20 Umweltschutz im Seeverkehr - das Jahr 2013
ihre Ansiedelung und Verbreitung möglich.
Der Klimawandel und die mit ihm verbun
denen Veränderungen begünstigen ihre
Ansiedelung zusätzlich. Allein in Nord- und
Ostsee wurden auf diese Weise bisher
rund 170 Tierarten eingeschleppt. In vielen
Fällen haben sich diese Tierarten in die
marinen Ökosysteme eingegliedert, ohne
größere Schäden anzurichten. Es gibt je
doch auch Organismen, die in ihrer neuen
Umgebung massive Schäden anrichten.
Ein Beispiel hierfür ist die amerikanische
Rippenqualle, die das Ökosystem im
Schwarzen Meer zerstörte und zum
kompletten Zusammenbruch der lokalen
Sardellen-Population und damit der
Fischerei führte. Weitere Beispiele sind die
Pazifische Auster und die Amerikanische
Schwertmuschel, die als Neozoen die
heimischen Arten weitgehend verdrängt
haben. Im deutschen marinen Bereich
verursachte insbesondere der Schiffs
bohrwurm an Küstenschutzanlagen
(z. B. Buhnen) Schäden von rund 25 Millio
nen Euro durch Fraß an heimischen
Hölzern.
Das Ballastwasser-Übereinkommen
schreibt Leistungsanforderungen für
Ballastwasserbehandlungsanlagen vor, die
Grenzen für das Vorhandensein von
Organismen im Ballastwasserfestlegen.
Schiffe müssen künftig mit Ballastwasser
behandlungssystemen ausgerüstet wer
den, die diese Leistungsanforderungen
erfüllen und für deren Zulassung in
Deutschland das BSH zuständig ist. Bis
zum 31. Dezember 2013 wurden sechs
Ballastwasserbehandlungsanlagen durch
das BSH zugelassen.
Jeder Hafenstaat hat in seinen Häfen das
Recht, den ordnungsgemäßen Betrieb
und das Funktionieren der Anlagen an
Bord der Schiffe zu überprüfen. Hierzu
zählt gegebenenfalls auch die Beprobung
des Ballastwassers nach seiner Behand
lung. Für diese Beprobung hat das BSH in
einem Forschungsprojekt ein Verfahren
entwickelt und bei der IMO vorgestellt.
Wie genau eine Überprüfung der Schiffe
vorgenommen und wann Proben des
Ballastwassers genommen werden sollen,
regeln die Hafenstaatkontrollrichtlinien
(Port State Control Guidelines) der IMO.
Das Ballastwasser-Übereinkommen wurde
bisher von 41 Staaten ratifiziert, die über
insgesamt 30,25 Prozent der Welthandels
tonnage verfügen (Stand 31. Dezember
2013). Das Übereinkommen tritt in Kraft,
wenn 30 Staaten mit 35 Prozent der
Welthandelstonnage das Abkommen
ratifiziert haben.
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