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Full text: Jahresbericht 2007

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Partner der Seeschifffahrt 
2007 wurden für deutsche Sportfahrzeuge 1 283 
Flaggenzertifikate ausgestellt. Diese werden von aus 
ländischen Behörden als Nachweis zur Berechtigung 
zum Führen der Bundesflagge verlangt. Außerdem 
wurden für die gewerbliche Schifffahrt - fast aus 
schließlich für Probe- und Überführungsfahrten - 
89 Flaggenschelne und für Schiffe Im öffentlichen 
Dienst 5 Flaggenbeschelnlgungen erteilt. 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein 
Schiff, das vorübergehend einem Ausländer zur 
Bereederung überlassen wird, gestattet werden, 
befristet eine ausländische Flagge zu führen. Diese 
Genehmigungen zur zeitweisen Führung einer aus 
ländischen Flagge nach §7 Flaggenrechtsgesetz er 
teilt das BSH. Die auf höchstens zwei Jahre befristete 
Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden. 
2007 sind für 539 Schiffe erstmalig Genehmigungen 
zur befristeten Ausflaggung erteilt worden. Darüber 
hinaus wurden 1117 Verlängerungsanträge geneh 
migt. Die Gesamt-BRZ (Bruttoraumzahl) der zeitwei 
lig ausgeflaggten Schiffe Im Jahr 2007 betrug 
ca. 49,4 Millionen. In 383 Fällen wurde die Geneh 
migung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig, In der 
Regel auf Antrag des Eigentümers, widerrufen. 
In absoluten Zahlen ergibt sich folgende Gesamt 
situation: Von 3069 In deutschen Seeschiffsregistern 
eingetragenen Handelsschiffen mit einer Gesamt- 
BRZ von 62,1 Mio. werden 546 Schiffe mit einer 
Gesamt-BRZ von 12,7 Mio. unter deutscher Flagge 
betrieben. Davon befinden sich 372 Schiffe mit einer 
Gesamt-BRZ von ca. 12,4 Mio. Im ISR. 
Befähigung von Seeleuten 
Modernste Technik kann den Seemann nicht erset 
zen. Ganz Im Gegenteil: Die Immer komplexere Tech 
nik erfordert hochqualifizierte und erfahrene Seeleu 
te, die je nach Schiffstyp In ausreichender Anzahl an 
Bord eingesetzt werden müssen. Die Mindeststan 
dards für die Qualifizierung der Seeleute sowie 
für die Erteilung von Befähigungszeugnissen sind 
Insbesondere Im Internationalen Übereinkommen 
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von 
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von 
Seeleuten (STCW-Überelnkommen, International 
Convention on Standards of Training, Certification 
and Watchkeeping for Seafarers) festgelegt. 
Zu den wesentlichen Elementen des STCW-Übereln- 
kommens zählen verbindliche Vorgaben zur 
• Qualitätssicherung bei den Aus- und Fortbildungs 
stätten; 
• Kompetenzermittlung der Seeleute; 
• Einhaltung verbindlicher Vorgaben zur Erteilung 
von Befähigungszeugnissen, -nachwelsen, See 
funkzeugnissen und Anerkennungsvermerken 
(Zeugnisse); 
• Führung von Verzeichnissen über erteilte Zeug 
nisse; 
• Nutzung von Kommunikationsstrukturen zwischen 
verantwortlichen Stellen zur Aufdeckung betrü 
gerischer Zeugnisse. 
Die entsprechenden Dienstleistungen und fachlichen 
Beratungen für Seeleute, Reeder sowie Aus- und 
Fortbildungsstätten sind Im BSH konzentriert. 2007 
hat das BSH In Zusammenarbeit mit dem Bundesmi 
nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die 
Zeugnisvordrucke grundlegend überarbeitet. 
44 verschiedene Zeugnisarten können jetzt mit 4 statt 
bisher 19 verschiedenen Vordrucken erstellt werden. 
Dies erleichtert nicht nur Bearbeitung sondern sorgt 
auch für mehr Transparenz. Insgesamt wurden 5089 
Zeugnisse ausgestellt, u. a. 2869 Seefunkzeugnisse 
sowie 716 Anerkennungsvermerke für ausländische 
Seefunkzeugnisse, 665 Befähigungszeugnisse für 
wachbefähigte Schiffsleute (Brücke/Maschine), 
306 Befähigungsnachweise für den Dienst auf Tank 
schiffen, 285 Befähigungsnachweise für den Dienst 
auf Ro-Ro-Fahrgastschlffen und Fahrgastschiffen. Im 
Zusammenhang mit der Genehmigung von Abwei 
chungen vom vorgeschriebenen Ausbildungsgang 
wurden 249 Befähigungszeugnisse für den Dienst als 
Kapitän, nautischer oder technischer Offizier erteilt.
	        
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