20 Sicherheit in der Seeschifffahrt - das Jahr 2012
technische Einrichtungen an Bord vorge
schrieben. Außerdem sind alle wichtigen
Betriebsvorgänge an Bord, insbesondere
über Behandlung und Verbleib von Sepa
rationsrückständen und ölhaltigem Bilgen
wasser, In einem Öltagebuch aufzuzeich
nen. Das Öltagebuch dokumentiert zudem
Betriebsvorgänge mit Treibstoff an Bord.
MARPOL Anlage II
Die Anlage II betrifft den Transport von
schädlichen flüssigen Stoffen, die als
Massengut befördert werden. Besonders
betroffen sind Ladungsrückstände aus
Chemikalientankern. Auch die Vorschriften
dieser Anlage gehen von einem grundsätz
lichen Elnleitverbot aus. In einem Ladungs
tagebuch sind alle wichtigen, In Bezug auf
einen schädlichen Stoff an Bord stattfin
denden, Vorgänge einzutragen.
MARPOL Anlage IV
Die Anlage IV regelt die Verhütung bzw.
Einschränkung von Verschmutzungen des
Meeres durch Schiffsabwasser. Ausnah
men gelten, wenn das Schiff über eine
Anlage zur Behandlung oder Aufbereitung
von Abwasser verfügt, oder wenn die Ein
leitung aus einem Abwasser-Sammeltank
In einer Entfernung von mehr als 12 sm
vom nächstgelegenen Land erfolgt. Die
Einleitregeln gelten Im Ostseegebiet auch
für deutsche Sportboote. Die Ostsee ist
bereits als Abwassersondergebiet aus
gewiesen. Dies bedeutet, dass zukünf
tig grundsätzlich keine Abwässer mehr
eingeleitet werden dürfen. Dies gilt sowohl
für Berufs- wie für Sportschifffahrt. Sta
tistisch sind rund eine Million Menschen
weltweit täglich In der Berufsschifffahrt und
auf Kreuzfahrtschiffen unterwegs, deren
Müll und Abwässerzu entsorgen sind.
Diese Zahl erfasst nicht die küstennahen
Inselfahrten und die Sportschifffahrt, die in
Deutschland rund zwei Millionen Skipper
ausüben.
MARPOL Anlage V
Die Anlage V betrifft Verschmutzungen
durch Schiffsmüll. Die Voraussetzungen