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Full text: Jahresbericht 2007

Schiffssicherheit 
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Technische Schiffssicherheit 
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver 
lässigen Funktionieren der Navigations- und Funk 
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der 
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan 
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra 
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und 
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen 
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schlffsun- 
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher 
vermieden werden. Die entsprechenden technischen 
Standards und Anforderungen sind im Internationa 
len Übereinkommen zum Schutz des menschlichen 
Lebens auf See (SOLAS) festgelegt. SOLAS gibt 
auch die Bestimmungen für die Ausrüstungspflicht 
von Schiffen vor, z. B. dass nur amtliche Seekarten 
an Bord benutzt werden dürfen. 
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben 
gesetz für Navigations- und Funkausrüstungen sowie 
bestimmte Rettungsmittel zuständig. 
Anerkanntes Prüflabor und 
Benannte Stelle für Navigations 
systeme 
Als zuständige Benannte Stelle der Europäischen 
Union führt das BSH Konformitätsbewertungsverfah 
ren für Navlgations- und Funkausrüstungen durch. 
Zum einen Ist im Rahmen der sogen. Baumusterprü 
fung die Funktionsfähigkeit der Geräte entsprechend 
internationaler Vorgaben nachzuweisen. Zum ande 
ren überprüft die Benannte Stelle, ob der Hersteller 
Qualitätssicherungssysteme in der Produktion ein 
setzt. 2007 wurden 43 EG-Zulassungen für Qualitäts 
sicherungssysteme erteilt. 
Die Baumusterzulassungen des BSH sind in der 
gesamten Europäischen Union und in den USA aner 
kannt. Hersteller aus aller Welt lassen Ihre Prototypen 
für die Zulassung zur Serienproduktion Im BSH prü 
fen. Neunzig Prozent aller In Europa zugelassenen 
Navigationsgeräte und Funkausrüstungen wurden 
vom BSH geprüft. 
2007 wurden über 40 Ausrüstungen zugelassen 
(EG-Zulassungen), darunter: 
• Magnetkompasse 
• Kompass für Rettungs- und Bereitschaftsboote 
• Kreiselkompasse 
• Kreiselkompasse für HSC 
• Echolotanlagen 
• Fahrtmessanlagen (SDME) 
• Wendeanzeiger 
• GPS-Ausrüstungen 
• AlS-Systeme 
• Radaranlagen (ARPA, ATA, EPA) 
• Bahnführungssysteme 
• ECDIS-Systeme 
• Schiffsdatenschreiber (VDR) 
• Seefunkanlagen (EPIRB) 
• Radartransponder (SART) 
Außerdem führte das BSH u. a. folgende Prüfungen 
an Navigatlons- und Funkgeräten durch, die nicht 
In der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie für 
eine EU-Zulassung vorgesehen sind: 
• 8 Navigationsleuchten (darunter 4 LED-Leuchten) 
• 5 Transmittlng headlng device (GPS-Kompass) 
• 1 Schallsignalanlage 
• 1 Elektronische Seekarte (EOS) 
• 7 AlS-Class B / Base Station 
• 8 Vereinfachte Schiffsdatenschreiber (S-VDR) 
• 23 Seefunkanlagen nach §8 Schiffssicherheits 
verordnung 
• 52 Kompass-Schutzabstands-Messungen 
Um Rückflaggungen unter die deutsche Flagge zu 
ermöglichen, führte das BSH auch Einzelprüfungen 
an Bord durch und erteilte Ausnahmegenehmigungen 
für nicht baumusterzugelassene Anlagen und Geräte 
der Schiffsausrüstung.
	        
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