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Festzulegen sind dabei:
• Messgrößen, über die Informationen zu sammeln sind,
• Messorte und Messhäufigkeiten,
• Sicherung der Qualität von Messungen,
• Bewertungsmethoden, Bewertungszeitpunkte und -räume und Berichtsformen.
Bei der technischen Durchführung von Untersuchungen sind die Regeln und Vorgaben von
HELCOM, der Europäischen Gemeinschaft und der IMO einzuhalten. Weitere Vorgaben finden
sich im BLMR
Für die Bewertung des Meeresumweltzustandes stehen bislang wenige Umweltqualitätsziele,
bzw. Umweltqualitätsnormen zur Verfügung. Für die Küstengewässer sind im Zuge der Um
setzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie chemische Umweltqualitätsnormen und biologische
Klassifizierungssysteme erarbeitet worden. Für die Meeresgebiete jenseits der Küstengewäs
ser werden, wenn erforderlich, solche Standards und Ziele erarbeitet.
Die Erledigung von Berichtspflichten im Rahmen der Umsetzung der o.g. Gesetze soll sich in
nationale und internationale Gegebenheiten und Erforderlichkeiten einpassen.
Thematisch wird die Überwachung in der Ostsee in folgende Bereiche unterteilt:
• Ozeanographische Zustandsveränderungen
• Eutrophierung
• Biologische Vielfalt, Ökosysteme
• Schadstoffe, einschließlich Radioaktivität
Die ozeanographischen Untersuchungen des BSH tragen zur Feststellung langfristiger
räumlicher Veränderungen im physikalischen Zustand des Meeres bei (z.B. Auswirkungen
des Klimawandels). Zusätzlich unterstützen sie die chemische und biologische Überwa
chung sowie die Schifffahrt. Sie werden beispielsweise zur Bewertung der Konzentrati
on eines Stoffes in einer Probe oder zur Charakterisierung des Lebensraumes eines ge
sammelten Organismus verwendet. Außerdem gehen Strömungs- und Pegelmessungen in
die Schifffahrtsdienste ein.
Die Untersuchungen des BSH zur Eutrophierung beinhalten neben der Kontrolle der Wirksam
keit von Maßnahmen zur Eintragsreduktion von Nährstoffen auch die Untersuchung der unmit
telbaren und mittelbaren chemischen und biologischen Auswirkungen der Eutrophierung.
Die Untersuchungen des BSH zur biologischen Vielfalt beziehen sich auf die Auswirkungen
von Klimawandel und wirtschaftlicher Nutzung, hier besonders durch die Fischerei, auf die
Einschleppung nicht-einheimischer Arten durch den Schiffsverkehr, sowie auf das Monitoring
im Rahmen des Raumordnungsplanes. Die Überwachung durch das BSH berührt mittelbar
auch Zielstellungen aus der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie. Die erhobenen
Informationen können, sofern geeignet, zur Beantwortung von Fragen zum Naturschutz ver
wendet werden.
Die Untersuchungen zur Schadstoffbelastung beschreiben und bewerten den Zustand des
Meeres hinsichtlich des Gefährdungspotentials für Organismen und zur Kontrolle von Maß
nahmen (z.B. Eintragsreduktionen).