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Zwischenbericht StUKplus
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28.02.2012
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(sog. glare) sowie eine Einschätzung der subjektiven Sichtungsbedingungen (unter Berück
sichtigung aller zuvor angegebenen Umweltbedingungen) werden auch hier getrennt pro
Beobachterseite beschrieben. Die Unterschiede der beiden Erfassungsmethoden bedingen
einige Anpassungen in der Datenvorhaltung und Auswertung. Genauere Erläuterungen hier
zu können dem Zwischenbericht für das Jahr 2009 entnommen werden.
Im „Messdatenblatt“ (Angabe der Schweinswalsichtungen sowie zusätzliche Informationen
zu den Sichtungen) sollte künftig auch der Beobachtungswinkel (Inklinometerwinkel vom
Beobachter zur Sichtung) angegeben werden. Um die Daten qualitativ hinsichtlich ihrer Eig
nung für Dichteberechnungen beurteilen zu können, müssen auch die vom Kontrollzähler
aufgenommenen Sichtungen abgegeben werden. Des Weiteren sollte die Seite angegeben
werden, auf der die Sichtung erfolgte, mit der Kennzeichnung, ob es eine Hauptzähler- oder
Kontrollzählersichtung war. Wichtig ist auch die Angabe, ob die beobachtete Tiergruppe eine
Reaktion auf die Beobachtungsplattform zeigte. Eine Grundvoraussetzung des „Distance-
Sampling“ ist, dass die Tiere keinerlei Reaktion auf die Beobachtungsplattform zeigen
(Buckland et al. 2001).
Auch die zu verwendenden Codeschlüssel für Beobachtungen („observation“), Verhalten
(„behaviour“) und den Sichtungsauslöser („cue“) sind erweitert bzw. vereinheitlicht worden
und sollen den Datenerhebern zur Diskussion vorgelegt werden. Wichtig ist, dass alle Date
nerheber gleiche Codes zur Beschreibung der Messdaten nutzen um eine einheitliche Da
tenbasis zu schaffen. In Tabelle 12.3 sind Erweiterungen des im StUK 2003 aufgeführten
Beobachtungsprotokolls aufgeführt, um die Datenaufnahme weiter zu vereinheitlichen.
Zur Sichtungscodierung von Meeressäugern wurden zusätzliche Kürzel für tote Schweinswa
le, Seehunde und Kegelrobben eingeführt. Ebenso für Weißschnauzendelfine, Weißseiten
delfine, Große Tümmler und Zwergwale. Für Wasserfahrzeuge wurde die Kategorie "Frei
zeitboot/Yacht" in die Klassen "Motorboote > 5m" und "Motorboote < 5m "Länge aufgeteilt.
Bisher war keine Möglichkeit vorgesehen, eine eventuelle Tätigkeit der Schiffe zu umschrei
ben. So sind in Tabelle 12.3 die Codes für fahrende, nicht fahrende, ankernde, fischende
und Netze säubernde Fahrzeuge aufgenommen worden. Die möglichen Sichtungsauslöser
(cue) sind um die Differenzierung „Körper über oder unter Wasser“, „breach/jump“, „ves-
sel/gear“, „slick, footprint“ und „other associated wildlife“ erweitert worden.