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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
5.1.1.5 Drehstromsystem: Übertragungsspannung 155 kV 
Die Drehstromseite der Konverterplattform wird auf eine einheitliche Spannungsebene 
von 155 kV ausgelegt. 
Wie die Gleichstrom- sollen auch die Drehstromsysteme standardisiert werden. Damit werden 
die bereits aufgeführten Vorteile in Bezug auf einen beschleunigten und kosteneffizienten Bau 
der Netzanschlusssysteme angestrebt. Eine einheitliche Spannungsebene der 
Drehstromsysteme ist für den Aufbau eines effizienten Offshore-Netzes notwendig, um die 
Verbindung von Anbindungsleitungen untereinander bereits kurz- bis mittelfristig mit 
bestehender Technik zu ermöglichen. So können bei einer einheitlichen Spannungsebene 
mittels Drehstrom bereits heute (Teil-) Redundanzen und damit Ausfallsicherheiten im System 
geschaffen werden. 
Der Netzbetreiber plant die aktuell in der Realisierung befindlichen bzw. ausgeschriebenen 
Systeme mit einer Übertragungsspannung von 155 kV. 
Im Rahmen des Fortschreibungsverfahrens wurde von Seiten der Entwickler und Projektierer 
von Offshore-Windparks die Festlegung einer höheren Spannungsebene gefordert. Durch eine 
höhere Spannungsebene könnte wiederum eine höhere Systemleistung realisiert werden, 
sodass in der Tendenz eine geringere Anzahl von Systemen zur Verbindung zwischen der 
Umspannplattform eines Windparks und der Konverterplattform notwendig ist. Die Erhöhung 
der Spannungsebene hat Auswirkungen auf die Baugrößen der Offshore-Plattformen, da 
sowohl für die Kompensationseinrichtungen als auch für die Schaltanlagen mehr Platz benötigt 
wird. Da an eine Konverterplattform mehrere Windparks sowie zusätzlich Verbindungen 
untereinander angebunden werden, kann es hier zu einem deutlich erhöhten Platzbedarf 
kommen, wobei die Plattformen bereits die Grenzen der aktuell möglichen Größe erreicht 
haben. Insbesondere würden verschiedene Spannungsebenen von AC-Anbindungsleitungen 
auf einer Konverterplattform zu einer Vielzahl an verschiedenen Komponenten führen. 
Des Weiteren schafft eine einheitliche Spannungsebene die Möglichkeit Störungen effizienter 
zu beseitigen, da gleichartige Ersatzteile vorgehalten werden können. 
Die Festlegung einer Spannungsebene, die von allen bisher umgesetzten und geplanten 
Netzanschlusssystemen abweicht, würde eine Verbindung der neuen Systeme mit diesen 
deutlich erschweren. Daher beschränkt ein höherer Spannungsstandard nach Stellungnahme 
der Bundesnetzagentur im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des BFO-N2012 die 
Möglichkeiten des Netzbetreibers, der Forderung des § 17f Abs. 3 EnWG nachzukommen, alle 
möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die mit Hilfe der Offshore-Umlage zu finanzierenden 
Schäden zu verhindern und zu beseitigen. Eine Abweichung gegenüber den bisher von dem 
Netzbetreiber vorgesehenen 155 kV birgt damit die erhebliche Gefahr, dass die vom Netznutzer 
über eine Umlage zu tragende finanzielle Belastung für Entschädigungszahlungen in 
erheblichem Maße steigt. 
Für die Drehstromverbindung der Konverterplattform mit der Umspannplattform der Offshore- 
Windparks wird daher ein Standard der Übertragungsspannung von 155 kV festgelegt. Auch in 
Zukunft müssen vor einer Anhebung dieser Drehstrom-Spannungsebene die Nachteile 
aufgrund der nicht mehr möglichen direkten Verbindung untereinander gegenüber den Vorteilen 
abgewogen werden, die mit einer höheren Spannungsebene verbunden sind. Gleichwohl soll im 
Rahmen der Fortschreibungen des BFO-N regelmäßig auch für die Drehstromsysteme 
überprüft werden, ob eine Anhebung der Standardspannung angezeigt ist. 
Aufgrund von Restriktionen der Schaltanlagen sowie des Kabels kann bei einer 
Systemspannung von 155 kV regelmäßig eine Systemleistung von bis zu 200 MW eingesetzt 
werden. Damit ist mit der festgelegten Spannungsebene auch ein sukzessiver Netzanschluss 
der Windparks in sinnvollen und branchenüblichen Bauabschnitten möglich. Grundsätzlich 
sollte die Anzahl der für die Übertragungsaufgabe eingesetzten Kabelsysteme möglichst gering 
sein und bei der Planung des Windpark-Layouts sowie im Rahmen von Clusterkonzepten (vgl. 
Kapitel 4.2) berücksichtigt werden.
	        
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