
setzt. 2007 wurden 43 EG-Zulassungen für Qualitäts
sicherungssysteme erteilt.
Die Baumusterzulassungen des BSH sind in der
gesamten Europäischen Union und in den USA aner
kannt. Hersteller aus aller Welt lassen Ihre Prototypen
für die Zulassung zur Serienproduktion Im BSH prü
fen. Neunzig Prozent aller In Europa zugelassenen
Navigationsgeräte und Funkausrüstungen wurden
vom BSH geprüft.
2007 wurden über 40 Ausrüstungen zugelassen
(EG-Zulassungen), darunter:
• Magnetkompasse
• Kompass für Rettungs- und Bereitschaftsboote
• Kreiselkompasse
• Kreiselkompasse für HSC
• Echolotanlagen
• Fahrtmessanlagen (SDME)
• Wendeanzeiger
• GPS-Ausrüstungen
• AlS-Systeme
• Radaranlagen (ARPA, ATA, EPA)
• Bahnführungssysteme
• ECDIS-Systeme
• Schiffsdatenschreiber (VDR)
• Seefunkanlagen (EPIRB)
• Radartransponder (SART)
Außerdem führte das BSH u. a. folgende Prüfungen
an Navigatlons- und Funkgeräten durch, die nicht
In der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie für
eine EU-Zulassung vorgesehen sind:
• 8 Navigationsleuchten (darunter 4 LED-Leuchten)
• 5 Transmittlng headlng device (GPS-Kompass)
• 1 Schallsignalanlage
• 1 Elektronische Seekarte (EOS)
• 7 AlS-Class B / Base Station
• 8 Vereinfachte Schiffsdatenschreiber (S-VDR)
• 23 Seefunkanlagen nach §8 Schiffssicherheits
verordnung
• 52 Kompass-Schutzabstands-Messungen
Um Rückflaggungen unter die deutsche Flagge zu
ermöglichen, führte das BSH auch Einzelprüfungen
an Bord durch und erteilte Ausnahmegenehmigungen
für nicht baumusterzugelassene Anlagen und Geräte
der Schiffsausrüstung.