Schiffssicherheit
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Technische Schiffssicherheit
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuver
lässigen Funktionieren der Navigations- und Funk
ausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von der
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinan
der sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentra
len an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schiffsun-
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher
vermieden werden. Die entsprechenden technischen
Standards und Anforderungen sind im Internationa
len Übereinkommen zum Schutz des menschlichen
Lebens auf See (SOLAS) festgelegt. SOLAS gibt
auch die Bestimmungen für die Ausrüstungspflicht
von Schiffen vor, z. B. dass nur amtliche Seekarten
an Bord benutzt werden dürfen.
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben
gesetz für Navigations- und Funkausrüstungen sowie
bestimmte Rettungsmittel zuständig; außerdem für
die Marktüberwachung In Bezug auf die Schiffsaus
rüstung nach SOLAS.
Anerkanntes Prüflabor und
Benannte Stelle für Navigations
systeme
Als zuständige Benannte Stelle der Europäischen
Union führt das BSH Konformitätsbewertungsverfah
ren für Navigations- und Funkausrüstungen durch.
Zum einen Ist im Rahmen der sogen. Baumuster
prüfung die Funktionsfähigkeit der Geräte entspre
chend Internationaler Vorgaben nachzuweisen.
Zum anderen überprüft die Benannte Stelle, ob der
Hersteller Qualitätssicherungssysteme in der Produk
tion einsetzt. 2008 sind in diesem Zusammenhang
21 Überwachungsaudits bei den Herstellern von
Navigations- und Funkausrüstungen durchgeführt
worden. Außerdem wurden 38 EG-Zulassungen für
Qualitätssicherungssysteme betreut sowie ein Prüf
labor anerkannt.
Die Baumusterzulassungen des BSH sind in der
gesamten Europäischen Union und in den USA
anerkannt. Hersteller aus aller Welt lassen Ihre Proto
typen für die Zulassung zur Serienproduktion Im
BSH prüfen. Neunzig Prozent aller In Europa zuge
lassenen Navigationsgeräte und Funkausrüstungen
wurden vom BSH geprüft. 2008 wurden rd. 70 Aus
rüstungen zugelassen (EG-Zulassungen):
• 1 Magnetkompass
• 2 Steuerkurstransmitter (THD)
• 1 Kreiselkompass für HSC
• 17 Navigationsleuchtenserien
• 7 Echolotanlagen
• 6 Fahrtmessanlagen (SDME)
• 2 GPS-Ausrüstungen
• 2 AlS-Systeme
• 10 Radaranlagen (ARPA, ATA, EPA)
• 2 Radare mit Seekartenfunktion
• 1 Bahnführungssystem
• 4 ECDIS-Systeme
• 9 Schiffsdatenschreiber (VDR)
• 4 Seenotfunkbojen (EPIRB)
• 1 Radartransponder (SART)
Außerdem führte das BSH u. a. folgende Prüfungen
an Navigatlons- und Funkgeräten durch, die nicht
In der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie für
eine EU-Zulassung vorgesehen sind:
• 6 LED-Navigatlonsleuchtenserien für Binnenschiff
fahrt und Sportschifffahrt, Tagsignalscheinwerfer
• 2 Schallsignalanlagen
• 1 Echolotanlage
• 2 Radaranlagen (ATA, EPA)
• 6 AlS-Systeme (AlS-Class B, feste AlS-Statlon)
• 10 vereinfachte Schiffsdatenschreiber (S-VDR) und
Schutzkapseln für Datenspeicher
• 5 LRIT Bordausrüstungen und Alarmsysteme zur
Gefahrenabwehr (SSAS)
• 10 Zusatzgeräte (Monitore, Schnittstellenkonverter)
• 46 Kompass-Schutzabstands-Messungen,
• 51 Anerkennungen von Messungen externer Labore
Die Zulassung von Seefunkanlagen wurde 2008 auf
das Verfahren nach Richtlinie 99/5/EG (RTTE) um