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Full text: Jahresbericht 2007

Partner der Seeschifffahrt 
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Internationale Vereinbarungen können Ihre beab 
sichtigte Wirkung nur entfalten, wenn neben einer 
einheitlichen Umsetzung auch Maßnahmen zur 
Durchsetzung, Kontrolle und gegebenenfalls Ein 
leitung einzelner Sanktionen getroffen werden. Zur 
Aufdeckung gefälschter oder ungültiger Zeugnisse 
für Seeleute können In- und ausländische Schiff 
fahrtsverwaltungen bzw. Schifffahrtsunternehmen 
Informationen bei den ausstellenden Staaten einholen. 
In Deutschland Ist das BSH die Ansprechstelle. 
Hierzu wird ein zentrales elektronisches Verzeichnis 
aller In Deutschland ausgestellten Zeugnisse geführt 
- das Seeleute-Befählgungs-Verzelchnls. Zur Ver 
besserung des Informationsaustausches zwischen 
Wirtschaft und Verwaltung wurde dieses Verzeich 
nis 2007 technisch weiterentwickelt. Anfragen zur 
Echtheit und Gültigkeit von Zeugnissen, die das BSH 
erteilt hat, können seit Mal über das Internet online 
automatisiert beantwortet werden. So konnte 2007 
die Anzahl der Individuell zu beantwortenden Anfra 
gen aus dem In- und Ausland auf 1 120 reduziert und 
damit nahezu halbiert werden. 
Selbst hat das BSH Im vergangenen Jahr über 
500 Anfragen an andere Schifffahrtsverwaltungen 
gerichtet, um Dokumente, z. B. die International 
vorgeschriebenen Anerkennungsvermerke, ausstel 
len zu können bzw. um Abweichungen von vorge- 
schrlebenen Ausbildungsgängen für den Erwerb 
nautischer und technischer Befähigungszeugnisse 
zu genehmigen. Diese deutschen Anerkennungs 
vermerke sind für den Dienst auf Schiffen unter 
Bundesflagge erforderlich, wenn Seeleute ein Im 
Ausland erworbenes nautisches oder technisches 
Befähigungszeugnis bzw. Seefunkzeugnis besit 
zen. Erfreulicherweise wurden nur 10 verfälschte 
Dokumente beim BSH aufgedeckt. Es handelte sich 
dabei überwiegend um verfälschte Seedlensttaug- 
llchkeltszeugnlsse und verfälschte Nachweise über 
geforderte Seefahrtzelten. Zur Förderung der Schiffs 
sicherheit werden die Mitarbeiter des BSH in diesem 
Themenkomplex kontinuierlich geschult. 
Auf nationaler Ebene wird die notwendige Aus- und 
Fortbildungsstruktur bedarfsgerecht In enger Zu 
sammenarbeit mit den anderen zuständigen Einrich 
tungen, wie den Seefahrtsschulen, dem Verband 
Deutscher Reeder und der Dienstleistungsgewerk 
schaft Verdi, weiterentwickelt und den aktuellen An 
forderungen kontinuierlich angepasst. Als Beispiele 
seien erwähnt: 
- die Festlegung von geeigneten Ausbildungsberufen 
der Metall- oder Elektrotechnik als eine Voraus 
setzung für die berufliche Weiterbildung zum tech 
nischen Wachoffizier, 
- die Vermittlung von Kompetenzen für die sichere 
Betriebsführung von Mittelspannungsnetzen im 
Rahmen der Regelausbildung für alle zukünftigen 
Offiziere des technischen Dienstes, 
- die Erarbeitung des Berufsbildes „Kapitän“ sowie 
eines Lehrgangs, in dem EU-Bürger Kenntnisse 
des deutschen Seerechts erwerben können, um 
als Kapitän auf Schiffen unter der Bundesflagge 
eingesetzt werden zu dürfen. 
Zur Qualitätssicherung hat das BSH Fortbildungskurse 
für Seeleute In den Bereichen Seefunk, Gefahrenab 
wehr, Tank- und (RoRo-) Fahrgastschifffahrt zugelassen 
und überwacht. Hierzu zählen seit 2007 erstmalig 
auch zwei Kurse zur Vermittlung ausreichender 
Kenntnisse in der Anwendung deutscher Seerechts 
vorschriften für den Dienst als Kapitän auf Schiffen 
unter der Bundesflagge, sofern das Befähigungs 
zeugnis zum Kapitän im Ausland erworben worden ist. 
Schiffsvermessung 
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung 
aller deutschen Seeschiffe sowie auf Ersuchen ande 
rer Vertragsstaaten des „Internationalen Schiffsver- 
messungs-Überelnkommens London 1969“ auch für 
ausländische Seeschiffe. Ziel der Vermessung ist die 
Ermittlung der Raumzahlen zur Größenbestimmung 
von Seeschiffen. 
Für die zu ermittelnde Bruttoraumzahl BRZ (internati 
onal: Gross Tonnage GT) wird das gesamte umbaute 
Schiffsvolumen vermessen (d. h. der Schiffsrumpf bis
	        
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