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Full text: Untersuchungen zum Einsatz der Laserbathymetrie in der Seevermessung

6 Ausschreibungs-Parameter einer Laserbathymetrie-Befliegung 
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Die Festlegung für den Zeitpunkt der Befliegungsdurchführung ist besonders schwierig, da er von 
vielen externen Einflüssen abhängt. Der bedeutendste Faktor sind dabei die Sichttiefen des Wassers, 
welche wiederum starken jahreszeitlichen und auch lokalen Schwankungen unterliegen. Nach einer 
Untersuchung der Secchi-Tiefen von den Jahren 2008 bis 2012 sowie Gesprächen mit Experten hat 
sich herausgestellt, dass es in der deutschen Ostsee pro Jahr zwei Zeitfenster gibt, in denen 
Laserbathymetrie optimaler Weise durchgeführt werden kann. Dies ist zum einen im Frühjahr, bevor 
die Phytoplanktonblüte einsetzt, und zum anderen im Flerbst nach der Algenblüte. Der genaue 
Zeitpunkt des Beginns der Phytoplanktonblüte ist jedoch wiederum vom Wetter abhängig, so dass er 
sich nicht genau hervor sagen lässt. Bei einem dänischen Laserbathymetrie-Projekt in der Ostsee kam 
es weiterhin wegen einer unvermittelt aufgetretenen und ungewöhnlich starken Braunalgen-Blüte 
Mitte April nach einem langen kalten Winter und untypisch warmen Temperaturen im Frühjahr zu 
Verzögerungen bei einer geplanten Befliegung, da die Sichttiefen geringer als ein Meter waren 
(Flatman et al., 2012). Umwelteinflüsse wie Sichtbarkeit, starke Winde und hohe Wellen haben somit 
einen wesentlichen Einfluss auf die Durchführbarkeit eines Vermessungsfluges. Nach Rücksprache 
mit einigen Flugfirmen hat sich ergeben, dass diese den Termin für die Durchführung der Befliegung 
gerne selbst bestimmen, um möglichst flexibel auf solche Ereignisse reagieren zu können. Sie 
analysieren die Sichttiefen mithilfe von Satellitenbildern, historischen Daten sowie Informationen aus 
anderen Quellen, um auch auf Grundlage ihrer Erfahrung einen guten Zeitpunkt für ein bestimmtes 
Untersuchungsgebiet identifizieren zu können. Dadurch hat der Auftragnehmer die größte 
Flexibilität, um bei geeignetem Wetter die Befliegung durchzuführen und ggf. auch an die Zeitrahmen 
anderer Projekte anzupassen. In Zukunft könnte auch im Internet bereitgestellten 
Informationssystemen eine größere Bedeutung zukommen. Ob es hilfreich und notwendig ist, dass 
der Auftraggeber zusätzlich aktuelle Secchi-Messungen zu Verfügung stellt, sollte mit dem 
Auftragnehmer individuell abgesprochen werden. Auch die Vorgabe einer Mindest-Secchi-Tiefe in 
der Ausschreibung für eine Befliegung wäre denkbar. Wird hingegen ein bestimmter Zeitraum, etwa 
der Monat April, in der Ausschreibung festgelegt, so schränkt dies die Planung die Flugfirma ein, da 
sie in dieser Zeit auf Abruf verfügbar sein muss. Die Kosten für die Befliegung steigen 
dementsprechend deutlich. Eine weitere gute Möglichkeit wäre es, ein größeres Gebiet vorzugeben 
und dieses innerhalb eines längeren Zeitraumes nach und nach vermessen zu lassen, wie es z.B. am 
SFIOM gehandhabt wird (siehe Abschnitt 6.2). Weiterhin zu beachten ist, dass zumindest teilweise 
während des Vermessungsfluges ein Schiff im Untersuchungsgebiet verfügbar sein sollte, mit dem 
Secchi-Messungen zur Kontrolle durchgeführt werden können. Dies ist im Falle der vorgeschlagenen 
Selbstorganisation des Auftragnehmers schwieriger zu planen. Entsprechende Alternativen, wie etwa 
vom Auftragnehmer selbst organisierte zeitgleiche Sichttiefenmessung, müssten dann gefunden 
werden. Eventuell kann in diesem Fall auch auf diese Art der Kontrolle verzichtet werden, wenn die 
Bezahlung, wie im folgenden Abschnitt 6.2 vorgeschlagen, abhängig von der nicht erfassten Fläche 
schrittweise gesenkt wird. Dann ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, für eine 
wirtschaftliche Aufnahme nur bei den besten Bedingungen zu fliegen. Die Gebiete mit den zu 
erfassenden Flächen könnten vom Auftraggeber anhand des bereits vorhandenen (Echolot-) 
Datenbestands sowie den durchschnittlichen Secchi-Tiefen ermittelt werden.
	        
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