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Full text: Jahresbericht 2007

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Partner der Seeschifffahrt 
Partner für Reedereien, Werften und Seeleute 
Zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Seeschiff 
fahrt beizutragen ist das wesentliche Anliegen des 
BSH. Grundlage für diesen Aufgabenbereich sind 
das Seeaufgabengesetz, das Schiffssicherheitsge 
setz, die Schiffssicherheitsverordnung, die See-Eigen- 
slcherungsverordnung und das Flaggenrechtsgesetz, 
internationale Übereinkommen sowie weitere natio 
nale und europäische Richtlinien und Verordnungen. 
Schifffahrtsstandort Deutschland 
Für die Internationalen Schifffahrtsmärkte war auch 
das Jahr 2007 durch eine Wachstumsdynamik kaum 
vergleichbaren Ausmaßes gekennzeichnet. Der Auf 
tragsbestand für Containerschiffe hat Ende 2007 
erneut Rekordhöhe erreicht. Der Markt für Schiffsbe 
teiligungen Ist weiter gewachsen. Raten und Lauf 
zeiten der Containerschiff-Zeltchartern haben sich 
auf hohem Niveau stabilisiert. 
Die deutschen Reeder behaupten sich mit großem 
Erfolg im Internationalen Wettbewerb. Sie sind auf 
Grund des robusten Wachstums der Weltwirtschaft 
und der Schifffahrtsmärkte sowie den von der Bun 
desregierung gesetzten positiven wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen gut aufgestellt. So ist die 
Seeschifffahrt mit Ihrem weiteren maritimen Umfeld 
in Deutschland eine der wachstumsstärksten Bran 
chen, die händeringend qualifiziertes Personal sucht 
und in großem Umfang Nachwuchskräfte ausbildet. 
Weiterhin fehlt es jedoch an qualifizierten Schiffsof 
fizieren, nicht nur In Deutschland, sondern europa- 
und weltweit. Von allen Beteiligten werden erhebliche 
Anstrengungen unternommen, dieses Defizit zu 
beheben. 
Förderung der deutschen 
Handelsflotte 
Die nationalen Fördermaßnahmen für die Schifffahrt 
unter deutscher Flagge wurden konsequent fortge 
setzt. Mit der 1999 eingeführten „Tonnagesteuer“, 
die Reedereien ein Wahlrecht einräumt zwischen 
einer ertragsabhängigen Besteuerung oder der an 
der Schiffsgröße ausgerlchteten Tonnagesteuer, soll 
Deutschland als Standort für die Schifffahrt attrak 
tiv bleiben. Im Rahmen des Maritimen Bündnisses 
fördert die Bundesregierung die deutsche Handels 
flotte außerdem durch Zuschüsse zur Senkung der 
Lohnnebenkosten und zur Ausbildungsförderung, um 
dauerhaft mehr Arbeitsplätze für deutsche Seeleute 
zu sichern und maritimes Know-how In Deutschland 
zu erhalten und zu stärken. 
Das BSH setzt das Förderprogramm um und hat 
2007 Fördermittel in Höhe von 57 Mio. € ausgezahlt 
(2006: 56,4 Mio. €). Davon entfielen ca. 6,4 Mio. € auf 
die Förderung von 253 Ausbildungsplätzen (2006: 
6 Mio. €), dies sind 25 500 € pro Ausbildungsplatz. 
Eine Indirekte Förderung stellt das Internationale See 
schifffahrtsregister (ISR) dar, das vom BSH geführt 
wird. In das ISR können Handelsschiffe, die die 
deutsche Flagge führen und die im Internationalen 
Seeverkehr eingesetzt werden, eingetragen werden. 
Auf Schiffen die im ISR registriert sind, können In 
gewissem Umfang ausländische Seeleute zu Heu 
ern beschäftigt werden, die nach dem Niveau Ihres 
Heimatlandes auf entsprechenden Tarifverträgen 
basieren. 
Flaggenrecht 
Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche mit Wohn 
sitz oder Unternehmenssitz im Geltungsbereich 
des Grundgesetzes sind, haben gemäß §1 Flag 
genrechtsgesetz die Bundesflagge zu führen. Das 
nationale Flaggenregister wird beim BSH geführt. 
Darin sind alle Seeschiffe erfasst, die die deutsche 
Flagge führen. Das BSH stellt die erforderlichen Do 
kumente zum Nachweis dieses Rechts aus. Hierzu 
gehören auch Flaggenscheine für Werftprobefahrten 
und zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe, 
Flaggenbescheinigungen für Behördenfahrzeuge 
sowie Flaggenzertifikate für kleine Schiffe bis 15 m 
Rumpflänge.
	        
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