Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen
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berücksichtigen. Eine solche Überprüfung könnte dann auch die Anpassung der
Übertragungsleistung und damit die Anpassung der Anzahl der Netzanbindungssysteme zur
Folge haben.
Aufbauend auf diesen Annahmen ergeben sich für die Cluster die in Tabelle 1 dargestellten
Leistungen sowie eine prognostizierte Gesamtleistung der Cluster in der AWZ der Nordsee von
etwa 20 GW.
Diese Leistung stellt sich im Einzelnen zusammengefasst wie folgt dar:
4.3.2 Ermittelte Offshore-Windenergie- und Übertragungsleistung
Unter Zugrundelegung aller unter Kapitel 4.2 dargestellten Vorhaben in den Clustern 1 bis 13
stellt sich die angenommene Leistung in den einzelnen Clustern vor dem Hintergrund des dem
BFO zugrundeliegenden Planungshorizonts von 20 - 30 Jahren (vgl. Kapitel 4.1.3)
zusammengefasst wie folgt dar.
Beantragte Standorte für Offshore-Windenergieanlagen, die in den Anwendungsbereich der
Veränderungssperre vom 16. Juni 2015 fallen, finden in der Summe der angenommenen
Leistung keine Berücksichtigung.
Tabelle 1: Cluster mit angenommener Installierter Leistung der Offshore-Windparks und die sich daraus
ergebende Anzahl der Netzanschlusssysteme sowie deren Leistung
Windparkcluster
ca. MW / Cluster
Anzahl Systeme
Übertragungsleistung (MW)
Cluster 1
900
1
900
Cluster 2
1.750
2
800
60^"
900
Cluster 3
2.600
3
900
900
900
Cluster 4
1.150
2
576
690
Cluster 5
1.400
2
864
900
Cluster 6
1.650
3
400
800"'
900
Cluster 7
1.400
2
900
900
Cluster 8
1.300''' 1
1
900
Cluster 9
1.300
2
900
900
Cluster 10
1.300
1 1
900
Cluster 11
1.900
2
900
900
Cluster 12
1.700
2
900
900
Cluster 13
2.000
2
900
900
Z
20.350
25
21.290
Küstenmeer
Nordsee
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*) Offshore-Wlndpark „alpha ventus“: Drehstromanbindung ab Umspannwerk
**) 400 MW dieses Konverters werden vom Windpark „Global Tech I“ aus Cluster 8 belegt.
***) Der Windpark „Global Tech I“ mit 400 MW Leistung Ist derzeit noch In Cluster 6 angeschlossen; falls das
Vorhaben Infolge von z.B. einer Verlagerungsentscheidung über Cluster 8 angeschlossen wird, reduziert sich
entsprechend die Kapazität In Cluster 6 und erhöht sich In Cluster 8.
****) Ob ggf. In Cluster 10 ein weiteres Netzanbindungssystem erforderlich wird, wird Im Rahmen der
Fortschreibungen des BFO beobachtet.
*****) Beantragte Standorte für Offshore-Windenergieanlagen, die In den Anwendungsbereich der Verlängerung und
Änderung vom 15. Juni 2015 der Veränderungssperre vom 15. Juni 2012 fallen, finden In der Summe keine
Berücksichtigung.