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Zwischenbericht StUKplus
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28.02.2012
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Hüte
sehen Schutzbedürftigkeitsindex auf Repräsentanz des durch die UVS abgebildeten Gefähr
dungspotenzials überprüft.
Die Schutzbedürftigkeit einer Vogelart ergibt sich nicht nur aus ihrer Seltenheit oder Gefähr
dung innerhalb nationaler Grenzen, sondern insbesondere auch aus ihrer globalen Verbrei
tung. Im Rahmen dieser Arbeit standen Zugvögel mit weit reichendem, transnationalem Ein
zugsgebiet im Fokus des Interesses. Der entwickelte artspezifische Schutzbedürftigkeitsin
dex berücksichtigt daher verschiedene Klassifikationssysteme für die Gefährdung von Vo
gelarten. Im Rahmen der hier durchgeführten Arbeit fanden die aktuelle Rote Liste der Brut
vögel Deutschlands, die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, das Species of European Concern Konzept nach
Birdlife International, die Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Ani-
mals (CMS) sowie das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden
Wasservögel (AEWA) Berücksichtigung. Diese Klassifikationssysteme sind jeweils bestimm
ten Schwerpunkten bzw. Zielrichtungen untergeordnet und somit nicht gleichermaßen gut für
die Beschreibung des hier zu ermittelnden Schutzbedürftigkeitsindex für über die Nordsee im
Bereich der Deutschen Bucht ziehender Vogelarten geeignet. Sie wurden demnach unter
schiedlich gewichtet. Jedoch soll an dieser Stelle auf die genaue Herleitung und Berechnung
artspezifischer Indizes nicht näher eingegangen werden. Eine Liste der vergebenen Schutz
bedürftigkeitsindizes aller registrierten rufenden Arten von 2004-2009 ist in Tabelle 15.1 ein
zusehen. Ein hoher Wert kennzeichnet gleichermaßen eine hohe Schutzbedürftigkeit. Diese
findet aber erst mit der Verrechnung der artspezifischen Mengenangaben aus der Ruferfas
sung ihre abschließende Repräsentanz. Werden also beispielsweise Alpenstrandläufer und
Baumpieper ähnlich oft per Ruferfassung aufgezeichnet, fällt die repräsentierte Schutzbe
dürftigkeit bei der Verrechnung mit den jeweiligen Indizes für den stark schutzbedürftigen
Alpenstrandläufer deutlich stärker ins Gewicht (Verrechnungsfaktor 16), als für den kaum
schutzbedürftigen Baumpieper (Verrechnungsfaktor 1) (Tabelle 15.1). Die repräsentierte
Schutzbedürftigkeit dieser beiden Arten würde jedoch recht ähnlich ausfallen, wenn deutlich
mehr Rufe von Baumpiepern als von Alpenstrandläufern ermittelt würden.
Tabelle 15.1: Liste der artspezifischen Schutzbedürftigkeitsindizes aller während der
Frühjahrs- und Herbstperioden der Jahre 2004 bis 2009 nachgewiesenen rufenden
Arten.
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Schutzbedürftigkeitsindex
Alpenstrandläufer
Calidris alpina
16
Amsel
Turdus merula
6
Austernfischer
Haematopus ostralegus
3
Bachstelze
Motacilla alba
0
Baßtölpel
Sula bassana
4
Baumpieper
Anthus trivialis
1
Bekassine
Gallinago gallinago
14
Bergfink
Fringilla montifringilla
0
Birkenzeisig
Carduelis flammea
0
Blaukehlchen
Luscinia svecica
6
Bluthänfling
Carduelis cannabina
10
Brandseeschwalbe
Sterna sandvicensis
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