6.1 Allgemeine Bemerkungen
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6.1.3 Sonstige Details der Ausschreibung
Soll das aus laserbathymetrisch erfassten Daten berechnete Geländemodell zur Ableitung der
Küstenlinie (Abschnitt 4.2) verwendet werden, sollte das ausgeschriebene Gebiet auf der Landseite
mindestens einige Meter Abstand zum Ufer umfassen, um diese möglichst genau bestimmen zu
können und die Abdeckung sicherzustellen. In der deutschen Ostsee ist das Gefälle zur Land-
Wassergrenze im Allgemeinen vorhanden, so dass für diesen Zweck nicht sehr viel zusätzliche Fläche
notwendig wird. Anders verhält es sich in der Nordsee, wo aufgrund des sehr geringen Gefälles z.B.
im Wattenmeer ein schleifender Schnitt entsteht und die auf diese Weise abgeleitete Küstenlinie
verhältnismäßig breit wird. Hier sollte zur Sicherheit ein größerer wasserfreier Bereich auf der
Landseite vorgesehen werden. Für eine möglichst genaue Bestimmung könnte es in der Ostsee und
insbesondere in der Nordsee hilfreich sein, bei Niedrigwasser zu fliegen, um somit das Problem mit
der nicht durchführbaren Trennung der Echos im unmittelbaren Flachwasserbereich zu umgehen, da
gerade nahe an der Uferlinie eine genaue Beschreibung des Geländebodens erforderlich ist.
Querprofile können bei der Prozessierung helfen, die Lage und Orientierung der einzelnen
Flugstreifen zueinander zu optimieren, was insbesondere bei bathymetrischen Aufnahmen ohne
markante und eindeutig identifizierbare Objekte zur Streifenanpassung (wie sie an Land
Vorkommen), von Bedeutung ist. Sie werden üblicherweise senkrecht zu den anderen Flugstreifen
angeordnet und sollten so platziert werden, dass im Überlappungsbereich mit hoher
Wahrscheinlichkeit Punkte auf dem Seeboden detektiert werden können, um nutzbringend zu sein.
Je nach Länge der anderen Flugstreifen reichen einige wenige und gut verteilte Profile aus.
Üblicherweise werden sie vom Auftragnehmer selbst im Zuge der Flugplanung berücksichtigt.
Als Referenzflächen zur Kalibrierung des Systems stellte der Auftraggeber im Projekt dem
Auftragnehmer vier Tiefenflächen bestehend aus je drei parallelen Lotlinien im Abstand von ca. 5 m
und einer Länge von ca. 10 m zur Verfügung. Deren Erfassung erfolgte durch ein Single-Beam-
Vermessungsecholot. Weiterhin wurden in diesem Zuge auch einige Kontrollflächen aufgenommen,
die der Auftraggeber zur anschließenden Kontrolle der Punktwolken-Georeferenzierung verwendet
hat. Diese wurden dem Auftragnehmer dementsprechend nicht übergeben.
Auf Anfrage des Auftragnehmers wurden im Projekt auch Pegeldaten bereitgestellt, welche dann für
die Datenauswertung zu verwenden waren. Falls dies nicht in Anspruch genommen wird, so hat sich
im Laufe des Projektes gezeigt, dass der Auftragnehmer die zusätzlichen Pegeldaten zum Überprüfen
der Wasseroberfläche und somit der Kontrolle der Transformation auf Seekartennull
(Normalhöhennull, NHN) verwenden und dies entsprechend im Abschlussbericht (s.o.)
dokumentieren sollte.
Eng im Zusammenhang mit der Flughöhe steht die Genehmigung der Überfliegung für die
Aufnahme. Für die Ausschreibungen im Projekt haben die Auftragnehmer selbst die entsprechenden
Genehmigungen von den zuständigen Behörden eingeholt. Probleme entstanden diesbezüglich
während der ersten Messkampagne, da die Überfliegung der Vogelschutzgebiete mit nur 300 m
Flughöhe wegen Zugvögeln von der Naturschutzbehörde nicht genehmigt wurde. Die Folge war die
Verkleinerung des Testgebiets. Weiterhin war die luftgestützte Vermessung während einer
zeitgleichen Übung der Marine untersagt, so dass die Messung drei Tage pausieren musste. Dies sind
jedoch Ausnahmen. Bei den anderen Messflügen wurden die Genehmigungen anstandslos erteilt.