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Full text: Jahresbericht 2014 - Hydrographie heute - Meeresdaten vielfältig nutzen

66 Die Seeschifffahrt 
ca. 10,8 Mio. zusätzlich im Internationalen 
Seeschifffahrtsregister geführt wurden. 
2703 Handelsschiffe mit einer Gesamt- 
BRZ von ca. 66,4 Mio. fuhren jedoch 
befristet unter einer anderen Flagge - 
in Bareboat-Charter. 
Seeleute - Befähigungsverordnung 
trat in Kraft 
Anlässlich der Manila-Änderungen zum 
Internationalen Übereinkommen über 
Normen für die Ausbildung, die Erteilung 
von Befähigungszeugnissen und den 
Wachdienst von Seeleuten (International 
Convention on Standards of Training, 
Certification and Watchkeeping for Seafa- 
rers - STCW-Übereinkommen) hat der 
Bund die Ausbildung von Seeleuten und 
die Erteilung von Bescheinigungen für 
Seeleute entsprechend den aktuellen 
Anforderungen geregelt. Die Seeleute- 
Befähigungsverordnung trat am 1. Juni 
2014 in Kraft und löste die Schiffsoffizier- 
Ausbildungsverordnung ab. 
Sie regelt die Ausbildung und Befähigung 
von Kapitänen und Schiffsoffizieren des 
nautischen und technischen Schiffsdiens 
tes. Festgelegt sind die Art der Befähi 
gungszeugnisse und die Anforderungen für 
deren Erwerb. Voraussetzung ist eine 
praktische Ausbildung oder eine Fahrtzeit 
als Offiziersassistent. Gemäß internationa 
len Regelungen muss regelmäßig nach 
Erwerb des Befähigungszeugnisses der 
Fortbestand der Befähigung durch entspre 
chende praktische Tätigkeit oder einen 
Wiederholungslehrgang nachgewiesen 
werden. 
Die Seeleute-Befähigungsverordnung 
bestätigt mit dem Befähigungszeugnis für 
nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne 
die Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in 
Verbindung mit ihrer praktischen Ausbil 
dung und Seefahrtzeit befähigen, auf 
allen Schiffen zunächst die Aufgaben 
eines nautischen Wachoffiziers wahrzu 
nehmen. Außerdem verfügen sie über die 
Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie 
benötigen, um nach Ableistung der 
vorgeschriebenen Erfahrungsseefahrtzeit 
auf allen Schiffen die Aufgaben des 
Ersten Offiziers wahrzunehmen oder in 
allen Fahrtgebieten Schiffe jeder Art und 
Größe als Kapitän zu führen. 
Die Regelungen der Seeleute-Befähi 
gungsverordnung sind zum Beispiel auch 
maßgeblich für die Beteiligung von 
Fischern an Arbeiten im Rahmen von 
Offshore-Bauvorhaben.
	        
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