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Full text: Jahresbericht 2012 - Sicherheit in der Seeschifffahrt

40 „Wir verstehen immer Meer“ - die Meereskunde 
lichkeiten, um ein Verfahren zügiger zu 
einem Abschluss zu bringen. Der Antrag 
steller muss einen „Zelt- und Maßnahmen 
plan“ vorlegen, In dem er detailliert darlegt, 
wann welche Untersuchungen durchge 
führt und Unterlagen eingereicht werden 
sollen. Die Nichteinhaltung des Zelt- und 
Maßnahmenplans kann das BSH unter 
anderem durch ein Vorziehen anderer 
Anträge sanktionieren. Daneben kann das 
BSH Fristen für die zügige Durchführung 
des Verfahrens festlegen, bei deren Nicht 
einhaltung es den Antrag ablehnen kann. 
Genehmigung von 
Windpark Innogy Nordsee 1 
2012 hat das BSH den Offshore-Wlndpark 
„Innogy Nordsee 1“ In der Nordsee geneh 
migt. Auf einer Fläche von rund 34 km 2 
sollen 54 Windenergieanlagen errichtet 
werden, die In einer Wassertiefe zwi 
schen 26 und 34 Meter stehen. Der neue 
Windpark entsteht In der ausschließlichen 
Wirtschaftszone (AWZ) In der südöstli 
chen Nordsee In der östlichen Deutschen 
Bucht, rund 22 sm (rund 41 km) vom 
Festland und 37 sm (rund 69 km) von der 
Insel Helgoland entfernt In unmittelbarer 
Nachbarschaft der bereits genehmigten 
Windparkvorhaben „Delta Nordsee 1“ 
(Genehmigung 2005), „Delta Nordsee 2“ 
(Genehmigung 2009) und „Godewind“ (Ge 
nehmigung 2006). Nach der Genehmigung 
Ist der späteste Baubeginn für den 1. Juli 
2014 festgelegt. 
Genehmigung von 
Konverterplattformen und Kabelsystemen 
Das BSH genehmigte die Konverterplatt 
form „BorWIn beta“ und die Verlegung und 
den Betrieb eines Stromkabels zum Trans 
port des Windstroms von zwei Offshore- 
Wlndparks an Land. Die Konverterplatt 
form steht am Rand des Windparks „Bard“. 
Weiterhin erhielten die Konverterplattform 
„DolWIn alpha“ und das Seekabelsystem 
„DolWInl “ zur Anbindung der Offshore- 
Wlndparks „Borkum West II“, „MEG Off 
shore 1“ und „Borkum Riffgrund 1“ 
Baugenehmigungen. 
Das Stromkabel von „BorWIn beta“ trans 
portiert den In Offshore-Wlndparks pro 
duzierten Strom vom Umspannwerk des 
Offshore-Wlndparks „Global Tech I“ zu der 
Konverterplattform. Die Plattform und die 
Kabelsysteme sind für 800 MW ausgelegt 
und erlauben die Stromabfuhr von zwei 
großen Offshore-Wlndparks mit jeweils 
80 Windenergieanlagen. Zudem hat das 
BSH das Seekabel „BorWln2“ genehmigt, 
das die Elektrizität von der Konverter 
plattform zur seewärtigen Grenze des 
Küstenmeeres (12-sm-Zone) transportiert. 
Nach der Genehmigung Ist der späteste 
Baubeginn für den 31. Dezember 2014 
festgelegt. Die Genehmigung erlaubt den 
Betrieb der Konverterplattform für 25 Jah 
re. Die Laufzeit beginnt mit dem vollstän 
digen Anschluss der Offshore-Wlndparks 
an die Konverterplattform. Die Geneh 
migung der Konverterplattform und der 
Seekabel unterliegt den gleichen strengen 
Prüfungsmaßstäben über mögliche Um 
weltauswirkungen wie die Genehmigung 
von Offshore-Wlndparks. Erstmalig hat 
das BSH Im Rahmen einer Genehmigung 
ein Ersatzgeld festgesetzt. Dabei handelt 
es sich um eine Eingriffskompensation 
nach dem Bundesnaturschutzgesetz. 
Das Ersatzgeld beträgt 1,6 Mio. Euro. Die 
Summe orientiert sich an den Kosten für 
Ausgleichsmaßnahmen. 
Die Genehmigungen für „DolWIn alpha“ 
und „DolWInl“ umfassen die Errichtung 
und den Betrieb der Konverterplattform 
„DolWIn alpha“ und die Verlegung und den 
Betrieb von sechs Seekabelsystemen. Sie 
dienen der Übertragung des Stroms von
	        
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