Treibende Verschmutzungen
MARPOL. Anlage II:
Als Massengut (Chemikalien in Tankern)
beförderte schädliche flüssige Stoffe
BUNDESAMT FÜR
SEESCHIFFFAHRT
UND
HYDROGRAPHIE
(Paraffin, Palm-, Soja-, Kokosöl, etc.)
Es gilt das Einleitkriterium Y:
■ Vorreinigung (Entsorgung an Land)
■ Schiff ist in Fahrt
■ Mindestgeschwindigkeit 7 kn
■ mindestens 12 sm vom
nächstgelegenen Land
■ Einleiten unterhalb der Wasserlinie
■ Mindestwassertiefe 25 m