Kleinere Mitteilungen.
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4, Nordlicht. Am 25. Januar 1909 beobachteten wir, von New York heim-
kehrend, in der Nordsee auf etwa 52.6° N-Br., und 3,6° O-Le, abends gegen 9 Uhr
M, E, Z, im Norden einen unbestimmten, allmählich immer heller werdenden
Schein, den wir anfänglich für eine aufkommende Nebelbank hielten, Gleich
darauf bemerkten wir im Nordwesten einen einzelnen, nur für einen Augenblick
aufschießenden Strahl, an dem wir die Erscheinung dann richtig als Nordlicht
erkannten, Um 9» 10° M, E, Z, hatte dasselbe seine größte Helligkeit entfaltet;
lie »Aureole«, jener helle Schein, erstreckte sich über 14 Kompaßstriche des
nördlichen Horizonts von ziemlich NOzN bis NWzN (rw.) und hatte eine Höhe
von 2 bis 3 Vollmondsbreiten, also 1 bis 11/, Grad. An beiden Seiten der Aureole
schossen dann in kurzen Zwischenräumen fortwährend nahezu senkrechte Strahlen-
büschel schnell empor, um nach kurzen Augenblicken langsam zu verschwinden,
Nur einmal sahen wir nahezu im Norden einen einzelnen schwachen Strahl bis
zu 30 Grad Höhe aufschieBßen, dagegen waren die aufstrebenden Strahlenbündel
an beiden Enden der Aureole häufig, Im NO bestanden dieselben aus einzelnen
schmalen geraden Bändern, die eine Höhe von 18 Grad erreichten, in NW da-
zegen aus breiteren, aber nur 10 bis 12 Grad hoch. Um 9 30% also nach
20 Minuten, verschwand das Nordlicht ziemlich schnell; Himmel und Wasser
bekamen wieder ihr dunkles Aussehen, und nur noch einige wehende und bald
wieder verschwindende Strahlen im NO bildeten die letzten Zeichen des glänzenden
Nordlichts,
Es herrschte zu dieser Zeit Windstille bei wolkenlosem Himmel und sehr
klarer Luft, E, Schwendig, Offizier des D. »Brandenburg«,
Neuere Veröffentlichungen.
A. Besprechungen und ausführliche Inhaltsangaben.
Johnstfone, James: British Fisheries, their Administration and their Problems.
8° 350 p. London 1905. Williams & Norgate.
Der Verfasser dieses beachtenswerten Buches entrollt darin ein anschauliches ımd Pehrreiches
Bild von der Entstehung, dem Wachsen und der Bedeutung der graßen englischen Seefischerei, In
weiser Beschränkung schaltet er alle diejenigen Betriebe und Zustände aus, deren eingehende Behand-
lung dem Werke einen nicht wünschenswerten Umfang gegeben haben würde, Mit Rücksicht auf den
Zweck, allen, die in ihrem Beruf oder aus Interesse sich über den Stand und die Entwicklung der
oritischen Secefischerei im allgemeinen zu Informieren wünschen, einen zuverlässigen Führer zu geben,
‚ind Kapitel wie die Natargeschichte der Fische, wissenschaftlliche Forschung, Fischereimethoaden,
Fischereierträge, Statistik usw, zwar behandelt, aber nicht über das Maß des für das allgemeine Ver-
ständnis tie hip ausgedehnt. Dennoch fehlt kein Umstand, dessen Übergehung eine Lücke er-
geben würde,
| Kine hesomders eingehende Behandlung findet die auf die Secefischerei bezügliche Gesetzgebung
and die mit bezug auf diesen Betrich erlassenen Verordnungen, in denen sich der Werdegang wider
spiegelt. Der Verfasser beginnt mit der Abhandlung im Jahre 1863. dem Zeitpnukt, am dem «lie
ersten Anfänge ciner modernen Seefischereigesetzgebung gemacht wurden. Auch hier sicht er von der
Erörterung früherer Verhältnisse ab, da sie mr den Wert des Studiums antiquierter Zustände haben
würde. Sein besonderes Augenmerk wendet der Verfasser dem Umstande zu, daß eine rationelle Sece-
äschereigesetzgebung mur basieren kann auf die festgestellten und wissenschaftlich erhärteten, funda-
mentalen Tatsachen der Naturgeschichte, Ozeanoyraphie und weiteren Studien der Verhältnisse, wie sie
Jie Fischereiwissenschaft und Sachverständigen heute beschäftigen, Er warnt schr ernst und mit klarer
Begründung vor Übereilung und auf Hypothesen gegründete Urteile, Seine Ausführungen sind in
Jiesem Punkte außerordentlich interessant und beachtenswert,
Der Gesetzgebung werden drei wichtige Aufgaben gestellt, nämlich
die Aufrechterhaltung der Ordnung unter den Fischern, .
lie Sicherung der Ergiebigkeit der Fischeründe, in Anpassmg au (ie Verhältnisse der
Seefischerei, und
lie Erhaltung des Standes der kleinen selbständigen Fischer, deren Wert als Seeleute
und unabhängige Männer schr hoch einzuschätzen ist und die nach Ansicht des Ver-
’assers in Gefahr sind, auf den Stand der Arbeiter großkapitalistischer Unternehmungen
herabzusinken. Es wird daher im vollverstandenen Interesse des Landes »fair playe für
alle Fischer gefordert und behauptet, daß in diesen Punkte manches versäumt sel, da
die mit der Seefischereiverwaltung Betrauten sehr oft Amatenre amd die Gesetzgebime
ran akademisch gewesen sel,
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