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Full text: Jahresbericht 2008

Schiffssicherheit 
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Technische Schiffssicherheit 
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver 
lässigen Funktionieren der Navigations- und Funk 
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der 
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan 
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra 
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und 
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen 
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schiffsun- 
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher 
vermieden werden. Die entsprechenden technischen 
Standards und Anforderungen sind im Internationa 
len Übereinkommen zum Schutz des menschlichen 
Lebens auf See (SOLAS) festgelegt. SOLAS gibt 
auch die Bestimmungen für die Ausrüstungspflicht 
von Schiffen vor, z. B. dass nur amtliche Seekarten 
an Bord benutzt werden dürfen. 
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben 
gesetz für Navigations- und Funkausrüstungen sowie 
bestimmte Rettungsmittel zuständig; außerdem für 
die Marktüberwachung In Bezug auf die Schiffsaus 
rüstung nach SOLAS. 
Anerkanntes Prüflabor und 
Benannte Stelle für Navigations 
systeme 
Als zuständige Benannte Stelle der Europäischen 
Union führt das BSH Konformitätsbewertungsverfah 
ren für Navigations- und Funkausrüstungen durch. 
Zum einen Ist im Rahmen der sogen. Baumuster 
prüfung die Funktionsfähigkeit der Geräte entspre 
chend Internationaler Vorgaben nachzuweisen. 
Zum anderen überprüft die Benannte Stelle, ob der 
Hersteller Qualitätssicherungssysteme in der Produk 
tion einsetzt. 2008 sind in diesem Zusammenhang 
21 Überwachungsaudits bei den Herstellern von 
Navigations- und Funkausrüstungen durchgeführt 
worden. Außerdem wurden 38 EG-Zulassungen für 
Qualitätssicherungssysteme betreut sowie ein Prüf 
labor anerkannt. 
Die Baumusterzulassungen des BSH sind in der 
gesamten Europäischen Union und in den USA 
anerkannt. Hersteller aus aller Welt lassen Ihre Proto 
typen für die Zulassung zur Serienproduktion Im 
BSH prüfen. Neunzig Prozent aller In Europa zuge 
lassenen Navigationsgeräte und Funkausrüstungen 
wurden vom BSH geprüft. 2008 wurden rd. 70 Aus 
rüstungen zugelassen (EG-Zulassungen): 
• 1 Magnetkompass 
• 2 Steuerkurstransmitter (THD) 
• 1 Kreiselkompass für HSC 
• 17 Navigationsleuchtenserien 
• 7 Echolotanlagen 
• 6 Fahrtmessanlagen (SDME) 
• 2 GPS-Ausrüstungen 
• 2 AlS-Systeme 
• 10 Radaranlagen (ARPA, ATA, EPA) 
• 2 Radare mit Seekartenfunktion 
• 1 Bahnführungssystem 
• 4 ECDIS-Systeme 
• 9 Schiffsdatenschreiber (VDR) 
• 4 Seenotfunkbojen (EPIRB) 
• 1 Radartransponder (SART) 
Außerdem führte das BSH u. a. folgende Prüfungen 
an Navigatlons- und Funkgeräten durch, die nicht 
In der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie für 
eine EU-Zulassung vorgesehen sind: 
• 6 LED-Navigatlonsleuchtenserien für Binnenschiff 
fahrt und Sportschifffahrt, Tagsignalscheinwerfer 
• 2 Schallsignalanlagen 
• 1 Echolotanlage 
• 2 Radaranlagen (ATA, EPA) 
• 6 AlS-Systeme (AlS-Class B, feste AlS-Statlon) 
• 10 vereinfachte Schiffsdatenschreiber (S-VDR) und 
Schutzkapseln für Datenspeicher 
• 5 LRIT Bordausrüstungen und Alarmsysteme zur 
Gefahrenabwehr (SSAS) 
• 10 Zusatzgeräte (Monitore, Schnittstellenkonverter) 
• 46 Kompass-Schutzabstands-Messungen, 
• 51 Anerkennungen von Messungen externer Labore 
Die Zulassung von Seefunkanlagen wurde 2008 auf 
das Verfahren nach Richtlinie 99/5/EG (RTTE) um
	        
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