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Full text: Auf dem Weg zu Monitoring- und Maßnahmenprogrammen

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7 Empfehlungen des EU MSRL Common Implementation (CIS) Prozesses: 
1. Ziel ist die laufende Bewertung des Umweltzustands und diesbezüglicher Umzeltziele 
2. Monitoringprogramme sind “koordiniert”, “kompatibel”, “kohärent”, “konsistent”, “vergleichbar” 
3. Monitoring baut auf bestehende Programme und Monitoringleitfäden auf EU, regionaler und 
internationaler Ebene auf und integriert diese 
4. Aus dem Monitoring resultierende Daten und Informationen werden in vergleichbaren 
Formaten und für eine interoperable Nutzung auf EU-Ebene bereitgestellt 
5. Monitoringprogramme sind adaptiv und erlauben, auf Änderungen in der Meeresumwelt, 
neues Wissen und neue Probleme zu reagieren 
6. Monitoring ist auf Bewertungsanforderungen ausgerichtet, einschließlich eines risiko 
basierten Ansatzes und des Vorsorgeprinzips 
7. Monitoring berücksichtigt den unterschiedlichen Wissensstand für die einzelnen Indikatoren 
Monitorin
	        
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