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Full text: Jahresbericht 2014 - Hydrographie heute - Meeresdaten vielfältig nutzen

64 Die Meereskunde im BSH 
Zeichnung eines Flüsterfundamentes 
Mit freundlicher Genehmigung 
von Dong Energy 
kommt, dass die Anlage nach dem Ende 
ihrer Lebensdauer rückstandslos entfernt 
und an Land entsorgt werden kann. 
Dong Energy, der Hersteller des Funda 
mentes, führt während der Bau- und 
Betriebsphase zusammen mit der Leibniz- 
Universität Hannover und der Bundesan 
stalt für Materialforschung und -prüfung 
(BAM) umfassende Untersuchungen und 
Messungen an dem Fundament durch. Die 
Ergebnisse sind wichtig für die zukünftige 
Nutzung des Fundamenttyps und fließen in 
die weiteren Zulassungsverfahren ein. Die 
Bundesregierung fördert die Forschungen 
und Untersuchungen mit dem 6. Energie 
forschungsprogramm. 
Stromautobahn nach Norwegen 
genehmigt 
Am 10. Oktober 2014 erteilte das BSH die 
Genehmigung für Verlegung und Betrieb 
des Seekabels „NordLink“ im Bereich der 
deutschen ausschließlichen Wirtschafts 
zone (AWZ). 
Das NordLink-Kabel verbindet erstmalig 
den deutschen mit dem norwegischen 
Strommarkt. Es ermöglicht einen Aus 
tausch von Strom aus norwegischer 
Wasserkraft und deutschem Windstrom in 
der Größenordnung eines Atomkraftwerks. 
Der Strom wird über die Strecke von 
insgesamt über 600 km als verlustarmer 
Gleichstrom mit einer Leistung von 
1 400 MW übertragen. 
Da das NordLink-Seekabel im Bereich der 
deutschen ausschließlichen Wirtschafts 
zone (AWZ) durch Vogel- und Natur 
schutzgebiete verläuft, fand im Rahmen 
des Genehmigungsverfahrens eine 
intensive Prüfung alternativer Kabeltrassen 
statt. Die genehmigte Trasse verläuft 
östlich des Helwin-Clusters (Windparks 
Amrumbank, Nordsee Ost, Meerwind Süd/ 
Ost) parallel zur schleswig-holsteinischen 
Küste. Sie quert die naturschutzrechtlich 
geschützten Biotope auf kurzer Strecke, 
um sie möglichst wenig zu beeinträchtigen. 
Zusätzliche Genehmigungsauflagen zum 
Schutz der Meeresumwelt stellen eine 
schonende Verlegung des Kabels sicher. 
Das Bundesbedarfsplangesetz stellte 
den nationalen Bedarf für das Nord- 
Link-Projekt fest. Die EU-Kommission 
misst dem genehmigten Kabelsystem 
den Status eines „Projekts von gemein 
samem Interesse“ („Project of Common 
Interest“) bei. Das NordLink-Kabel soll 
nach diesen Plänen bereits im Jahr 
2018 in Betrieb gehen. Vor diesem 
Hintergrund erscheint nun eine zügige 
Investitionsentscheidung des Projekt 
konsortiums für die rechtzeitige Rea 
lisierung dieses für das deutsche 
Stromnetz wichtigen Projekts erforder 
lich.
	        
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