Skip to main content

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 37 (1909)

Kleinere Mitteilungen. 
281 
4, Nordlicht. Am 25. Januar 1909 beobachteten wir, von New York heim- 
kehrend, in der Nordsee auf etwa 52.6° N-Br., und 3,6° O-Le, abends gegen 9 Uhr 
M, E, Z, im Norden einen unbestimmten, allmählich immer heller werdenden 
Schein, den wir anfänglich für eine aufkommende Nebelbank hielten, Gleich 
darauf bemerkten wir im Nordwesten einen einzelnen, nur für einen Augenblick 
aufschießenden Strahl, an dem wir die Erscheinung dann richtig als Nordlicht 
erkannten, Um 9» 10° M, E, Z, hatte dasselbe seine größte Helligkeit entfaltet; 
lie »Aureole«, jener helle Schein, erstreckte sich über 14 Kompaßstriche des 
nördlichen Horizonts von ziemlich NOzN bis NWzN (rw.) und hatte eine Höhe 
von 2 bis 3 Vollmondsbreiten, also 1 bis 11/, Grad. An beiden Seiten der Aureole 
schossen dann in kurzen Zwischenräumen fortwährend nahezu senkrechte Strahlen- 
büschel schnell empor, um nach kurzen Augenblicken langsam zu verschwinden, 
Nur einmal sahen wir nahezu im Norden einen einzelnen schwachen Strahl bis 
zu 30 Grad Höhe aufschieBßen, dagegen waren die aufstrebenden Strahlenbündel 
an beiden Enden der Aureole häufig, Im NO bestanden dieselben aus einzelnen 
schmalen geraden Bändern, die eine Höhe von 18 Grad erreichten, in NW da- 
zegen aus breiteren, aber nur 10 bis 12 Grad hoch. Um 9 30% also nach 
20 Minuten, verschwand das Nordlicht ziemlich schnell; Himmel und Wasser 
bekamen wieder ihr dunkles Aussehen, und nur noch einige wehende und bald 
wieder verschwindende Strahlen im NO bildeten die letzten Zeichen des glänzenden 
Nordlichts, 
Es herrschte zu dieser Zeit Windstille bei wolkenlosem Himmel und sehr 
klarer Luft, E, Schwendig, Offizier des D. »Brandenburg«, 
Neuere Veröffentlichungen. 
A. Besprechungen und ausführliche Inhaltsangaben. 
Johnstfone, James: British Fisheries, their Administration and their Problems. 
8° 350 p. London 1905. Williams & Norgate. 
Der Verfasser dieses beachtenswerten Buches entrollt darin ein anschauliches ımd Pehrreiches 
Bild von der Entstehung, dem Wachsen und der Bedeutung der graßen englischen Seefischerei, In 
weiser Beschränkung schaltet er alle diejenigen Betriebe und Zustände aus, deren eingehende Behand- 
lung dem Werke einen nicht wünschenswerten Umfang gegeben haben würde, Mit Rücksicht auf den 
Zweck, allen, die in ihrem Beruf oder aus Interesse sich über den Stand und die Entwicklung der 
oritischen Secefischerei im allgemeinen zu Informieren wünschen, einen zuverlässigen Führer zu geben, 
‚ind Kapitel wie die Natargeschichte der Fische, wissenschaftlliche Forschung, Fischereimethoaden, 
Fischereierträge, Statistik usw, zwar behandelt, aber nicht über das Maß des für das allgemeine Ver- 
ständnis tie hip ausgedehnt. Dennoch fehlt kein Umstand, dessen Übergehung eine Lücke er- 
geben würde, 
| Kine hesomders eingehende Behandlung findet die auf die Secefischerei bezügliche Gesetzgebung 
and die mit bezug auf diesen Betrich erlassenen Verordnungen, in denen sich der Werdegang wider 
spiegelt. Der Verfasser beginnt mit der Abhandlung im Jahre 1863. dem Zeitpnukt, am dem «lie 
ersten Anfänge ciner modernen Seefischereigesetzgebung gemacht wurden. Auch hier sicht er von der 
Erörterung früherer Verhältnisse ab, da sie mr den Wert des Studiums antiquierter Zustände haben 
würde. Sein besonderes Augenmerk wendet der Verfasser dem Umstande zu, daß eine rationelle Sece- 
äschereigesetzgebung mur basieren kann auf die festgestellten und wissenschaftlich erhärteten, funda- 
mentalen Tatsachen der Naturgeschichte, Ozeanoyraphie und weiteren Studien der Verhältnisse, wie sie 
Jie Fischereiwissenschaft und Sachverständigen heute beschäftigen, Er warnt schr ernst und mit klarer 
Begründung vor Übereilung und auf Hypothesen gegründete Urteile, Seine Ausführungen sind in 
Jiesem Punkte außerordentlich interessant und beachtenswert, 
Der Gesetzgebung werden drei wichtige Aufgaben gestellt, nämlich 
die Aufrechterhaltung der Ordnung unter den Fischern, . 
lie Sicherung der Ergiebigkeit der Fischeründe, in Anpassmg au (ie Verhältnisse der 
Seefischerei, und 
lie Erhaltung des Standes der kleinen selbständigen Fischer, deren Wert als Seeleute 
und unabhängige Männer schr hoch einzuschätzen ist und die nach Ansicht des Ver- 
’assers in Gefahr sind, auf den Stand der Arbeiter großkapitalistischer Unternehmungen 
herabzusinken. Es wird daher im vollverstandenen Interesse des Landes »fair playe für 
alle Fischer gefordert und behauptet, daß in diesen Punkte manches versäumt sel, da 
die mit der Seefischereiverwaltung Betrauten sehr oft Amatenre amd die Gesetzgebime 
ran akademisch gewesen sel, 
%
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.