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Full text: 34: Beobachtungen auf den deutschen Feuerschiffen der Nord- und Ostsee im Jahre 1970 sowie Monatsmittelwerte von Temperatur und Salzgehalt des Jahres 1970

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Die in Absatz 1—4 aufgeführten trigonometrischen Bestimmungen von Punkten 
dienen zur Bearbeitung und Herausgabe eines neuen nautischen Festpunktver 
zeichnisses (vgl. hierzu auch die Angaben auf S. 30 unter Abteilung D, 4, 
Plankammer). 
7. Lehrgänge 
In der durch die Witterung bedingten vermessungsfreien Zeit, während welcher 
die Fahrzeuge zur Überholung in den Werften liegen, wurden in den Monaten 
Januar bis März Vermessungslehrgänge durchgeführt. Dies war erforderlich, da 
nach dem Kriege ein starker Personalweohsel eintrat, und bezweckte außerdem: 
allgemeine Auffrischung der theoretischen Kenntnisse des verbleibenden Fach 
personals; Schulung des älteren Vermessungspersonals in den inzwischen neu 
eingeführten Rechenmethoden mit der Doppelrechenmaschine; Heranbildung von 
Nachwuchs für die verschiedenen Funktionen. 
Es liefen folgende Lehrgänge: 
1. Vermessungsgruppenleiterlehrgänge mit Spezialvorträgen über Erdmagne 
tismus, Astronomie, Gezeitenlehre, Ozeanographie und Wetterkunde durch 
Fachleute des Deutschen Hydrographischen Instituts. 
2. Zeichnerlehrgang. 
3. Wiederholungs- und Weiterbildungslehrgang für Fachkräfte. 
8. Versorgung und Nachschub 
Mit der Zivilisierung der Vermessungsabteilung ergaben sich grundlegende 
Veränderungen in verschiedener Hinsicht, die in monatelanger Arbeit den 
völligen Neuaufbau des Vermessungsverbandes erforderten. 
Innerhalb des letzten Jahres mußten 14 Fahrzeuge außer Dienst und 7 Fahr 
zeuge in Dienst gestellt werden. Die laufende Umorganisation von Personal, 
Ausrüstung und Material, die durch diese 21 Fahrzeuge verursacht wurde, 
brachte in Anbetracht der Kleinheit des Verbandes erhebliche Mehrarbeit mit sich. 
Trotz aller Bemühungen bei den zuständigen Dienststellen im Herbst 1945 
war es nicht möglich, für die Vermessungsfahrzeuge eine rechtzeitige Werft 
zuteilung durchzusetzen, da die Minensuchfahrzeuge vorgezogen wurden. Dies 
hatte zur Folge, daß die Vermessungsfahrzeuge im Jahre 1946 mit durchschnitt 
lich zwei- bis dreimonatiger Verspätung zum Vermessungseinsatz gelangten. 
Da die Vermessungsgebiete größtenteils noch nicht von Minen freigeräumt: 
sind und eine Räumung des Küstenstreifens unter Land auf geringen Wasser 
tiefen wegen des Tiefganges der Minenräumfahrzeuge überhaupt nicht erfolgt 
(die Seevermessung wird aber bis zu 0,8 m Wassertiefe und geringer durch 
geführt), mußten besondere Anordnungen für das Befahren dieser Gewässer 
gegeben werden, die die Bewegungsfreiheit der Fahrzeuge einschränkten. Die 
Vermessungsfahrzeuge selbst durften nur auf den vorgeschriebenen Zwangs 
wegen mit Minenabwehrgerät fahren, während die eigentliche Auslotung von 
den Vermessungsbooten und Schiffsbeibooten durchgeführt wurde, die nach 
Ansicht der zuständigen Stellen in Anbetracht der seit dem Minenabwurf in 
zwischen verstrichenen Zeit und wegen des geringen Kraftfeldes der Beiboote 
nicht mehr gefährdet sind. Gegen das Vorhandensein akustischer Minen wurde 
das nicht freigeräumte Vermessungsgebiet vorher mit Knallkörpergerät abge 
knallt. Die Vermessungsfahrzeuge wurden zu diesem Zweck mit Geräten aus 
gerüstet und die Besatzungen in der Handhabung der Geräte unterwiesen. In 
besonders minengefährdeten Seegebieten mußte der Ansatz von zwei Fahrzeugen 
bei einer Vermessungsaufgabe erfolgen.
	        
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