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Partner der Seeschifffahrt
2007 wurden für deutsche Sportfahrzeuge 1 283
Flaggenzertifikate ausgestellt. Diese werden von aus
ländischen Behörden als Nachweis zur Berechtigung
zum Führen der Bundesflagge verlangt. Außerdem
wurden für die gewerbliche Schifffahrt - fast aus
schließlich für Probe- und Überführungsfahrten -
89 Flaggenschelne und für Schiffe Im öffentlichen
Dienst 5 Flaggenbeschelnlgungen erteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein
Schiff, das vorübergehend einem Ausländer zur
Bereederung überlassen wird, gestattet werden,
befristet eine ausländische Flagge zu führen. Diese
Genehmigungen zur zeitweisen Führung einer aus
ländischen Flagge nach §7 Flaggenrechtsgesetz er
teilt das BSH. Die auf höchstens zwei Jahre befristete
Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.
2007 sind für 539 Schiffe erstmalig Genehmigungen
zur befristeten Ausflaggung erteilt worden. Darüber
hinaus wurden 1117 Verlängerungsanträge geneh
migt. Die Gesamt-BRZ (Bruttoraumzahl) der zeitwei
lig ausgeflaggten Schiffe Im Jahr 2007 betrug
ca. 49,4 Millionen. In 383 Fällen wurde die Geneh
migung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig, In der
Regel auf Antrag des Eigentümers, widerrufen.
In absoluten Zahlen ergibt sich folgende Gesamt
situation: Von 3069 In deutschen Seeschiffsregistern
eingetragenen Handelsschiffen mit einer Gesamt-
BRZ von 62,1 Mio. werden 546 Schiffe mit einer
Gesamt-BRZ von 12,7 Mio. unter deutscher Flagge
betrieben. Davon befinden sich 372 Schiffe mit einer
Gesamt-BRZ von ca. 12,4 Mio. Im ISR.
Befähigung von Seeleuten
Modernste Technik kann den Seemann nicht erset
zen. Ganz Im Gegenteil: Die Immer komplexere Tech
nik erfordert hochqualifizierte und erfahrene Seeleu
te, die je nach Schiffstyp In ausreichender Anzahl an
Bord eingesetzt werden müssen. Die Mindeststan
dards für die Qualifizierung der Seeleute sowie
für die Erteilung von Befähigungszeugnissen sind
Insbesondere Im Internationalen Übereinkommen
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von
Seeleuten (STCW-Überelnkommen, International
Convention on Standards of Training, Certification
and Watchkeeping for Seafarers) festgelegt.
Zu den wesentlichen Elementen des STCW-Übereln-
kommens zählen verbindliche Vorgaben zur
• Qualitätssicherung bei den Aus- und Fortbildungs
stätten;
• Kompetenzermittlung der Seeleute;
• Einhaltung verbindlicher Vorgaben zur Erteilung
von Befähigungszeugnissen, -nachwelsen, See
funkzeugnissen und Anerkennungsvermerken
(Zeugnisse);
• Führung von Verzeichnissen über erteilte Zeug
nisse;
• Nutzung von Kommunikationsstrukturen zwischen
verantwortlichen Stellen zur Aufdeckung betrü
gerischer Zeugnisse.
Die entsprechenden Dienstleistungen und fachlichen
Beratungen für Seeleute, Reeder sowie Aus- und
Fortbildungsstätten sind Im BSH konzentriert. 2007
hat das BSH In Zusammenarbeit mit dem Bundesmi
nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die
Zeugnisvordrucke grundlegend überarbeitet.
44 verschiedene Zeugnisarten können jetzt mit 4 statt
bisher 19 verschiedenen Vordrucken erstellt werden.
Dies erleichtert nicht nur Bearbeitung sondern sorgt
auch für mehr Transparenz. Insgesamt wurden 5089
Zeugnisse ausgestellt, u. a. 2869 Seefunkzeugnisse
sowie 716 Anerkennungsvermerke für ausländische
Seefunkzeugnisse, 665 Befähigungszeugnisse für
wachbefähigte Schiffsleute (Brücke/Maschine),
306 Befähigungsnachweise für den Dienst auf Tank
schiffen, 285 Befähigungsnachweise für den Dienst
auf Ro-Ro-Fahrgastschlffen und Fahrgastschiffen. Im
Zusammenhang mit der Genehmigung von Abwei
chungen vom vorgeschriebenen Ausbildungsgang
wurden 249 Befähigungszeugnisse für den Dienst als
Kapitän, nautischer oder technischer Offizier erteilt.