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Zwischenbericht StUKplus
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28.02.2012
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Rotorbereich können erst nach Auswertung eines längeren Zeitraums gesicherte Erkennt
nisse liefern.
6.2. StUK-Evaluierung
Die Problematik der Kollisionsgefährdung von Zugvögeln stellt einen der wesentlichsten As
pekte bei der Beurteilung der Auswirkungen von Offshore-Windparks auf die Meeresumwelt
dar. Mit den bisher im StUK3 festgeschriebenen Methoden ist keine durchgehende Erfas
sung des Verhaltens von Vögeln im Nahbereich von Windkraftanlagen, inklusive der Doku
mentation von Vogelkollisionen mit den Rotoren möglich (Tag und Nacht). Daher bestand
die Notwendigkeit, im Rahmen von StUKplus neue Methoden zur Ermittlung der Kollisions
gefährdung zu testen.
Die nach gegenwärtigem Stand der Technik zweckmäßigste Technologie zur Erfassung von
Vögeln im Nahbereich von Offshore-Bauwerken sind automatische Kamerasysteme. Das für
diesen Zweck entwickelte VARS (gefördert vom BMU, FKZ 0327560) ist seit 2007 auf FIN02
in der Ostsee installiert und hat dort seine Leistungsfähigkeit im Praxiseinsatz nachgewie
sen. Auch das weiterentwickelte System im Windpark „alpha ventus“ läuft seit der Installati
on im September 2010 störungsfrei und zeichnet Vögel im Rotorbereich der R4 auf. Bisher
traten keine Probleme durch die Vibrationen der Gondel oder andere äußere Einflüsse auf.
Es konnten kleine Singvögel im unmittelbaren Rotorbereich tags und nachts sicher erfasst
und in Arten/Artengruppen eingeordnet werden. Die erfasste Anzahl ergibt einen Realwert
fliegender Vögel im Gefahrenbereich, der den Einfluss von Lichtanlockung und Meideverhal
ten einschließt. Das Fehlen eines solchen Wertes war bislang die gravierendste Einschrän
kung von Kollisionsmodellen. Somit bietet der Einsatz von VARS die Möglichkeit, die Kollisi
onsgefährdung von Zugvögeln mit Windkraftanlagen auf Grundlage von Messwerten abzu
schätzen. In Kombination mit einem Pencil Beam Radar (Bird Scan, 0327689A/lfAÖ2) lässt
sich auch der Einfluss von Lockwirkung und Meideverhalten quantifizieren. Bedingung sind
dabei stationsgebundene Langzeitdaten.
Die Voraussetzungen für eine Festschreibung von geeigneter Videokameratechnik in ein
evaluiertes StUK liegen durch die bisherigen Ergebnisse bereits vor. Als geeignete Kamera
technik können solche Systeme gelten, die am Tag und in der Nacht eine automatische Auf
zeichnung von fliegenden Vögeln ermöglichen und deren Leistungsfähigkeit belegt werden
kann. Kontinuierliche Messungen zumindest in den Hauptzugzeiten im Frühjahr und Herbst
sollten sichergestellt sein. Weitere Qualitätsstandards, wie die Messanordnung oder die
Bildauflösung, sind festzulegen. Die weiteren Forschungen mit VARS im Windpark „alpha
ventus“ dienen der Ermittlung dieser Qualitätsstandards unter der Maßgabe der Praxistaug
lichkeit. Darüber hinaus sind im Abstimmungsprozess Rahmenbedingungen zu formulieren,
wo und in welchem Umfang Kamerasysteme zielführend eingesetzt werden können.
Die Installation von Kameras ist so vorzusehen, dass kleine Singvögel im Rotorbereich er
fasst werden können. Da dies im Monitoringfall auf verschiedenen Anlagen erfolgen müsste,
ist eine Anbringung an den Windkraftanlagen kaum zu umgehen. Abgesehen von der Instal
lation, der notwendigen Stromversorgung der Geräte und einer leistungsstarken Datenfern
übertragung entstehen aber durch die Untersuchungsmethode keine Eingriffe in den laufen
den Betrieb eines Offshore-Windparks.