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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
5.1.1.5 Drehstromsystem: Übertragungsspannung 155 kV
Die Drehstromseite der Konverterplattform wird auf eine einheitliche Spannungsebene
von 155 kV ausgelegt.
Wie die Gleichstrom- sollen auch die Drehstromsysteme standardisiert werden. Damit werden
die bereits aufgeführten Vorteile in Bezug auf einen beschleunigten und kosteneffizienten Bau
der Netzanschlusssysteme angestrebt. Eine einheitliche Spannungsebene der
Drehstromsysteme ist für den Aufbau eines effizienten Offshore-Netzes notwendig, um die
Verbindung von Anbindungsleitungen untereinander bereits kurz- bis mittelfristig mit
bestehender Technik zu ermöglichen. So können bei einer einheitlichen Spannungsebene
mittels Drehstrom bereits heute (Teil-) Redundanzen und damit Ausfallsicherheiten im System
geschaffen werden.
Der Netzbetreiber plant die aktuell in der Realisierung befindlichen bzw. ausgeschriebenen
Systeme mit einer Übertragungsspannung von 155 kV.
Im Rahmen des Fortschreibungsverfahrens wurde von Seiten der Entwickler und Projektierer
von Offshore-Windparks die Festlegung einer höheren Spannungsebene gefordert. Durch eine
höhere Spannungsebene könnte wiederum eine höhere Systemleistung realisiert werden,
sodass in der Tendenz eine geringere Anzahl von Systemen zur Verbindung zwischen der
Umspannplattform eines Windparks und der Konverterplattform notwendig ist. Die Erhöhung
der Spannungsebene hat Auswirkungen auf die Baugrößen der Offshore-Plattformen, da
sowohl für die Kompensationseinrichtungen als auch für die Schaltanlagen mehr Platz benötigt
wird. Da an eine Konverterplattform mehrere Windparks sowie zusätzlich Verbindungen
untereinander angebunden werden, kann es hier zu einem deutlich erhöhten Platzbedarf
kommen, wobei die Plattformen bereits die Grenzen der aktuell möglichen Größe erreicht
haben. Insbesondere würden verschiedene Spannungsebenen von AC-Anbindungsleitungen
auf einer Konverterplattform zu einer Vielzahl an verschiedenen Komponenten führen.
Des Weiteren schafft eine einheitliche Spannungsebene die Möglichkeit Störungen effizienter
zu beseitigen, da gleichartige Ersatzteile vorgehalten werden können.
Die Festlegung einer Spannungsebene, die von allen bisher umgesetzten und geplanten
Netzanschlusssystemen abweicht, würde eine Verbindung der neuen Systeme mit diesen
deutlich erschweren. Daher beschränkt ein höherer Spannungsstandard nach Stellungnahme
der Bundesnetzagentur im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des BFO-N2012 die
Möglichkeiten des Netzbetreibers, der Forderung des § 17f Abs. 3 EnWG nachzukommen, alle
möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die mit Hilfe der Offshore-Umlage zu finanzierenden
Schäden zu verhindern und zu beseitigen. Eine Abweichung gegenüber den bisher von dem
Netzbetreiber vorgesehenen 155 kV birgt damit die erhebliche Gefahr, dass die vom Netznutzer
über eine Umlage zu tragende finanzielle Belastung für Entschädigungszahlungen in
erheblichem Maße steigt.
Für die Drehstromverbindung der Konverterplattform mit der Umspannplattform der Offshore-
Windparks wird daher ein Standard der Übertragungsspannung von 155 kV festgelegt. Auch in
Zukunft müssen vor einer Anhebung dieser Drehstrom-Spannungsebene die Nachteile
aufgrund der nicht mehr möglichen direkten Verbindung untereinander gegenüber den Vorteilen
abgewogen werden, die mit einer höheren Spannungsebene verbunden sind. Gleichwohl soll im
Rahmen der Fortschreibungen des BFO-N regelmäßig auch für die Drehstromsysteme
überprüft werden, ob eine Anhebung der Standardspannung angezeigt ist.
Aufgrund von Restriktionen der Schaltanlagen sowie des Kabels kann bei einer
Systemspannung von 155 kV regelmäßig eine Systemleistung von bis zu 200 MW eingesetzt
werden. Damit ist mit der festgelegten Spannungsebene auch ein sukzessiver Netzanschluss
der Windparks in sinnvollen und branchenüblichen Bauabschnitten möglich. Grundsätzlich
sollte die Anzahl der für die Übertragungsaufgabe eingesetzten Kabelsysteme möglichst gering
sein und bei der Planung des Windpark-Layouts sowie im Rahmen von Clusterkonzepten (vgl.
Kapitel 4.2) berücksichtigt werden.