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Full text: Jahresbericht 2011 - Energiewende auf hoher See

,Wir erfahren immer Meer“ - die Seeschifffahrt 43 
den Anforderungen an die Ausbildung der 
Seeleute. Die Verwaltungen erteilen Nach 
weise und Bescheinigungen mit Internatio 
naler Gültigkeit. Befristungen und Auflagen 
stellen sicher, dass der Ausbildungsstand 
gehalten und auch neuen Entwicklungen 
durch Zusatzausbildungen Rechnung ge 
tragen wird. Insgesamt wurden durch das 
BSH Im Jahre 2011 In Deutschland 13 277 
Befähigungszeugnisse, Befähigungsnach 
weise, Seefunkzeugnisse sowie Anerken 
nungsvermerke für Seeleute für den Dienst 
auf Kauffahrteischiffen ausgestellt. 
Schifffahrtsförderung beim BSH 
konzentriert 
Die Durchführung der Schifffahrtsförde 
rung wurde 2011 erstmals In die alleinige 
Verantwortung des BSH übergeben. Für 
das Förderprogramm bewilligte das BSH 
Im Haushaltsjahr 2011 Insgesamt rund 
26 Mio. Euro und zahlte sie aus. Davon 
entfallen auf die Ausbildungsplatzförde 
rung rund 3 Mio. Euro für 215 bewilligte 
Anträge, auf die Förderung der Lohn 
nebenkosten rund 23 Mio. Euro für 347 
bewilligte Anträge. 
1 030 Ölhaftungsbescheinigungen 
ausgestellt 
Bel Ölverschmutzungen durch Tankschiffe 
bestehen Entschädigungsregelungen 
nach dem Internationalen Übereinkom 
men von 1992 über die zivilrechtliche 
Haftung für Ölverschmutzungsschäden 
(Haftungsübereinkommen von 1992) und 
dem Fondsübereinkommen von 1992. Die 
Regelungen gelten für Schäden In den 
Hoheitsgewässern und den ausschließ 
lichen Wirtschaftszonen, bzw. In den an 
das Küstenmeer angrenzenden Gebieten, 
die sich nicht mehr als 200 sm von der 
Basislinie erstrecken. Für Tankschiffe Ist 
eine Haftpflichtversicherung vorgeschrie 
ben, den Versicherungsnachweis müssen 
die Eigentümer durch eine Ölhaftungsbe 
scheinigung erbringen. Nach dem Interna 
tionalen Übereinkommen von 2001 über 
die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölver 
schmutzungen (Bunkeröl-Überelnkommen) 
besteht eine entsprechende Haftung auch 
für andere Schiffe bei Ölverschmutzungen 
durch austretendes Bunkeröl. Das BSH 
stellt diese Ölhaftungsbescheinigungen für 
Schiffe unter Bundesflagge und für Schiffe, 
die zwar In einem deutschen Register ein 
getragen, aber befristet In Nicht-Vertrags 
staaten des Bunkeröl-Überelnkommens 
ausgeflaggt sind, aus. 
2011 hat das BSH 1 030 Ölhaftungsbe 
scheinigungen ausgestellt. 29 Bescheini 
gungen stellte es auf Basis des Haftungs 
übereinkommens aus, darunter 23 für 
Schiffe unter deutscher Flagge. 
881 Bescheinigungen nach dem Bun 
kerölabkommen hat die Behörde 2011 
ausgestellt, 570 davon für Schiffe unter 
deutscher Flagge. 
Nur In 56 Fällen erstellte das BSH Buß 
geldbescheide, well ein Eigentümer einen 
entsprechenden Nachweis nicht mitgeführt 
hat, von denen drei nach einem Einspruch 
zurückgenommen wurden.
	        
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