,Wir erfahren immer Meer“ - die Seeschifffahrt 43
den Anforderungen an die Ausbildung der
Seeleute. Die Verwaltungen erteilen Nach
weise und Bescheinigungen mit Internatio
naler Gültigkeit. Befristungen und Auflagen
stellen sicher, dass der Ausbildungsstand
gehalten und auch neuen Entwicklungen
durch Zusatzausbildungen Rechnung ge
tragen wird. Insgesamt wurden durch das
BSH Im Jahre 2011 In Deutschland 13 277
Befähigungszeugnisse, Befähigungsnach
weise, Seefunkzeugnisse sowie Anerken
nungsvermerke für Seeleute für den Dienst
auf Kauffahrteischiffen ausgestellt.
Schifffahrtsförderung beim BSH
konzentriert
Die Durchführung der Schifffahrtsförde
rung wurde 2011 erstmals In die alleinige
Verantwortung des BSH übergeben. Für
das Förderprogramm bewilligte das BSH
Im Haushaltsjahr 2011 Insgesamt rund
26 Mio. Euro und zahlte sie aus. Davon
entfallen auf die Ausbildungsplatzförde
rung rund 3 Mio. Euro für 215 bewilligte
Anträge, auf die Förderung der Lohn
nebenkosten rund 23 Mio. Euro für 347
bewilligte Anträge.
1 030 Ölhaftungsbescheinigungen
ausgestellt
Bel Ölverschmutzungen durch Tankschiffe
bestehen Entschädigungsregelungen
nach dem Internationalen Übereinkom
men von 1992 über die zivilrechtliche
Haftung für Ölverschmutzungsschäden
(Haftungsübereinkommen von 1992) und
dem Fondsübereinkommen von 1992. Die
Regelungen gelten für Schäden In den
Hoheitsgewässern und den ausschließ
lichen Wirtschaftszonen, bzw. In den an
das Küstenmeer angrenzenden Gebieten,
die sich nicht mehr als 200 sm von der
Basislinie erstrecken. Für Tankschiffe Ist
eine Haftpflichtversicherung vorgeschrie
ben, den Versicherungsnachweis müssen
die Eigentümer durch eine Ölhaftungsbe
scheinigung erbringen. Nach dem Interna
tionalen Übereinkommen von 2001 über
die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölver
schmutzungen (Bunkeröl-Überelnkommen)
besteht eine entsprechende Haftung auch
für andere Schiffe bei Ölverschmutzungen
durch austretendes Bunkeröl. Das BSH
stellt diese Ölhaftungsbescheinigungen für
Schiffe unter Bundesflagge und für Schiffe,
die zwar In einem deutschen Register ein
getragen, aber befristet In Nicht-Vertrags
staaten des Bunkeröl-Überelnkommens
ausgeflaggt sind, aus.
2011 hat das BSH 1 030 Ölhaftungsbe
scheinigungen ausgestellt. 29 Bescheini
gungen stellte es auf Basis des Haftungs
übereinkommens aus, darunter 23 für
Schiffe unter deutscher Flagge.
881 Bescheinigungen nach dem Bun
kerölabkommen hat die Behörde 2011
ausgestellt, 570 davon für Schiffe unter
deutscher Flagge.
Nur In 56 Fällen erstellte das BSH Buß
geldbescheide, well ein Eigentümer einen
entsprechenden Nachweis nicht mitgeführt
hat, von denen drei nach einem Einspruch
zurückgenommen wurden.