42 Die maritime Wirtschaft in Deutschland
gebracht werden. Um die Ansprüche auf
Raum im Meer zu erfüllen, den Raum
nachhaltig zu entwickeln und Ordnung und
Sicherung des Raums zu gewährleisten,
bedarf es einer umfassenden, integrativen
Planung. Der Planungsraum der maritimen
Raumordnung betrifft mit dem Meer ein
ökologisches System, dessen mögliche
Reaktionen - verglichen mit den Verhält
nissen an Land - auf die Eingriffe bislang
nicht vollständig bekannt sind. Die Festle
gung von Nutzungs- und Schutzzonen ist
abhängig von den Daten und Informatio
nen, die für den jeweiligen Bereich zur
Verfügung stehen. Sie ist auch unabding
bare Grundlage für wissenschaftlich
fundierte Entscheidungen über die Zulas
sung von Nutzungen auf dem Meer.
Die internationale Vorreiterrolle des BSH in
der maritimen Raumordnung, die mit der
Übertragung der Leitung des EU-geförder-
ten INTERREG-Projektes BaltSeaPlan in
der Ostsee bestätigt wurde, basiert neben
der Expertise für umfassende Umweltprü
fungen auch auf der Verfügbarkeit und
Kompatibilität hydrographischer und
ozeanographischer Daten im eigenen
Haus. Sie belegt, wie diese Datenbestände
bei konsequenter Erhebung, Auswertung
und Anwendung ihren vielfachen Nutzen
entfalten können.
Meere kennen keine Grenzen
Der Umgang mit den Meeren muss
international abgestimmt sein. Das setzt
voraus, dass alle verfügbaren Informatio
nen allen Partnern zur Verfügung stehen
und ausgetauscht werden. Die Definition
international geltender Datenstandards
und Datenformate leitete eine Entwicklung
ein, die die Inter-gration der unterschiedli
chen Datenbestände ermöglichte und
damit Informationsbrüche verhinderte.
Gerade im Bereich der Seefahrt können
Informationsbrüche, die zu unterschied
lichen Angaben zum Beispiel zu Wasser
tiefen führen, gefährliche Folgen haben.
Die daraus folgende Harmonisierung
ermöglicht länderübergreifende Einschät
zungen zur Nutzung der Meere oder zur
Bewertung seiner Zustände.