Skip to main content

Full text: Jahresbericht 2012 - Sicherheit in der Seeschifffahrt

20 Sicherheit in der Seeschifffahrt - das Jahr 2012 
technische Einrichtungen an Bord vorge 
schrieben. Außerdem sind alle wichtigen 
Betriebsvorgänge an Bord, insbesondere 
über Behandlung und Verbleib von Sepa 
rationsrückständen und ölhaltigem Bilgen 
wasser, In einem Öltagebuch aufzuzeich 
nen. Das Öltagebuch dokumentiert zudem 
Betriebsvorgänge mit Treibstoff an Bord. 
MARPOL Anlage II 
Die Anlage II betrifft den Transport von 
schädlichen flüssigen Stoffen, die als 
Massengut befördert werden. Besonders 
betroffen sind Ladungsrückstände aus 
Chemikalientankern. Auch die Vorschriften 
dieser Anlage gehen von einem grundsätz 
lichen Elnleitverbot aus. In einem Ladungs 
tagebuch sind alle wichtigen, In Bezug auf 
einen schädlichen Stoff an Bord stattfin 
denden, Vorgänge einzutragen. 
MARPOL Anlage IV 
Die Anlage IV regelt die Verhütung bzw. 
Einschränkung von Verschmutzungen des 
Meeres durch Schiffsabwasser. Ausnah 
men gelten, wenn das Schiff über eine 
Anlage zur Behandlung oder Aufbereitung 
von Abwasser verfügt, oder wenn die Ein 
leitung aus einem Abwasser-Sammeltank 
In einer Entfernung von mehr als 12 sm 
vom nächstgelegenen Land erfolgt. Die 
Einleitregeln gelten Im Ostseegebiet auch 
für deutsche Sportboote. Die Ostsee ist 
bereits als Abwassersondergebiet aus 
gewiesen. Dies bedeutet, dass zukünf 
tig grundsätzlich keine Abwässer mehr 
eingeleitet werden dürfen. Dies gilt sowohl 
für Berufs- wie für Sportschifffahrt. Sta 
tistisch sind rund eine Million Menschen 
weltweit täglich In der Berufsschifffahrt und 
auf Kreuzfahrtschiffen unterwegs, deren 
Müll und Abwässerzu entsorgen sind. 
Diese Zahl erfasst nicht die küstennahen 
Inselfahrten und die Sportschifffahrt, die in 
Deutschland rund zwei Millionen Skipper 
ausüben. 
MARPOL Anlage V 
Die Anlage V betrifft Verschmutzungen 
durch Schiffsmüll. Die Voraussetzungen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.