6 Ausschreibungs-Parameter einer Laserbathymetrie-Befliegung
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Die Festlegung für den Zeitpunkt der Befliegungsdurchführung ist besonders schwierig, da er von
vielen externen Einflüssen abhängt. Der bedeutendste Faktor sind dabei die Sichttiefen des Wassers,
welche wiederum starken jahreszeitlichen und auch lokalen Schwankungen unterliegen. Nach einer
Untersuchung der Secchi-Tiefen von den Jahren 2008 bis 2012 sowie Gesprächen mit Experten hat
sich herausgestellt, dass es in der deutschen Ostsee pro Jahr zwei Zeitfenster gibt, in denen
Laserbathymetrie optimaler Weise durchgeführt werden kann. Dies ist zum einen im Frühjahr, bevor
die Phytoplanktonblüte einsetzt, und zum anderen im Flerbst nach der Algenblüte. Der genaue
Zeitpunkt des Beginns der Phytoplanktonblüte ist jedoch wiederum vom Wetter abhängig, so dass er
sich nicht genau hervor sagen lässt. Bei einem dänischen Laserbathymetrie-Projekt in der Ostsee kam
es weiterhin wegen einer unvermittelt aufgetretenen und ungewöhnlich starken Braunalgen-Blüte
Mitte April nach einem langen kalten Winter und untypisch warmen Temperaturen im Frühjahr zu
Verzögerungen bei einer geplanten Befliegung, da die Sichttiefen geringer als ein Meter waren
(Flatman et al., 2012). Umwelteinflüsse wie Sichtbarkeit, starke Winde und hohe Wellen haben somit
einen wesentlichen Einfluss auf die Durchführbarkeit eines Vermessungsfluges. Nach Rücksprache
mit einigen Flugfirmen hat sich ergeben, dass diese den Termin für die Durchführung der Befliegung
gerne selbst bestimmen, um möglichst flexibel auf solche Ereignisse reagieren zu können. Sie
analysieren die Sichttiefen mithilfe von Satellitenbildern, historischen Daten sowie Informationen aus
anderen Quellen, um auch auf Grundlage ihrer Erfahrung einen guten Zeitpunkt für ein bestimmtes
Untersuchungsgebiet identifizieren zu können. Dadurch hat der Auftragnehmer die größte
Flexibilität, um bei geeignetem Wetter die Befliegung durchzuführen und ggf. auch an die Zeitrahmen
anderer Projekte anzupassen. In Zukunft könnte auch im Internet bereitgestellten
Informationssystemen eine größere Bedeutung zukommen. Ob es hilfreich und notwendig ist, dass
der Auftraggeber zusätzlich aktuelle Secchi-Messungen zu Verfügung stellt, sollte mit dem
Auftragnehmer individuell abgesprochen werden. Auch die Vorgabe einer Mindest-Secchi-Tiefe in
der Ausschreibung für eine Befliegung wäre denkbar. Wird hingegen ein bestimmter Zeitraum, etwa
der Monat April, in der Ausschreibung festgelegt, so schränkt dies die Planung die Flugfirma ein, da
sie in dieser Zeit auf Abruf verfügbar sein muss. Die Kosten für die Befliegung steigen
dementsprechend deutlich. Eine weitere gute Möglichkeit wäre es, ein größeres Gebiet vorzugeben
und dieses innerhalb eines längeren Zeitraumes nach und nach vermessen zu lassen, wie es z.B. am
SFIOM gehandhabt wird (siehe Abschnitt 6.2). Weiterhin zu beachten ist, dass zumindest teilweise
während des Vermessungsfluges ein Schiff im Untersuchungsgebiet verfügbar sein sollte, mit dem
Secchi-Messungen zur Kontrolle durchgeführt werden können. Dies ist im Falle der vorgeschlagenen
Selbstorganisation des Auftragnehmers schwieriger zu planen. Entsprechende Alternativen, wie etwa
vom Auftragnehmer selbst organisierte zeitgleiche Sichttiefenmessung, müssten dann gefunden
werden. Eventuell kann in diesem Fall auch auf diese Art der Kontrolle verzichtet werden, wenn die
Bezahlung, wie im folgenden Abschnitt 6.2 vorgeschlagen, abhängig von der nicht erfassten Fläche
schrittweise gesenkt wird. Dann ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, für eine
wirtschaftliche Aufnahme nur bei den besten Bedingungen zu fliegen. Die Gebiete mit den zu
erfassenden Flächen könnten vom Auftraggeber anhand des bereits vorhandenen (Echolot-)
Datenbestands sowie den durchschnittlichen Secchi-Tiefen ermittelt werden.