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Full text: Untersuchungen zum Einsatz der Laserbathymetrie in der Seevermessung

5 Studie zur Wirtschaftlichkeit 
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5 Studie zur Wirtschaftlichkeit 
Bisher wurde fast ausschließlich die Qualität der Ergebnisse analysiert, die sich mit dem Verfahren 
der Laserbathymetrie erzielen lässt. Das folgende Kapitel soll hingegen die finanziellen Aspekte näher 
untersuchen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Laserbathymetrie für ausgewählte Gebiete 
wirtschaftlicher ist als der Einsatz der herkömmlichen Vermessung durch Echolote. Dazu wird im 
nächsten Abschnitt ermittelt, was die schiffsgestützte Aufnahme des Seebodens näherungsweise 
kosten würde. Anschließend folgt eine grobe Schätzung der Kosten für die Erfassung durch 
Laserbathymetrie. 
5.1 Herkömmliche Echolotvermessung 
Bevor die Kosten für die laserbathymetrische Erfassung der deutschen Ostseeküste geschätzt 
werden, soll zunächst zum Vergleich der Preis für eine herkömmliche, schiffsgestützte 
Echolotvermessung ermittelt werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der in Abschnitt 4.4.2 
identifizierten Flächen, die potentiell für eine Aufnahme aus der Luft geeignet wären. Dabei werden 
die Flächen im Frühjahr berücksichtigt, da zu diesem Zeitpunkt etwas bessere Sichtbedingungen im 
Wasser herrschen, so dass die erfassbare Fläche größer ist als im Flerbst. 
Für die Vermessung in der Ostsee stehen die beiden Schiffe Deneb und Capella zur Verfügung. 
Während die Deneb für tiefere Gebiete eingesetzt wird, eignet sich die Capella hingegen eher für die 
flacheren Gewässer. Zur Abschätzung der Kosten wird angenommen, dass beide Schiffe jeweils etwa 
die Hälfte der identifizierten Flächen vermessen können, da sich diese über unterschiedliche 
Wassertiefen erstrecken. Angenommen werden die Schiffstagessätzte des Jahres 2014, nach denen 
die Deneb 16.717 € und die Capella 10.587 € pro Einsatztag kostet. 
Unter einigen vereinfachten Annahmen werden nun die erforderlichen Kosten für eine 
schiffsbasierte Vermessung dieser Flächen berechnet. Dazu ist zunächst die Länge der Lotlinien 
erforderlich, welche wiederum der Sollaufgabe des BSHs entsprechend ermittelt werden muss. In der 
Sollaufgabe ist festgelegt, welche Gebiete der deutschen Ostsee wie oft und mit welcher Genauigkeit 
gemessen werden müssen, um die Sicherheit für die Seeschifffahrt zu gewährleisten. Die in Abschnitt 
4.4.2 ermittelten Flächen liegen großteils in den Gebieten, welche bei einer Wiederholrate von 25 
Jahren mit einem Maßstab von 1:10.000 mittels Vertikallotung zu vermessen sind. Der Auflösung 
entsprechend wird ein Linienabstand von 100 m für die Kalkulation angenommen. Die ebenfalls 
enthaltenen sogenannten FIELCOM-Gebiete, für die eine höhere Wiederholrate sowie eine 
flächenhafte Erfassung des Meeresbodens vorgesehen ist, werden in der Annahme nicht 
berücksichtigt. Dies ist jedoch nicht ausschlaggebend, da diese Areale voraussichtlich auch weiterhin 
mit schiffsbasierter Technik beobachtet werden müssten. Üblicherweise werden dabei nur die 
eigentlichen Fahrwasser flächenhaft aufgenommen. Nach dem aktuellen Stand der Technik und 
aufbauend auf den Erfahrungen des Projektes ist die Laserbathymetrie derzeit zur Erfassung der 
Fahrwassersohle wenig geeignet. Auch andere, dichter oder häufiger zu vermessende Gebiete 
werden in der groben Kostenabschätzung nicht berücksichtigt.
	        
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