178 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, April 190%
Gruppen zusammengefaßt, von denen die nördliche die zwischen Dünkirehen und
Lorient einschließlich, die südliche die Schule von Nantes, Bordeaux und im
Mittelmeer umfaßt.
; Jede Schule beginnt zwei Monate nach Beendigung der Prüfungen ihre
Lehrgänge,
Die höhere Seefahrischule bereitet zum höheren Patent für Schiffer auf
großer Fahrt vor, die Regelung der Zulassung und der Abgangsprüfung fällt
dem Minister zu.
Für die übrigen Schulen gelten folgende Ziele:
4. Klasse: Theorie für das Patent als Schiffer auf großer Fahrt,
Praxis für dies und das höhere Patent,
Praxis für das Zeugnis als Lehrling,
Theorie und Praxis für Schiffer auf Küstenfahrt,
Theorie und Praxis für das Patent als Schiffer auf großer Fahrt,
Praxis für das Zeugnis als Lehrling,
Theorie und Praxis für die Schiffer auf Küstenfabhrt,
Praxis für das Patent als Schiffer auf großer Fahrt,
Praxis für das Zeugnis als Lehrling,
Theorie und Praxis für Schiffer auf Küstenfahrt,
Theorie für das Patent als Schiffer auf großer Fahrt,
Theorie und Praxis für Schiffer auf Küstenfahrt und für
Führer von Hafendampfern,
Außerdem bestehen. noch Vorbereitungslehrgänge an den Schulen tür
Anwärter auf die Patente als Küstenschiffer und Schiffer auf großer Fahrt
(theoretischer Teil)
4, Klasse in: praktischem Manövrieren,
Französisch,
Seeschiffahrtsvorschriften,
Schiffshygiene und Samariferwesen;
praktischem Manöryrieren und Handelsverfrachtungen,
Französisch und Handelsgeographie,
Seerecht und Schiffahrtpolizei,
Schiflfshygiene und Samariterwesen,
anglischer Sprache,
seemännischer Kunstfertigkeit und Kompaßkompensation.
Die Anwärter müssen vor ihrer Aufnahme durch genügende Kenntnisse
in einer mündlichen Prüfung nachweisen, daß sie dem Unterricht folgen können,
Ohne Prüfung werden zu ersterem zugelassen: Inhaber von Reifezenugnissen
einer Realschule, der Fischereischulen und Gewerbeschulen, zu letzterem:
Abiturienten der höheren Schulen, der Industrie- und Handelsschulen. Für die
anderen Lehrgänge genügt zur Zulassung das Zeugnis oder Patent.
. Alle Prüfungen für Zeugnisse und Patente sind öffentlich und werden von
einer Kommission abgehalten, die unter Vorsitz des Prüfungs-Generalinspektors
oder des beigeordneten Inspektors, aus je einem Seefahrtschullehrer, Seestabsoffizier,
Verwalter 1, Klasse der See-Einschreibung und Schiffer zuf großer Fahrt besteht,
Prüfungen finden statt: Am 5, Januar für Küstenschiffer, die Hochsee-
fischerfahrzeuge führen wollen, am 1, Februar in der nördlichen, am 15. April
in der südlichen Gruppe für alle Anwärter, mit Ausnahme der Schiffer auf großer
Fahrt (Theorie), am 5. Juli für diese in Paris, am 5, November ebendort für alle
Anwärter mündlich in Theorie und in Praxis.
Die Seefahrtschulen werden von einem Seefahrtschullehrer mit der Dienst-
bezeichnung Direktor geleitet, der unter dem Handelsminister steht und dem die
übrigen Lehrer unterstellt sind.
Die Seefahrtschullehrer und -prüfer bilden einen eigenen Beamtenkörper von
| Prüfungs-Generalinspektor,
beigeordneten Prüfungs-Inspektor,
Seefahrtschulhauptlehrer (professeurs prineipaux)},
Seefahrtschullehrer 1. und 2. Klasse,
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