Zwischenbericht StUKplus (FKZ 0327689A)
28.09.2010
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den bzw. zurückgegeben, so dass die Datenlage v. a. für den Berichtszeitraum Januar -
März stark eingeschränkt ist.
Zur Vermeidung weiterer Verluste wurde umgehend Kontakt mit niederländischen (NL) und
dänischen (DK) Fischereiverbänden aufgenommen. Als erste praktische Maßnahme wurden
zwei Beiträge mit Informationen über die Bojen und Messgeräte (inkl. Dimensionierung der
Verankerung unter Wasser etc.) in Fischereizeitungen in NL und DK veröffentlicht. Alle Posi
tionen wurden darüber hinaus via INMARSAT an alle Fischereifahrzeuge weitergegeben.
Da die Verlustraten zwar in den Folgemonaten sanken, aber immer noch Verluste zu ver
zeichnen waren, wurde die Sichtbarkeit bzw. Detektion der Oberflächenmarkierungen ver
bessert; so wurden zusätzlich zu den in den Spierentonnen befindlichen Radarreflektoren
externe Reflektoren angebracht und leistungsstärkere Lampen eingesetzt (SLC310 ,
Leuchtstärke in Candela: >25 cd anstelle von SL70, Leuchtstärke: 10-12 cd).
Im November 2009 konnte nach einer längeren Verzögerung eine Besprechung mit Vertre
tern der niederländischen Fischereivereinigung durchgeführt werden. Von deutscher Seite
waren bei dieser Besprechung das FTZ Westküste sowie das BSH vertreten. Wie sich
zeigte, hat die Anzahl und Positionierung der in der südlichen Nordsee ausgebrachten
Messgeräte ein für die Schleppnetzfischer besorgniserregendes Ausmaß angenommen. So
führte das Wegfischen von Messstationen angeblich neben Schäden am Fanggeschirr in
mindestens einem Fall auch zu einer Beschädigung der Schiffsschraube. Das vorrangige
Problem liegt in diesem Zusammenhang in den widersprüchlichen Interessen beider Seiten:
zum einen das Bestreben der Fischer nach einer ungehinderten Durchführung ihrer Aktivi
täten sowie eine Kompensation der durch die Verankerungen bedingten Schäden. Auf der
anderen Seite sind alle Stationen in offiziellen Benachrichtigungen des BSH (Nachrichten für
Seefahrer) rechtzeitig veröffentlicht worden, die Befeuerung und Markierung der Tonnen
entspricht den amtlichen Vorgaben und sollten somit keine Gefährdung der Schifffahrt dar
stellen (Kompensationsforderungen seitens der Fischer haben entsprechend keine Grundla
ge). Der Verlust zahlreicher Verankerungen und v. a. der Messgeräte stellen auf der ande
ren Seite einen erheblichen materiellen Schaden dar, der - v. a. in Bezug auf die Messdaten
- nicht wieder ersetzt werden kann. Die Forderung nach Schadensersatz für die Veranke
rungen und Messgeräte wäre jedoch nicht zweckdienlich, da weder ein eindeutiger Nach
weis für das Verschulden seitens der Fischer vorliegt, noch die gewünschte Bergung und
Rückgabe der Messgeräte dadurch wahrscheinlich würde. Vielmehr wurde von beiden Sei
ten nach Lösungen gesucht, die alle Interessen berücksichtigen.
Das Lösungskonzept beinhaltet die verbesserte Kommunikation zwischen Fischern und For
schern. Die Koordination dafür übernehmen das BSH und der NL-Fischereiverband. Zu
nächst wurden seitens des BSH alle bekannten Positionen von T- und C-PODs übermittelt.
Diese sollen an alle Fischer weitergeleitet und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht
werden. Darüber hinaus sollen die POD-Stationen (nicht jedoch im Bereich des Testfeldes
"alpha ventus") im Bereich der Windparkplanungen nördlich der Verkehrstrennungsgebiete
räumlich stärker gebündelt werden, um die Behinderung der Fischerei soweit wie möglich zu
reduzieren. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten zur Entwicklung eines Fischerei
resistenten Verankerungssystems diskutiert.
Beim Fischerverband wurden mittlerweile erste C-PODs abgegeben, die von den Fischern
bislang nicht gemeldet worden waren. Die Übermittlung der Positionen und/oder die Ver-
bands-interne Überzeugungsarbeit scheint jedoch noch nicht abgeschlossen zu sein, da in
den letzten zwei Monaten des Berichtszeitraums die Anzahl verlorener Stationen erneut ein
größeres Ausmaß angenommen hat (eine genaue Überprüfung steht zum Zeitpunkt der Be
richtslegung witterungsbedingt noch aus). Die weiteren Untersuchungen konzentrieren sich
daher auf die Stationen entlang des Ost-West-Transekts sowie des Nord-Süd-Transekts
durch das Untersuchungsgebiet (Abbildung 9.2).