Skip to main content

Full text: Jahresbericht 2013 - Umweltschutz im Seeverkehr

Umweltschutz im Seeverkehr - das Jahr 2013 15 
Die Verhütung der Luftverunreinigung 
durch Schiffe 
Die im Mai 2005 in Kraft getretene An 
lage VI von MARPOL dient der Verhütung 
der Verschmutzung der Luft durch See 
schiffe. In dieser Anlage wurden unter 
anderem Grenzwerte für Stickoxide (NO x ) 
und Schwefeloxide (SO x ) festgelegt. 
Weiterhin dient Anlage VI als Grundlage 
zur Erklärung einer Region als Emissions 
überwachungsgebiet (Emission Control 
Area - ECA). Nord- und Ostsee sowie der 
Ärmelkanal wurden als Schwefelemls- 
sionsüberwachungsgebiet (Sulphur 
Emission Control Area - SECA), weitere 
ECAs um den nordamerikanischen Konti 
nent und in der Karibik eingerichtet. 
0. 1 Prozent Schwefelemissionen 
in SECAS 
Im Oktober 2008 beschloss der Meeres 
umweltausschuss der IMO (Marine Envi 
ronment Protection Committee - MEPC) 
weltweit den Grenzwert für den Schwefel 
gehalt in Schiffskraftstoffen von 4,5 Pro 
zent zunächst auf 3,5 Prozent und ab 
2020 auf 0,5 Prozent abzusenken. In den 
eingerichteten (S)ECAs wird ab dem 
1. Januar 2015 der gegenwärtig schon 
strenge Grenzwert von ein Prozent weiter 
signifikant auf nur noch ein Zehntel des 
heutigen Grenzwertes, also nur noch 
0,1 Prozent, abgesenkt. Weiterhin erlau 
ben die MARPOL-Regelungen, alternativ 
zum Einsatz von schwefelarmem Kraft 
stoff, auch den Einsatz von Filtertechnolo 
gien zur Reduktion des Schadstoffgehalts 
Im Abgas. 
Reedereien müssen In den (S)ECAs ihre 
Schiffe „sauber“ betreiben. Da der vorge 
schriebene Emissionsgrenzwert mit dem 
herkömmlich verwendeten Schweröl ohne 
Abgasbehandlung nicht einzuhalten ist, 
steht die Schifffahrt im Wesentlichen vor 
drei Handlungsoptlonen: Verwendung von 
Abgasreinigungssystemen, Verwendung 
von teureren schwefelarmen Raffinaten 
oder die Verwendung von alternativen 
Kraftstoffen wie z. B. Flüssigerdgas. 
Außerhalb der (S)ECAs darf der Schwefel 
gehalt derzeit noch bis zu 3,5 Prozent 
betragen. Ab 2020 beziehungsweise 2025 
soll weltweit nur noch 0,5 Prozent Schwe 
felgehalt zulässig sein, in den Gewässern 
der Europäischen Union in jedem Fall 
bereits ab 2020. 
EU-Schwefelrichtlinie geht über 
MARPOL-Regelung hinaus 
Die EU-Schwefelrichtlinien setzen die 
MARPOL-Regelung zur Reduktion von 
Schwefelemissionen in europäisches 
Recht um. Die Richtlinie von 2005 
(2005/33/EC) verschärft die MARPOL- 
Regelung für in Häfen. Für sie gilt ein 
Schwefelgrenzwert von 0,1 Prozent.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.