Bericht über die 55. Chronometer-Wetibewerbprüfung (1932/33) in der Deutschen Seewarte. 213
Bericht über die 56. Chronometer-Wettbewerbprüfung (1932/33)
in der Deutschen Seewarte.
Amtlich,
(Hierzu Tafel 27.}
Die 56. Chronometer -Wettbewerbprüfung (1982/33) begann wie üblich Anfang
November 1932 und endete Anfang März. Es wurden 380 Instrumente eingeliefert,
und zwar von:
A. Lange & Söhne, Glashütte/Sa. .
Chronometerwerke, Hamburg
Fr. Lidecke, Wesermünde. © .
G. Gerstenberger, Glashütte/Sa,
F. N. Tietz, Kiel . 2. 0...
CO. Wiegand, Peine . . .. „
; zusammen 30 Chronometer.
Eins der von Tietz eingelieferten Instrumente — älteres Chronometer A. Kittel
252, vom Einlieferer mit neuer Griesbachscher Nickelstahlunruhe versehen —
hatte Wippenhemmung, keine Schnecke und Kette, und würde außer Wettbewerb
mitgeprüft. Bei dem Chronometer A, Lange & Söhne Nr. 643 wurde eine neue
Nickelstahllegierung versucht. Das Chronometer A. Lange & Söhne Nr. 530 ist
kleiner als üblich (65 mm Blatt-, 60 mm Platinen-, 22 mm Unruhdurchmesser, ohne
Schnecke und Kette). Von den Chronometerwerken wurden zwei Instrumente
während der Prüfung wegen Verkaufs zurückgezogen, zwei weitere bestanden
nicht wegen zu großer Gangschwankung; nach Angabe des KEinlieferers waren
sie zu neu. Das Chronometer F. N, Tietz Nr. 1996 fiel während der Prüfung
wegen eines Sprunges von 92 Sekunden aus. Es bestanden also von den zum
Wettbewerb zugelassenen Instrumenten 24. Das außer Wettbewerb geprüfte
Kittelsche Chronometer übertraf in der Gütezahl alle anderen.
Die ersten sechs Instrumente konnten mit Geldpreisen ausgezeichnet werden;
die Einordnung erfolgte wie bereits im vorigen Jahre nach der Formel: 10S + T
+ e- Die Leistungen der besten Chronometer übertrafen die des vorigen Jahres,
erreichten aber nicht ganz die des 54, Wettbewerbes.
An der Prüfungsordnung wurde gegenüber den Vorjahren nichts geändert.
Es galt daher für die einzelnen Prüfabschnitte das Folgende:
Neigungsprüfung: Sechs je zweitägige Abschnitte (Flachzang — XII oben — VI oben —
HT oben — IX oben — Flachgang). Alle Gänge bei Flachgang und. bei 25° geneigter Lage müssen
innerhalb eines Intervalls von 10 Sekunden bleiben, Zugfederprüfung: Fünf je zweitägige Abschnitte,
in denen erster und. zweiter Zugfedertag abwechseln. Der Unterschied der Gänge der beiden Zugfedertage
darf den Betrag‘ von 1 Sekunde nicht überschreiten. Vorzeichen im Sinne zweiter minus erster Zugfedertag.
Die Hauptprüfnng besteht aus der Prüfung der Gangschwankung, der Temperatur und der
Ermittlung. der langfristigen Gangänderung, >
Die mittlere tägliche Gangsehwankung wird in zwei je zwanzigtägigen Abschnitten am
Anfang und am Schluß der Hauptprüfung ermittelt. Die Werte S werden nach der Formel:
Sem berechnet, in der [ss] die Quadratsumme der einzelnen Gangschwankungen,
m der mittlere Fehler der ÜUhrvergleichung und n die Anzahl der benutzten Werte von £ ist. Die
Werte S dürfen in keiner der beiden Prüfabschnitte den Betrag von 0.3 Sekunden, die größte vor-
kommende Gangschwankung smax darf.den dreifachen und die größte Gangänderung in jedem Ab-
schnitt den vierfachen Betrag nicht überschreiten. Der mittlere Fehler der Uhrvergleichung wird
nach Ermittlungen während des Wettbewerbes in Rechnung gesetzt. Sr und Sır geben die Werte für
Anfang und Ende der Hauptprüfung, deren Mittel S ist.
Die Temperatüurprüfung wird in der aus der Tabelle zu entnehmenden Reihenfolge vor-
genommen, Zwischen je zwei Prüfabschnitten mit verschiedenen Temperaturen liegt ein Übergangstag,
an dem die Erhöhung bzw, Erniedrigung der Temperatur erfolgt. (Die vorgeschriebene Kältetemperatur
von -+5° konnte wegen zu hoher Außentemperatur nicht innegehalten werden.) Der Temperatur-
fehler‘ ist der größte Unterschied zwischen je zweien der drei Gangmittelwerte, die sich für Wärme,
Zimmertemperatur und Kälte ergeben, Er darf den Wert von 2.0 Sekunden nicht überschreiten.
Die langfristige Gangänderung ist der Unterschied zwischen dem größten und kleinsten
aller während der Hauptprüfung bei Zimmertemperatur beobachteten mittleren täglichen Gänge —
berechnet aus je sechs oder siebentägigen Prüfabschnitten, Sie darf den Betrag von 2.0 Sekunden
Hicht überschreiten.