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Full text: 67, 1939

Ann. d. Hydr, usw., LXVIL Jahrg. (1939), Heft VI. 
IR? 
Der Deutsche Reichswetterdienst. 
Yon R. Habermehl, 
A, Vorbemerkung, 
Da noch vielfach Unklarheit über die Organisation des deutschen Wetter- 
dienstes besteht, die internationale Zusammenarbeit durch Kenntnis der Organi- 
sations- und Arbeitsformen der einzelnen Länderwetterdienste jedoch zweifellos 
eine Erleichterung und Förderung erfährt, soll in nachfolgendem ein Bild von 
der Gestaltung des „Reichswetterdienstes“ yzegeben werden. 
B. Geschichtlicher Überblick über die Errichtung des Reichswetterdienstes, 
Bereits im Jahre 1929 hatte Professor Dr. Linke, der Direktor des Meteoro- 
logisch-Geophysikalischen Instituts der Universität Frankfurt a./M., in einer 
Denkschrift „Die meteorologischen Institute und Organisationen im Deutschen 
Reich“ die Aufmerksamkeit der Reichsressorts auf die Zersplitterung des meteo- 
rologischen Dienstes ausführlich hingewiesen und Vorschläge für eine Ver- 
besserung unterbreitet, Wenn auch im Laufe der folgenden Jahre eine geowisse 
Vereinfachung bei den einzelnen Dienstzweigen der angewandten Meteorologie 
durchgeführt werden konnte, so blieb dennoch eine ganz beträchtliche Unein- 
heitlichkeit der meteorologischen Reichs- und Länderdienste infolge ihrer Be- 
lreuung durch 16 verschiedene Reichs- und Länderministerien bestehen, 
Es war daher eine Selbstverständlichkeit, daß im Zuge der im Jahre 1934 
einsetzenden Reichsreform auch eine durchgreifende Reform des Wetterdienstes 
erfolgte. 
Sie erstreckte sich auf folgende Dienstzweige der angewandten Meteorologie: 
a) den Flugweiterdienst, die Wetterberatung der Verkehrs- und Sport- 
luftfahrt ; 
b} den Wirtschaftswetterdienst, dessen Aufgabe in Deutschland in der 
Wetterberatung von Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr durch 
Abgabe von Wettervorhersagen in Presse, Rundfunk und durch Wetter- 
karten besteht; 
den Seewetterdienst der Deutschen Seewarte, der die Wetter- 
beratung und -forschung für Zwecke der Schiffahrt, Fischerei und Ozean- 
Luftfahrt versieht; 
3} den Höhenwetterdienst (Aerologie); 
e) den Klimawetterdienst (Klimatologie). 
Zum besseren Verständnis der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Neu-« 
regelung sei zunächst noch ein Bild der früheren Organisation gegeben, 
Die meteorologischen Dienststellen des Wirtschafts- und Klima-Wetterdienstes 
anterstanden in selbständigen Instituten den Ländern (Preußisches meteoro- 
‚ogisches Institut, Landeswetterwarten usw,). Flug- und Seewetterdienst wurden 
zwar vom Reich betreut, waren aber ressortmäßig getrennt. Der Flugwetter- 
dienst unterstand dem Reichsluftfahrtministerium, der See- und Ozeanflugwetter- 
dienst in der Deutschen Seewarte dem Reichsverkehrsministerium, 
Neben dieser durch die ressortmäßige Trennung bedingten Uneinheitlichkeit 
wies die seitherige Organisation folgende weitere Mängel auf: Flug-, Wirtschafts- 
and Seewetterdienst arbeiteten bei im wesentlichen gleichen Arbeitsgrundlagen 
ohne gegenseitige Ausnutzung und Befruchtung nebeneinander. Mehrere Beob- 
achtungsnetze der Länder und des Reiches bestanden nebeneinander, Die In- 
angriffnahme wichtiger Aufgaben des gesamten praktischen Wetterdienstes wurde 
durch die Uneinheitlichkeit der seitherigen Organisation gehemmt. Eine plan- 
mäßige Personalpolitik konnte nicht betrieben werden, insbesondere war der 
Personalaustausch gehemmt; die Schaffung einer meteorologischen Laufbahn 
war durch die frühere, vornehmlich durch die Ländergrenzen bestimmte und 
daher zu schmale Personalbasis unmöglich, 
Ann. €. Hrdr. usw. 1939, Heit VL 
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