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Partner der Seeschifffahrt
Partner für Reedereien, Werften und Seeleute
Zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Seeschiff
fahrt beizutragen ist das wesentliche Anliegen des
BSH. Grundlage für diesen Aufgabenbereich sind
das Seeaufgabengesetz, das Schiffssicherheitsge
setz, die Schiffssicherheitsverordnung, die See-Eigen-
slcherungsverordnung und das Flaggenrechtsgesetz,
internationale Übereinkommen sowie weitere natio
nale und europäische Richtlinien und Verordnungen.
Schifffahrtsstandort Deutschland
Für die Internationalen Schifffahrtsmärkte war auch
das Jahr 2007 durch eine Wachstumsdynamik kaum
vergleichbaren Ausmaßes gekennzeichnet. Der Auf
tragsbestand für Containerschiffe hat Ende 2007
erneut Rekordhöhe erreicht. Der Markt für Schiffsbe
teiligungen Ist weiter gewachsen. Raten und Lauf
zeiten der Containerschiff-Zeltchartern haben sich
auf hohem Niveau stabilisiert.
Die deutschen Reeder behaupten sich mit großem
Erfolg im Internationalen Wettbewerb. Sie sind auf
Grund des robusten Wachstums der Weltwirtschaft
und der Schifffahrtsmärkte sowie den von der Bun
desregierung gesetzten positiven wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen gut aufgestellt. So ist die
Seeschifffahrt mit Ihrem weiteren maritimen Umfeld
in Deutschland eine der wachstumsstärksten Bran
chen, die händeringend qualifiziertes Personal sucht
und in großem Umfang Nachwuchskräfte ausbildet.
Weiterhin fehlt es jedoch an qualifizierten Schiffsof
fizieren, nicht nur In Deutschland, sondern europa-
und weltweit. Von allen Beteiligten werden erhebliche
Anstrengungen unternommen, dieses Defizit zu
beheben.
Förderung der deutschen
Handelsflotte
Die nationalen Fördermaßnahmen für die Schifffahrt
unter deutscher Flagge wurden konsequent fortge
setzt. Mit der 1999 eingeführten „Tonnagesteuer“,
die Reedereien ein Wahlrecht einräumt zwischen
einer ertragsabhängigen Besteuerung oder der an
der Schiffsgröße ausgerlchteten Tonnagesteuer, soll
Deutschland als Standort für die Schifffahrt attrak
tiv bleiben. Im Rahmen des Maritimen Bündnisses
fördert die Bundesregierung die deutsche Handels
flotte außerdem durch Zuschüsse zur Senkung der
Lohnnebenkosten und zur Ausbildungsförderung, um
dauerhaft mehr Arbeitsplätze für deutsche Seeleute
zu sichern und maritimes Know-how In Deutschland
zu erhalten und zu stärken.
Das BSH setzt das Förderprogramm um und hat
2007 Fördermittel in Höhe von 57 Mio. € ausgezahlt
(2006: 56,4 Mio. €). Davon entfielen ca. 6,4 Mio. € auf
die Förderung von 253 Ausbildungsplätzen (2006:
6 Mio. €), dies sind 25 500 € pro Ausbildungsplatz.
Eine Indirekte Förderung stellt das Internationale See
schifffahrtsregister (ISR) dar, das vom BSH geführt
wird. In das ISR können Handelsschiffe, die die
deutsche Flagge führen und die im Internationalen
Seeverkehr eingesetzt werden, eingetragen werden.
Auf Schiffen die im ISR registriert sind, können In
gewissem Umfang ausländische Seeleute zu Heu
ern beschäftigt werden, die nach dem Niveau Ihres
Heimatlandes auf entsprechenden Tarifverträgen
basieren.
Flaggenrecht
Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche mit Wohn
sitz oder Unternehmenssitz im Geltungsbereich
des Grundgesetzes sind, haben gemäß §1 Flag
genrechtsgesetz die Bundesflagge zu führen. Das
nationale Flaggenregister wird beim BSH geführt.
Darin sind alle Seeschiffe erfasst, die die deutsche
Flagge führen. Das BSH stellt die erforderlichen Do
kumente zum Nachweis dieses Rechts aus. Hierzu
gehören auch Flaggenscheine für Werftprobefahrten
und zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe,
Flaggenbescheinigungen für Behördenfahrzeuge
sowie Flaggenzertifikate für kleine Schiffe bis 15 m
Rumpflänge.