40 „Wir verstehen immer Meer“ - die Meereskunde
lichkeiten, um ein Verfahren zügiger zu
einem Abschluss zu bringen. Der Antrag
steller muss einen „Zelt- und Maßnahmen
plan“ vorlegen, In dem er detailliert darlegt,
wann welche Untersuchungen durchge
führt und Unterlagen eingereicht werden
sollen. Die Nichteinhaltung des Zelt- und
Maßnahmenplans kann das BSH unter
anderem durch ein Vorziehen anderer
Anträge sanktionieren. Daneben kann das
BSH Fristen für die zügige Durchführung
des Verfahrens festlegen, bei deren Nicht
einhaltung es den Antrag ablehnen kann.
Genehmigung von
Windpark Innogy Nordsee 1
2012 hat das BSH den Offshore-Wlndpark
„Innogy Nordsee 1“ In der Nordsee geneh
migt. Auf einer Fläche von rund 34 km 2
sollen 54 Windenergieanlagen errichtet
werden, die In einer Wassertiefe zwi
schen 26 und 34 Meter stehen. Der neue
Windpark entsteht In der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) In der südöstli
chen Nordsee In der östlichen Deutschen
Bucht, rund 22 sm (rund 41 km) vom
Festland und 37 sm (rund 69 km) von der
Insel Helgoland entfernt In unmittelbarer
Nachbarschaft der bereits genehmigten
Windparkvorhaben „Delta Nordsee 1“
(Genehmigung 2005), „Delta Nordsee 2“
(Genehmigung 2009) und „Godewind“ (Ge
nehmigung 2006). Nach der Genehmigung
Ist der späteste Baubeginn für den 1. Juli
2014 festgelegt.
Genehmigung von
Konverterplattformen und Kabelsystemen
Das BSH genehmigte die Konverterplatt
form „BorWIn beta“ und die Verlegung und
den Betrieb eines Stromkabels zum Trans
port des Windstroms von zwei Offshore-
Wlndparks an Land. Die Konverterplatt
form steht am Rand des Windparks „Bard“.
Weiterhin erhielten die Konverterplattform
„DolWIn alpha“ und das Seekabelsystem
„DolWInl “ zur Anbindung der Offshore-
Wlndparks „Borkum West II“, „MEG Off
shore 1“ und „Borkum Riffgrund 1“
Baugenehmigungen.
Das Stromkabel von „BorWIn beta“ trans
portiert den In Offshore-Wlndparks pro
duzierten Strom vom Umspannwerk des
Offshore-Wlndparks „Global Tech I“ zu der
Konverterplattform. Die Plattform und die
Kabelsysteme sind für 800 MW ausgelegt
und erlauben die Stromabfuhr von zwei
großen Offshore-Wlndparks mit jeweils
80 Windenergieanlagen. Zudem hat das
BSH das Seekabel „BorWln2“ genehmigt,
das die Elektrizität von der Konverter
plattform zur seewärtigen Grenze des
Küstenmeeres (12-sm-Zone) transportiert.
Nach der Genehmigung Ist der späteste
Baubeginn für den 31. Dezember 2014
festgelegt. Die Genehmigung erlaubt den
Betrieb der Konverterplattform für 25 Jah
re. Die Laufzeit beginnt mit dem vollstän
digen Anschluss der Offshore-Wlndparks
an die Konverterplattform. Die Geneh
migung der Konverterplattform und der
Seekabel unterliegt den gleichen strengen
Prüfungsmaßstäben über mögliche Um
weltauswirkungen wie die Genehmigung
von Offshore-Wlndparks. Erstmalig hat
das BSH Im Rahmen einer Genehmigung
ein Ersatzgeld festgesetzt. Dabei handelt
es sich um eine Eingriffskompensation
nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Das Ersatzgeld beträgt 1,6 Mio. Euro. Die
Summe orientiert sich an den Kosten für
Ausgleichsmaßnahmen.
Die Genehmigungen für „DolWIn alpha“
und „DolWInl“ umfassen die Errichtung
und den Betrieb der Konverterplattform
„DolWIn alpha“ und die Verlegung und den
Betrieb von sechs Seekabelsystemen. Sie
dienen der Übertragung des Stroms von