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Full text: Untersuchungen zum Einsatz der Laserbathymetrie in der Seevermessung

3.1 Messkampagne 2012 
3.1.2.3 Befliegung 
Die Befliegung fand im Zeitraum vom 31.10.2012 bis zum 14.11.2012 statt. Für die Flughöhe von 
500 m beträgt die Querüberlappung der Flugstreifen etwa 70%. Zusätzlich wurden bereits am 
19.10.2012 während eines separaten Fluges die Luftbilder von Area 4 über der Insel Poel erfasst. 
Durch die zeitlich getrennte Aufnahme können die RGB-Luftbilder keine Informationen über den 
aktuellen Wasserstand sowie die Stärke der Brandung während der Bathymetriebefliegung 
beitragen. Hier sollte generell in der Ausschreibung eine simultane Erfassung von Luftbildern und 
Laseraufnahmen gefordert werden, falls zusätzliche optische Daten erwünscht sind (siehe Kapitel 
6.1). Die Secchi-Tiefe, welche durch sechs schiffsbasierte Messungen zeitgleich zur Befliegung 
ermittelt wurde, betrug ca. 6,8 m. Dies passt gut zum Monatsmittelwert im November zwischen 2008 
und 2012 von 6,5 m an der nächstgelegenen Sichttiefen-Messtation „225007, Lübecker Bucht". 
Aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse wie starker Regen und tief stehenden Wolken konnte 
insgesamt an sechs Tagen keine Datenaufnahme durchgeführt werden. An den anderen Tagen 
herrschte überwiegendes trockenes Wetter mit Windgeschwindigkeiten zwischen 20-40 kn vor. 
Kleine Wellen, vereinzelt auch bedeckt von weißer Gischt, konnten beobachtet werden. Ein weiteres 
Problem war eine Marine-Übung, welche vom 12.11 (12:30 Uhr) bis zum 15.11 (13:30 Uhr) 
andauerte. In diesem Zeitraum war das Überfliegen des Testgebiets nicht gestattet, wodurch sich die 
Datenerfassung erneut verzögerte. 
Die Vogelschutzinseln im Osten des Untersuchungsgebietes stellte eine weitere Herausforderung 
dar, da für die tiefste Flughöhe von nur 300 m keine Fluggenehmigung im Bereich der Schutzgebiete 
erteilt werden konnte. Die Lärmbelastung wäre zu groß für die sich dort aufhaltenden Zugvögel. Aus 
diesem Grund wurden die beiden betroffenen Testgebiete Area 1 und 2 für die Aufnahme mit 300 m 
Flughöhe am östlichen Ende jeweils etwas verkleinert. Die markierten Flächen in Abbildung 5 zeigen 
die betroffenen Bereiche. Da die Flächen für 500 m und 700 m größer sind, wird der Vergleich 
zwischen den Flughöhen etwas erschwert. 
Abbildung 5: Verkürzung der Gebiete Area I und II mit 300 m Flughöhe wegen der Vogelschutzinseln. Die betroffenen 
Regionen sind hell markiert (nicht maßstabsgerecht; ©GoogleEarth). 
Eine Übersicht über die Befliegung ist in Tabelle 1 zusammengestellt. Es ist noch anzumerken, dass 
Area 4 nicht wie geplant mit 500 m Flughöhe erfasst werden konnte, sondern der Flug mit 600 m 
durchgeführt werden musste. Das Testgebiet umfasst große Teile der bewohnten Insel Poel, so dass 
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