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Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen
4.3 Ermittlung der erwarteten Offshore-Windparkleistung
Für die in Kapitel 4.2 bestimmten Cluster ist die zu erwartende Erzeugungsleistung der
Offshore-Windparks zu ermitteln.
4.3.1 Methodik für Leistungsermittlung
Allgemein ist im Rahmen der Methodik der Leistungsermittlung darauf hinzuweisen, dass die
Ermittlung der Leistung ausschließlich der Ermöglichung der räumlichen Planung, d.h. der
Ermittlung der notwendigen Anzahl der Netzanbindungssysteme sowie deren konkreter
räumlicher Festlegung, dient.
Bei der angegebenen Leistung handelt es sich - mit Ausnahme des sich bereits im Bau
befindlichen Windparks - um eine Prognose, welche dem Zweck der Flächensicherung gerecht
werden soll.
Im Rahmen der Ermittlung der Leistung aus Offshore-Windenergie wird wie folgt vorgegangen:
Bei den Vorhaben, die sich bereits im Bau befinden, wird die Leistung zugrunde gelegt, die
gebaut wird. Für genehmigte Vorhaben, die sich bereits erfolgreich am Verfahren zur
Zuweisung von Anschlusskapazität durch die Bundesnetzagentur beteiligt haben, wurden die
Ergebnisse entsprechend berücksichtigt.
Hinsichtlich der weiteren Vorhaben, die zugelassen sind, wird die Leistung zugrunde gelegt, die
die Windpark-Entwickler zum Zeitpunkt dieser Fortschreibung beim BSH angegeben habe.
Diese Leistung wurde insoweit plausibilisiert, dass die der Leistung zugrunde liegende Anzahl
der Windenergieanlagen und der Windenergieanlagentyp auch von der gegenwärtigen
Zulassung umfasst sein muss.
Bei den Offshore-Windparks, die beantragt und nicht zugelassen sind, wird die Leistung
zugrunde gelegt, die die Windparkentwickler jeweils zum Zeitpunkt dieser Fortschreibung beim
BSH angegeben haben. Da diese Vorhaben regelmäßig küstenferner und damit nach dem
aktuellen Entwurf des O-NEP 2014 auf der Zeitschiene weiter hinten liegen, kann die zu
erwartende Leistung lediglich prognostiziert werden. Die annähernd exakte Bestimmung der
Leistung gestaltet sich bei diesen Vorhaben besonders schwierig, da nicht vorhersehbar ist,
welche Windenergieanlagen mit welcher Leistung nach dem Stand der Technik in der Zukunft
zum Einsatz kommen werden. Insoweit kann die Leistung bei diesen Vorhaben allenfalls
geschätzt werden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Ermittlung der erwarteten Offshore-
Windenergieleistung vor dem Hintergrund des Zwecks des BFO - nämlich der räumlichen
Planung - erfolgt. Das bedeutet, dass die prognostizierte Leistung tendenziell im oberen
Bereich der Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklungen der geplanten Offshore-
Windparkvorhaben liegt. Der Grund für diese Art der Leistungsermittlung liegt vor allem darin,
ausreichend Flächen für die Netzanbindungssysteme zu sichern, um auch auf zukünftige
Entwicklungen wie etwa den technischen Fortschritt und den damit ggf. verbundenen erhöhten
Platzbedarf angemessen reagieren zu können. Eine Aussage zu etwa Wirtschaftlichkeit,
Effizienz und Bedarfsgerechtigkeit ist damit nicht verbunden.
An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass mit dieser Prognose kein Vorgriff auf das
Ergebnis Verfahren für die Zuweisung von Netzanbindungskapazität gemäß § 17d Abs. 5
EnWG durch die BNetzA an die einzelnen Offshore-Windparks verbunden oder intendiert ist.
Der BFO umfasst die räumliche Planung im Sinne einer vorausschauenden, integrierten
Sicherung ausreichender Flächen für die Netzanbindungen, so dass es in diesem
Zusammenhang sinnvoll ist, den Flächenbedarf in der Tendenz großzügig auszulegen. Im
Rahmen des Festlegungsverfahrens hingegen soll insbesondere eine effiziente Auslastung der
begrenzten Anbindungskapazität gewährleistet werden. Es ist daher vorgesehen, die in diesem
Plan prognostizierte Leistung anhand der Ergebnisse des Festlegungs- und
Zuweisungsverfahrens zu überprüfen und im Rahmen der Fortschreibungen dieses Plans zu